Sludge transport services (Германия - Тендер #43162309) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Forst (Lausitz), Die Bürgermeisterin, Zentrale Vergabestelle Номер конкурса: 43162309 Дата публикации: 26-06-2023 Сумма контракта: 17 767 562 (Российский рубль) Цена оригинальная: 301 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Klärschlammentsorgung auf der Kläranlage, Forst (Lausitz)
Reference number: ZVS L EU EB 47/23Klärschlammentsorgung auf der Kläranlage, Forst (Lausitz)
Kläranlage Forst (Lausitz) Gubener Straße 141 03149 Forst (Lausitz)
Klärschlammentsorgung auf der Kläranlage, Forst (Lausitz)
- Gewerbeanmeldung und/oder Handelsregisterauszug
Alternativ kann der Bieter den Nachweis der Eignung auch durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt 4.1 EU (Eigenerklärungen Ausschlussgründe) erbringen.
Hinweis: Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen.
Das Formblatt 4.1 EU (Eigenerklärungen Ausschlussgründe) wird mit den Vergabeunterlagen eingestellt.
- Nachweis der Haftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung und Kfz-Haftpflicht für Sach- und Personenschäden sowie einer Umweltversicherung einschließlich Deckungssummen (nicht älter als 1 Jahr).
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigem Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse (eine genügt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Alternativ kann der Bieter den Nachweis der Eignung auch durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt 4.1 EU (Eigenerklärungen Ausschlussgründe) erbringen.
Hinweis: Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen.
Das Formblatt 4.1 EU (Eigenerklärungen Ausschlussgründe) wird mit den Vergabeunterlagen eingestellt.
- Benennung und Beschreibung von mindestens 3 einschlägigen Referenzen mit Ansprechpartnern im Bereich der zu erbringenden Leistung
- Aktuelle Bestätigung der jeweils zuständigen Länderbehörde über die Registrierung und den Anlagenbetrieb
- Abfalltransportgenehmigung / Nachweis Entsorgungsfachbetrieb - Angabe der Beförderernummer und Entsorgernummer
- Maximale Kapazitätenbenennung der Entsorgungsanlage mit der derzeitigen Auslastung
- Bei einer Entsorgung über eine Kompostieranlage ist die Zulassung nach Bundesimmissionsschutzgesetz einzureichen. Gleiches gilt für Anlagen der energetischen Verwertung.
Alternativ kann der Bieter den Nachweis der Eignung auch durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt 4.1 EU (Eigenerklärungen Ausschlussgründe) erbringen.
Hinweis: Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen.
Das Formblatt 4.1 EU (Eigenerklärungen Ausschlussgründe) wird mit den Vergabeunterlagen eingestellt.
Bieter müssen vor Auftragsvergabe und während der Werkleistung die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) nachweisen.
Für den Bewerber dürfen keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder nach § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes führen können.
Der Bieter kann ebenso zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste einer Präqualifikationsdatenbank (PQ, PQ-VOL, ULV) einreichen. Die o.g. Unterlagen und Nachweise müssen aktuell eingestellt sein!
Elektronische Angebotseröffnung über den Vergabemarktplatz.
Information about authorised persons and opening procedure:Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie