Accommodation, building and window cleaning services (Германия - Тендер #43034083) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Kommunale Betriebe Soest ebE Номер конкурса: 43034083 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Gebäudereinigung Soest
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten in der Stadt Soest
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten
Lot No: 1Stadt Soest und Ortsteilen
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten mit einer Gesamtreinigungsfläche von ca. 32.000. m²
zweimalig um jeweils 12 Monate
Es finden Objektbesichtigungen am 13., 14. + 17.07.2023 statt. Sie sind nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 10.07.2022 für zwei der Wunsch-Termine per e-Mail anmelden. Der tatsächliche Termin wird anschließend mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/Einwändungen zu den Unterlagen müssen bis 19.07.2023 bei der Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingehen.
Siehe auch Bewerbungungsbedingungen
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten
Lot No: 2Stadt Soest mit Ortsteilen
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten mit einer Gesamtreinigungsfläche von ca. 37.500 m²
zweimalig um jeweils 12 Monate
Es finden Objektbesichtigungen am 13., 14. + 17.07.2023 statt. Sie sind nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 10.07.2022 für zwei der Wunsch-Termine per e-Mail anmelden. Der tatsächliche Termin wird anschließend mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/Einwändungen zu den Unterlagen müssen bis 19.07.2023 bei der Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingehen.
Siehe auch Bewerbungungsbedingungen
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten
Lot No: 3Stadt Soest mit Ortsteilen
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten mit einer Gesamtreinigungsfläche von ca. 32.500. m²
zweimalig um jeweils 12 Monate
Es finden Objektbesichtigungen am 13., 14. + 17.07.2023 statt. Sie sind nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 10.07.2022 für zwei der Wunsch-Termine per e-Mail anmelden. Der tatsächliche Termin wird anschließend mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/Einwändungen zu den Unterlagen müssen bis 19.07.2023 bei der Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingehen.
Siehe auch Bewerbungungsbedingungen
Jeder Bieter, jedes andere Unternehmen, auf das verwiesen wurde und bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, muss einen maximal 12 Monate alten Handelsregisterauszug oder den hierzu in der„Zusammenstellung der Unterlagen“ geforderten anderen Nachweis vorlegen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
Bereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis abgeschlossene Berufsausbildung zum Gebäudereiniger/ zur Gebäudereinigerin
-Desinfektor*In, Name und Qualifikationsnachweis zum staatl. geprüften Desinfektor*In.
Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes Näheres siehe Vergabeunterlagen!
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle
—Gütezeichens RAL-GZ 902 für Gebäudereinigung oder Zertifizierung gem. EN ISO 9001,
- Gütezeichens EMAS oder Zertifizierung gem. EN ISO14001,
- gültiger Nachweis über die Berechtigung zum Führen des GHP Scoors, nicht älter als 2 Jahre zum Angebotsabgabedatum, mit allen Anhängen als Scan des Originals
— Bereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis abgeschlossene Berufsausbildung Gebäudereiniger*In,
- Desinfektor*In: Name und Qualifikationsnachweis zum staatl. geprüften Desinfektor*In
— Objektleitung: Name und Qualifikationsnachweis des/ der für den zu vergebenden Auftrag vorgesehenen angestellten Objektleitung: Nachweis der Beruflichen Aus-/Weiterbildung zum/zur Gepr. Objektleiter/in (FA/BIV) - Zert. Objektleiter/in (BIV) oder vergleichbar. Als vergleichbar werden anerkannt Aus-/Weiterbildungsmaßnahmen welche die Lehrinhalte in mindestens 7 Tagen Präsenzunterricht von 09:00 bis 16:00 Uhr, oder mit mindestens 54 Unterrichtseinheiten vermitteln,
— Personalqualifikation a) Angabe der Zahl vorgesehener beschäftigter Gebäudereinigungskräfte b) Eine Konzept zu Mitarbeiterschulungen, c) Konzept zur Personalbeschaffung.
- Konzept zur Start-Up-Phase über die ersten 3 Monate des Vertrages
- Konzept zum Reinigungsgeräteeinsatz.
- Konzept zum Reinigungschemieeinsatz.
— Referenzen zu mindestens einem Auftraggeber für eine Referenz über – mit den hier ausgeschriebenen Leistungen – vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein.
Die Referenz muss die folgenden Angaben enthalten:
— Auftraggeber,
— Bodenreinigungsfläche des Objektes,
— Gereinigte Objektarten,
— Leistungszeit mit Datumsangaben von/bis,
— Rechnungswert in Euro Und Mindestwerte an Flächen für eine bestimmte Gebäudeart enthalten. Die genauen Werte sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Abgabe mehrerer Referenzen ist möglich.
Näheres zu den Kriterien siehe Vergabeunterlagen
Einhaltung des vergabespezfischen Mindestlohns nach § 2 TVgG – NRW.
Aufrechterhaltung der Zertifizierungen
näheres siehe Vergabeunterlagen
Düsseldorf
Information about authorised persons and opening procedure:Es sind keine Bieter zugelassen
Es finden Objektbesichtigungen am 13., 14. + 17.07.2023 statt. Sie sind nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 10.07.2022 für zwei der Wunsch-Termine per e-Mail anmelden. Der tatsächliche Termin wird anschließend mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/Einwändungen zu den Unterlagen müssen bis 19.07.2023 bei der Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingehen.
Siehe auch Bewerbungungsbedingungen
Auf § 160 3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160Abs. 2 GWB unzulässig, wenn:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf § 160 3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160Abs. 2 GWB unzulässig, wenn:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.