Test boring work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43033750) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 43033750 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Brenner-Nordzulauf - Bohrleistungen Kieferbach Lph 2
Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66873Drei Bohrpunkte im Bereich des Kieferbachs. Im Detail handelt es sich um eine um 90° gegen die Horizontale geneigte 55 m tiefe Bohrung, um eine um 55° gegen die Horizontale geneigte 70 m tiefe Bohrung sowie um eine um 15° gegen die Horizontale geneigte 170 m tiefe Bohrung
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Mit dem Angebot sind folgende Eignungsnachweise gem. der Anlage "23FEI66873_0.1.1-Anlage zum Anschreiben - Techn. Eignungskriterien v2" der Ausschreibungsunterlagen einzureichen:
Referenzen:
Der Bieter muss eine Referenz zu Punkt 1 sowie eine Referenz zu Punkt 2 oder eine Referenz, welche die Anforderungen zu Punkt 1 und Punkt 2 gemeinsam erfüllen, vorlegen. Die Referenz(en) müssen in den letzten zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung ausgeführt und abgeschlossen sein und die folgenden Anforderungen erfüllen:
1. eine Schrägbohrung im Festgestein mit mindestens 60 m Länge mit einer Neigung von 45° oder flacher gegen die Horizontale und mit durchgehender Gewinnung gekernter Bodenproben (Mindestkerndurchmesser 100 mm) im Rahmen eines Infrastrukturprojektes
Der jeweilige Referenznachweis der Erkundungsarbeiten ist mittels Übergabe der Schichtenverzeichnisse der Bohrung und Angabe des Projektes und Auftraggebers zu erbringen.
2. eine preventergestützte Kernbohrung mit mindestens 50 m Aufschlusstiefe im Festgestein (Felsanteil min. 30 m) und mit durchgehender Gewinnung gekernter Bodenproben
(Mindestkerndurchmesser 100 mm).
Der jeweilige Referenznachweis der Erkundungsarbeiten ist mittels Übergabe der Schichtenverzeichnisse und Ausbaupläne der Bohrung mit Angabe des Projektes und Auftraggebers zu erbringen.
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Geräteanforderungen:
Der Bieter muss nachweisen, dass ihm für die Ausführung ein Bohrgerät mit folgenden Mindestanforderungen zur Verfügung steht:
- Bohrverfahren: Seilkernverfahren
- Bohrturmneigung: lotrecht / schräg bis 15°
- Kraftdrehkopf Drehmoment: 10.000 Nm
- Bohrseilwinde: 30 kN
- Spülpumpenförderstrom: 200 Liter/min bei 12 bar
- Fahrwerk: ein Gerät mit Radfahrwerk oder mit Raupenfahrwerk
Der Nachweis ist über die Vorlage der Datenblätter mit Angabe des Baujahrs zu erbringen.
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Eignung Personal:
Seitens des Bieters ist mindestens ein qualifizierter Bohrgeräteführer mit min. 10 Jahren Erfahrung als Geräteführer im Bereich Erkundungsbohrungen mit Erfahrung mit Schrägbohrungen mit durchgehendem Kerngewinn und Bohrungen mit Preventereinsatz zu benennen.
Nachzuweisen über eine vom Bieter selbst erstellte und unterzeichnete und mit dem Angebot einzureichende Eigenerklärung.
Hinweis:
Mit Benennung des oder der Bohrgeräteführer(s) verpflichtet sich der Bieter im Auftragsfall den bzw. diese Mitarbeiter zur Abwicklung der gegenständlichen Leistung einzusetzen. Ein Austausch des benannten Personals ist nur nach Abstimmung und Freigabe mit dem Auftraggeber möglich.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Deutsche Bahn AG
Richelstraße 3
80634 München
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.