Building installation work (Германия - Тендер #43162313) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Berliner Stadtreinigungsbetriebe Номер конкурса: 43162313 Дата публикации: 26-06-2023 Сумма контракта: 442 713 328 (Российский рубль) Цена оригинальная: 7 500 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Revisions-, Rüst- und Reinigungsarbeiten Feuerfest-Auskleidung
Reference number: 1000003042Vertragsgegenstand sind Revisions- und Reinigungsarbeiten mit Spritz-, Gießbeton- und Sonderformsteinen in ausgekleideten Müllverbrennungskesseln, einschließlich der erforderlichen Rüst- und Sandstrahlarbeiten an den Anlagenteilen der Verbrennungskessellinien 1 – 4 und Linie A im Müllheizkraftwerk (MHKW) Ruhleben.
MHKW Ruhleben
Freiheit 24/25
13597 Berlin
Revisions- und Reinigungsarbeiten mit Spritz-, Gießbeton- und Sonderformsteinen in ausgekleideten Müllverbrennungskesseln, einschließlich der erforderlichen Rüst- und Sandstrahlarbeiten an den Anlagenteilen der Verbrennungskessellinien 1 – 4 und Linie A im MHKW-Ruhleben. Die Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis vom 27.04.2023 zu entnehmen.
- Eigenerklärung des Bieters für Bauleistungen (Teil A, Anlage A1)
- ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1)
- Erklärung zur Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4)
- Bieterselbstauskunft inkl. Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Fachgebiet betreffend (Teil A, Anlage A2)
-Nachweis zum Vorliegen der in den Vertragsbedingungen (Teil B) geforderten Versicherungen mit entsprechendem Deckungsumfangs nach Maßgabe der Vertragsbedingungen (Teil A, Anlage A0)
-Darstellung von mindestens 5 geeigneten Referenzen aus den Bereich Kraft-werk/Müllverbrennungsanlagen aus den letzten 3 Jahren, die mit dem Umfang der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist, mindestens 3 Referenzen mit Gefährdungsbeurteilung das Gewerk betreffend (Teil A, Anlage A3)
- Nachweis ausreichender Leistungskapazität (mind. 60 Facharbeiter:innen) (Teil A, Anlage A2)
- Nachweis über Fachbetrieb gemäß § 19 Wasserhaushaltsgesetz
- Nachweis Sicherheits-Managementsystem SCC
- Vorlage eines Zertifikates nach DIN ISO 9000 ff. oder gleichwertig
- Zertifikatsnachweis Rüstschein und Bohlen nach DIN 4420 und DIN 18451,
- Nachweis über die befähigte Person für Gerüstarbeiten (Teil A, Anlage A2)
- Darstellung der Beschäftigtenstruktur und Beschäftigtenqualifikation (Teil A, Anlage A2)
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.