Construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43034071) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Niederlassung Mitte Zentrale Vergabe Номер конкурса: 43034071 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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KG 230 Fernwärme- und Fernkkälteanschluss
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-6000-2023-1102Fernwärme- und Fernkälteanschluss;
TU-Darmstadt
Alarich-Weiss-Straße
64287 Darmstadt
Anschluss Fernwärme
• Erdarbeiten
o 40 m³ Erdaushub (in Gräben und Baugruben)
o 10 m³ Verfüllung der Leitungszone mit steinfreiem Sand
o 10 m³ Grabenverfüllung mit zu lieferndem Material
o 10 m³ Schotter
o 25m² Straßenaufbruch inkl. Wiederherstellung
• Rohrleitungsbau
o 30 lfm Kunststoffmantelrohrleitung (KMR) DN 65 erdverlegt
o 5 lfm Stahlrohrleitung DN 65 mit Isolierung (Anschluss im Kanal und im Gebäude)
Anschluss Fernkälte
• Erdarbeiten
o 15 m³ Erdaushub (in Gräben und Baugruben)
o 56 m³ Verfüllung der Leitungszone mit steinfreiem Sand
o 5 m³ Grabenverfüllung mit zulieferndem Material
o 5 m³ Schotter
o 10m² Straßenaufbruch inkl. Wiederherstellung
• Rohrleitungsbau
o 20 lfm Kunststoffmantelrohrleitung (KMR) DN 150 erdverlegt
o 2 lfm Stahlrohrleitung DN 150 mit Isolierung (Anschluss im Kanal und im Gebäude)
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Einzureichende Nachweise werden hier aufgelistet
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Siehe Punkt III.2.1
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Siehe Punkt III.2.1
Zu der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Zu der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.