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Research and development services and related consultancy services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43162177)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Номер конкурса: 43162177
Дата публикации: 26-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023062120230808 12:00Ministry or any other national or federal authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Bundesministerium für Bildung und Forschung
      Dienstsitz Berlin
      Berlin
      Germany
      E-Mail: Vergabe@bmbf.bund.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524437
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524437

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        "Coaching und Vernetzung" im Rahmen der Fördermaßnahme "Gesellschaft der Innovationen - Impact Challenge an Hochschulen"

        Referenznummer der Bekanntmachung: 04513-1/11(2023)
      2. CPV-Code Hauptteil:
        73000000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand sind Coaching-Leistungen, die im Rahmen der Maßnahme "Gesellschaft der Innovationen" (GdInno) erbracht werden sollen. Ziel der Maßnahme ist eine Stärkung der Kompetenzen und Lehrangebote im Themenbereich Soziale Innovationen und Sozialunternehmertum an Hochschulen und An-Instituten sowie die Förderung von Sozialen Innovationen und deren Transfer in die Praxis. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Transfer durch die Gründung von Sozialunternehmen aus Hochschulen heraus.

        Die Coaching-Leistungen zielen darauf ab, die Kompetenzen der Geförderten hinsichtlich der Entwicklung, Umsetzung, Verwertung und Skalierung Sozialer Innovationen zu stärken und sie in der Projektdurchführung und Verstetigung ihrer Sozialen Innovationen über die Förderung hinaus zu unterstützen. Darüber hinaus werden Transferstellen der beteiligten Hochschulen als Adressaten in die Coachings einbezogen, um deren Beratungskompetenzen in diesen Themenbereichen zu stärken

        Die Coaching-Leistungen sind als Einzel- und Gruppencoachings anzubieten. Dabei kommt insbesondere den Gruppencoachings auch ein vernetzender Charakter zu. Um diesen zu stärken, sind durch den AN Coaching auch Möglichkeiten für die Teilnehmenden der Coachings bereitzustellen, sich über die einzelnen Veranstaltungen hinaus auszutauschen. Der AN Coaching unterstützt die Gewinner/innen des Matchathons und die geförderten Projekte darüber hinaus bei der Vernetzung mit potenziellen Praxis- und Kooperationspartnern und Finanzierungsinstitutionen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        siehe II.1.4) und Leistungsbeschreibung

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-11-01
        Ende: 2025-10-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524437&criteriaId=30919

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524437&criteriaId=30920

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-08-08
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-11-30
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-08-08
      Ortszeit: 12:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
        Villemombler Str. 76
        Bonn
        Germany
        Telefon: +49 228-94990
        E-Mail: info@bundeskartellamt.de
        Fax: +49 228-9499163
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
        Zentrale Vergabestelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
        Heinemannstraße 2O
        Bonn
        Germany
        E-Mail: Vergabe@bmbf.bund.de
        Internet-Adresse: http://www.bmbf.de
      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

        Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

        Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

        Zentrale Vergabestelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
        Heinemannstraße 2O
        Bonn
        Germany
        E-Mail: Vergabe@bmbf.bund.de
        Internet-Adresse: http://www.bmbf.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-21

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