Rural areas mapping services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43161917) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH Номер конкурса: 43161917 Дата публикации: 26-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Flächendeckende Grundkartierung des Tagebaufeldes Senftenberg/Meuro in 2024
Referenznummer der Bekanntmachung: 2402600109Durchführung faunistischer Kartierungen verschiedener Arten bzw. Artengruppen sowie einer Biotopkartierung.
Folgende Arten bzw. Artengruppen sind zu kartieren: Brutvögel, Säugetiere, Amphibien, Reptilien, Libellen, Schmetterlinge, Käfer.
Die zu kartierende Fläche beträgt bis zu ca. 1.920 ha.
Deutschland, Land Brandenburg, Landkreis Oberspreewald Lausitz, ehemaliger Tagebau Meuro, Großräschener See (RL Meuro)
Durchführung faunistischer Kartierungen verschiedener Arten bzw. Artengruppen sowie einer Biotopkartierung.
Folgende Arten bzw. Artengruppen sind zu kartieren: Brutvögel, Säugetiere, Amphibien, Reptilien, Libellen, Schmetterlinge, Käfer.
Die zu kartierende Fläche beträgt bis zu ca. 1.920 ha.
Vergabenummer: 2402600109
Folgende Angaben und Formalitäten, welche die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
- Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder anderer Nachweis der erlaubten Berufsausübung. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage
- einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw.
- einer Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124_LD
akzeptiert.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlusstatbestände gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) bestehen.
Folgende Angaben und Formalitäten, welche die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach VgV § 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV und § 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV nachweisen, sind mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Angabe pro Jahr)
- Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Leistungserbringer im Nachauftrag eines Bieters haben ebenfalls für den durch sie zu erbringenden Leistungsbereich den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren anzugeben.
Als vorläufigen Beleg der Eignung wird die Vorlage
- einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw.
- die jeweilige Nummer des Bewerbers/ Bieters in den allgemein zugänglichen Listen, z. B. der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) bzw. einer Eigenerklärung zur Eignung akzeptiert.
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für alle Mitglieder bestehen.
- Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zur KMU: JA / NEIN (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission)
- Der Nachweis, dass der Bieter nicht wegen Unzuverlässigkeit i.S. § 123 GWB von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen ist, wird bei Erfordernis der Auszug aus dem Bundeszentralregister oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes abverlangt.
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
-geeignete Referenzen über ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge der letzten 5 Jahre gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung, die mit der auszuführenden Leistung vergleichbar sind
-durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren
-Angaben zu technischen Fachkräften/technischen Stellen die für die Leistungserbringung eingesetzt werden
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Folgende Mindestanforderungen sind zu übergeben:
*
1. Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium in den Fachrichtungen Landschaftsplanung oder Landeskultur und Umweltschutz oder Biologie oder Umweltmonitoring oder vergleichbarer Studiengänge verfügt
*
2. Eigenerklärung, dass das Projektteam aus mindestens vier Mitarbeitern mit unter Punkt 1 genannten Qualifikationen mit jeweils mindestens 2 Jahren Berufserfahrungen besteht
*
3. Jeweils mindestens 1 ausgeführte Referenz zu faunistischen Kartierungen für die folgenden Arten bzw. Artengruppen: Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Libellen, Schmetterlinge, Käfer in den letzten 5 Jahren gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung
*
4. Jeweils mindestens 1 ausgeführte Referenz zu floristischen Kartierungen (Biotoptypenkartierung und Pflanzen) in den letzten 5 Jahren gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung
*
- die Referenznachweise sind mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Auftraggeber/Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung (Leistungsbezeichnung), Ausführungszeitraum, Auftragswert
- Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen
Vergabenummer: 2402600109
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
LMBV mbH Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH