Construction work (Германия - Тендер #43033093) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadtverwaltung Cottbus Номер конкурса: 43033093 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Stadt Cottbus - OV 138-2023 - Theodor-Fontane-Schule - Energetische Sanierung/Umbau Haus A und B - Los B14: Trockenbauarbeiten Haus B
Reference number: OV 138-2023Los B014: Trockenbauarbeiten Haus B
Theodor-Fontane-Schule, Haus B Kahrener Straße 16 03042 Cottbus
Gerüstarbeiten
Raumgerüste = ca. 250,0 m3
Stahlbau- und Schlosserarbeiten
Stahlrahmenkonstruktionen = ca. 2.100,0 kg
Trockenbauarbeiten
Ständerwände = ca. 500,0 m2
Wandvorsatzschalen = ca. 1.150,0 m2
Stützenverkleidungen = ca. 300,0 m2
Abgehangene Unterdecken = ca. 3.260,0 m2
Deckenkoffer und -verkleidungen = ca. 350,0 m2
Bedingung an die Auftragsausführung
mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
- aktuelle Bescheinigung Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der zuständigen Auftragsberatungsstelle (Abst), gleichwertiges Zertifikat oder Präqualifikation (wenn vorhanden, bitte beifügen)
- Auszug aus dem Handelsregister
- aktuelle Bescheinigung Berufsgenossenschaft
- Finanzamt aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
- Gewerbeanmeldung
- Bescheinigung Mitgliedschaft bei der IHK / Handwerkskammer oder Handwerkerkarte
- aktuelle Bescheinigung Sozialversicherung
- aktuelle Bescheinigung Haftpflichtversicherung
- Sozialkassen-Bescheinigung (SOKA-Bau)
- aktuelle Vereinbarungen Einhaltung Mindestanforderung Brandenburgisches Vergabegesetz
- Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
- VHB Formblatt 221_222 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
- Erklärung Sanktionspaket zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576
weitere Erklärungen, Angaben, Nachweise siehe Formblatt "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegende Unterlagen"
- aktuelle Bescheinigung Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der zuständigen Auftragsberatungsstelle (Abst), gleichwertiges Zertifikat oder Präqualifikation (wenn vorhanden, bitte beifügen)
- Auszug aus dem Handelsregister
- aktuelle Bescheinigung Berufsgenossenschaft
- Finanzamt aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
- Gewerbeanmeldung
- Bescheinigung Mitgliedschaft bei der IHK / Handwerkskammer oder Handwerkerkarte
- aktuelle Bescheinigung Sozialversicherung
- aktuelle Bescheinigung Haftpflichtversicherung
- Sozialkassen-Bescheinigung (SOKA-Bau)
- aktuelle Vereinbarungen Einhaltung Mindestanforderung Brandenburgisches Vergabegesetz
- Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
- VHB Formblatt 221_222 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
- Erklärung Sanktionspaket zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576
- aktuelle Bescheinigung Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der zuständigen Auftragsberatungsstelle (Abst), gleichwertiges Zertifikat oder Präqualifikation (wenn vorhanden, bitte beifügen)
- Auszug aus dem Handelsregister
- aktuelle Bescheinigung Berufsgenossenschaft
- Finanzamt aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
- Gewerbeanmeldung
- Bescheinigung Mitgliedschaft bei der IHK / Handwerkskammer oder Handwerkerkarte
- aktuelle Bescheinigung Sozialversicherung
- aktuelle Bescheinigung Haftpflichtversicherung
- Sozialkassen-Bescheinigung (SOKA-Bau)
- aktuelle Vereinbarungen Einhaltung Mindestanforderung Brandenburgisches Vergabegesetz
- Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
- VHB Formblatt 221_222 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
- Erklärung Sanktionspaket zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576
Stadtverwaltung Cottbus, Neumarkt 5, 03046 Cottbus
Information about authorised persons and opening procedure:nicht öffentlich - da nur elektronische Angebote zugelassen sind
nicht öffentlich - da nur elektronische Angebote zugelassen sind
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB ("Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch") in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB ("Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch") in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Stadtverwaltung Cottbus