Engineering-design services for traffic installations (Германия - Тендер #43034178) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 43034178 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Frankfurt-on-Main: Engineering-design services for traffic installations
2023/S 119-373264
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
ABS Leipzig-Chemnitz, Abschnitt Geithain-Chemnitz, Gesamtgewerkeplanung
siehe II.1.4
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
ABS Leipzig-Chemnitz, Abschnitt Geithain-Chemnitz, Gesamtgewerkeplanung
Section VI: Complementary information
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Section VII: Modifications to the contract/concession
Leipzig - Chemnitz
siehe II.1.4
NA04 zusätzliche Objekte Brücken, Stüwa und Straßenplanung
Im Rahmen der Vorplanung für die ABS Leipzig - Chemnitz Südabschnitt wurde festgestellt, dass weitere KIB-Bauwerke einer Anpassung/Umbaus unterzogen werden müssen, um das Projektziel Elektrifizierung und Herstellung Zweigleisigkeit zu erreichen. Diese Bauwerke waren nicht explizit in der zu kalkulierenden Bauwerksliste des Hauptvertrages (Ermittlung der Vergütung) enthalten. Weiterhin waren für die meisten KIB-Bauwerke nur die Leistungen nach HOAI § 44 und 52 ausgeschrieben. Der straßenbauliche Anpassungsbereich gemäß HOAI § 47 wurde nicht betrachtet und wird bei Bauwerken mit großen Straßenanteil ergänzend mit diesem Nachtrag ausgewiesen.
Die ARGE GRE - Schulze&Rank ist bereits mit der Erstellung der Grundlagenermittlung und Vorplanung (Lph.1-2) beauftragt. Planunterlagen und Dokumente dieser Vorplanung sind Grundlage und Voraussetzung für die Beplanung der zusätzlichen Objekte in dem gesamten Planungsabschnitt. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Erstellung der zusätzlichen Planung der Objekte auf Leistungen bzw. Planung der Leistungsphase 1 und 2 der ARGE aufsetzt. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Zeitplan und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung der ARGE GRE - Schulze&Rank gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).