Engineering services (Германия - Тендер #43162607) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Lausitzer Seenland Klinikum GmbH Номер конкурса: 43162607 Дата публикации: 26-06-2023 Сумма контракта: 91 532 987 (Российский рубль) Цена оригинальная: 1 550 659 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Generalplanungsleistungen Etablierung/Errichtung eines hybriden Operationssaals (OP) für eine High-Tech-Angiographieanlage und einem Operationssaal für eine roboterassistierte Medizintechnik
Reference number: 01/2023Das Lausitzer Seenland Klinikum befindet sich in der Neustadt der Stadt Hoyerswerda. Die Stadt Hoyerswerda liegt in der Oberlausitz und damit im sorbischen Siedlungsgebiet und gehört zum oberzentralen Städteverbund Bautzen und Görlitz. Das Lausitzer Seenland Klini-kum wurde im Jahr 1968 als neues Krankenhaus errichtet und seitdem stetig erweitert und den sich erneuernden Anforderungen angepasst. Seit 2022 ist das Klinikum Akademisches Lehrkrankenhaus der TU Dresden und eine Medizinische Berufsschule wurde angeschlossen.
Das Klinikum ist als Unfallkrankenhaus/Schwerpunktversorger eingestuft und verfügt über einen Hubschrauberlandeplatz. Das Gebäude selbst besteht aus mehreren Abschnitten.
Die Auftraggeberin hat sich zum Ziel gesetzt, auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige, dem neuesten Stand der Technik entsprechende und wohnortnahe Patientenversorgung zu gewährleisten.
Daher ist beabsichtigt, in die bestehende Gebäudestruktur eine navigierte, digitale Durch-leuchtungseinheit, ein sogenannter hybrider Operationssaal und ein System zur Durchfüh-rung roboterassistierter Operationen zu implementieren.
Hoyerswerda, DE
Im Übrigen wird auf den Ausschreibungstext verwiesen.
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Es werden zunächst für die Generalplanungsleistungen die LPH 4 nach §§ 34 ff. HOAI be-auftragt. Die weitere optionale/stufenweise Beauftragung der LPH 5-7 §§ 34 ff. HOAI und 8-9 HOAI nach §§ 55 ff. HOAI erfolgt nach Erteilung der Baugenehmigung und der Gewäh-rung von Fördermitteln. Ein Anspruch auf die weitere Beauftragung ab den LPH 5 besteht nicht.
Im Übrigen wird auf den Ausschreibungstext verwiesen.
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Minimum level(s) of standards possibly required:Im Übrigen wird auf den Ausschreibungstext verwiesen.
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Minimum level(s) of standards possibly required:Im Übrigen wird auf den Ausschreibungstext verwiesen.
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Contract performance conditions:Im Übrigen wird auf den Ausschreibungstext verwiesen.
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Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auf-tragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschrif-ten, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Be-kanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmean-trags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auf-traggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Ab-gabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt und zwar auch in Be-zug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auf-tragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschrif-ten, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Be-kanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmean-trags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auf-traggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Ab-gabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt und zwar auch in Be-zug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig