Assembly and erection of prefabricated structures (Германия - Тендер #43034065) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Petershagen über Kreis Minden-Lübbecke Номер конкурса: 43034065 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau Mehrzweckhalle Lahde - Sportgeräteausstattung
Reference number: 437 2023 PeNeubau Mehrzweckhalle Lahde - Sportgeräteausstattung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Grobmassen: Hülsenreck-Einrichtung DIN EN 12197 Typ 1, Spannreck-Einrichtung DIN EN 12197 Typ 3, Spannstufenbarren-Einrichtung DIN EN 915 Typ 2, Sprossenwand-Einrichtung, 4-fach Kletterstangenanlage schwenkbar, Gitterleiter-Einrichtung DIN EN 12346, Klettertau-Einrichtung DIN EN 7911-2, Kunstturnringe-Einrichtung und Zubehör, Multischaukel DIN EN 12655 + Zubehör, Volleball DIN EN 1271, Badminton DIN EN 1509, Handballtore DIN EN 749, Hallen-Fußballtore DIN EN 748, DIN-Basketball-Deckengerüste DIN EN 1270 Typ 5 + Zubehör, Elektronische Multisport-Anzeigetafel, Slackline Indoor- Set School
Nebenangebote sind nur bei Abgabe eines Hauptangebotes zulässig.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.