Firefighting vehicles (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43161981) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main Номер конкурса: 43161981 Дата публикации: 26-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Beschaffung eines Grätewagen-Rüst; LOS 1 Teil 1 Fahrgestell LOS 1 Teil 2 Aufbau
Referenznummer der Bekanntmachung: 24/2023Beschaffung eines Gerätewagen-Rüst
LOS 1 Teil 1 Fahrgestell
LOS Teil 2 Aufbau
65428 Rüsselsheim am Main, Amt für Brandschutz, An der Feuerwache 2
Bei der Stadt Rüsselsheim am Main ist für das Amt für Brandschutz ein Gerätewagen-Rüst anzuschaffen.
Die schriftliche Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Bieterfragen sind bis spätestens 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist auf elektronischem Weg über die HAD einzureichen, damit eine Beantwortung erfolgen kann.
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124)
Eigenerklärung nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022
entfällt
Die schriftliche Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Bieterfragen sind bis spätestens 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist auf elektronischem Weg über die HAD einzureichen, damit eine Beantwortung erfolgen kann.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Regierungspräsidium Darmstadt