Expert witness services (Германия - Тендер #43032877) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Номер конкурса: 43032877 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Planung Schadstoffsanierung 7. Gesamtschule, Bockmuehle 18, Wuppertal
Reference number: F-0208-23Im Rahmen dieses Planungsauftrages soll eine Schadstoffsanierung auf Basis der bereits durchgeführten technischen Erkundung nach VDI 6202 B 1 und B 3 geplant werden. Ebenso sind alle für einen nachfolgenden Teilabbruch maßgeblichen Störstoffe im Rahmen dieser Planung zu berücksichtigen und im Rahmen der Schadstoffsanierung auszubauen. Der Konstruktive Teilabbruch wird separat geplant und ist nicht Gegenstand dieses Planungsauftrages. Planungsziel ist es ein schadstoff- und störstofffreies Gebäude herzustellen, so dass die Nachfolgegewerke ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen arbeiten können und dass für den nachfolgenden konstruktiven Teilabbruch keine weiteren Störstoffe vorab selektiv ausgebaut werden müssen. Es ist eine sehr enge Abstimmung mit den sonstigen an der Planung beteiligten Fachingenieuren erforderlich, insbesondere mit der konstruktiven Abbruchplanung.
Wuppertal
Im Rahmen dieses Planungsauftrages soll eine Schadstoffsanierung auf Basis der bereits durchgeführten technischen Erkundung nach VDI 6202 B 1 und B 3 geplant werden. Ebenso sind alle für einen nachfolgenden Teilabbruch maßgeblichen Störstoffe im Rahmen dieser Planung zu berücksichtigen und im Rahmen der Schadstoffsanierung auszubauen. Der Konstruktive Teilabbruch wird separat geplant und ist nicht Gegenstand dieses Planungsauftrages. Planungsziel ist es ein schadstoff- und störstofffreies Gebäude herzustellen, so dass die Nachfolgegewerke ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen arbeiten können und dass für den nachfolgenden konstruktiven Teilabbruch keine weiteren Störstoffe vorab selektiv ausgebaut werden müssen. Es ist eine sehr enge Abstimmung mit den sonstigen an der Planung beteiligten Fachingenieuren erforderlich, insbesondere mit der konstruktiven Abbruchplanung.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Angaben im Vertragsentwurf. Aus der Beauftragung der Leistungen einer Stufe können weder eine Verpflichtung oder ein Anspruch auf direkte oder zukünftige Beauftragung weiterer Stufen noch auf eine Vergütung dieser Leistungen abgeleitet werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der weiteren Stufen nach der 1. Stufe zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen dieses Verfahrens besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die im Honorarformblatt aufgeführten besonderen Leistungen werden optional angefragt und nicht automatisch mit Abschluss des Verfahrens beauftragt. Die Beauftragung erfolgt mit separatem Schreiben des Auftraggebers gem. Erfordernis. Ein Anspruch auf Beauftragung der Leistungen besteht nicht. Diese Leistungen sind nach Abruf entsprechend dem Projektfortschritt und Bauablauf zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), sofern diese alle in dieser Bekanntmachung benannten Erklärungen beinhaltet. Die Vorlage der EEE entbindet nicht von der Verpflichtung, die in Abschnitt III benannten Nachweise zum dort benannten Zeitpunkt vorzulegen.
Zusammen mit dem Angebot einzureichen:
- Bietererklärung mit allen erforderlichen Angaben
- bei Bietergemeinschaften Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B der Bietererklärung)
• Dokument „Angebotsschreiben“ mit den Eigenerklärungen
• über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitige Erlaubnis zur Berufsausübung
• über die Mitgliedschaft in einer Architekten- bzw. Ingenieurkammer
• über die Gewerbeanmeldung.
Zusammen mit dem Angebot sind einzureichen:
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Planungsleistungen Schadstoffsanierung) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Eintrag im Dokument „Angebotsschreiben“). Bei Bietergemeinschaften ist als Anlage für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine Umsatzerklärung beizufügen.
• Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
Dabei ist dem Angebot keine Versicherungspolice, sondern eine Deckungsbestätigung über eine den veröffentlichten Mindestanforderungen entsprechende Versicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer beizufügen, die zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 12 Monate ist oder alternativ eine rechtsverbindliche Zusage eines in der EU zugelassenen Versicherers zum Abschluss einer den veröffentlichten Mindestanforderungen entsprechenden Versicherung im Auftragsfall (im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft separat und in voller Höhe).
Eigenerklärung zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung hinsichtlich der Ausschöpfung einer ggf. vereinbarten Jahreshöchstleistung (Eintrag im Dokument „Angebotsschreiben“).
• Nachweis einer Umwelthaftpflichtversicherung mit nachweislicher Abdeckung des Asbestrisikos.
Dabei ist keine Versicherungspolice, sondern eine Deckungsbestätigung über eine den veröffentlichten Mindestanforderungen entsprechende Versicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer beizubringen, die zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 12 Monate ist oder alternativ eine rechtsverbindliche Zusage eines in der EU zugelassenen Versicherers zum Abschluss einer den veröffentlichten Mindestanforderungen entsprechenden Versicherung im Auftragsfall (im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft separat und in voller Höhe).
Wurde eine Jahreshöchstleistung vereinbart muss ersichtlich sein, dass dieser Betrag zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch vollständig zur Verfügung steht.
Minimum level(s) of standards possibly required:• Mindestanforderungen an den Umsatz
Der Mittelwert des Netto-Jahresumsatzes für den Bereich Planungsleistungen Schadstoffsanierung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft muss mindestens 150.000,00 € netto betragen.
Kleine und mittlere Büroorganisationen werden im Sinne des § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV auch gewertet, sofern sie zeitlich noch keine Jahresumsätze über alle drei Jahre nachweisen können.
• Mindestanforderungen an die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:
• Deckungssummen mindestens in folgender Höhe:
• Personen- und Sachschäden: mindestens 1,5 Mio. €,
• Vermögensschäden: mindestens 0,25 Mio. €
• Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen und die Leistungsbereiche der Nachunternehmer einschließen.
• Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist, z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein.
• Sofern eine Jahreshöchstleistung vereinbart ist, müssen die o.g. Summen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für das aktuelle Versicherungsjahr in voller Höhe zur Verfügung stehen.
• Die Deckungsbestätigung/ rechtsverbindliche Zusage der Versicherungsgesellschaft ist nicht älter als 12 Monate zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote.
• Umwelthaftpflichtversicherung: Abdeckung des Asbestrisikos (dies kann auch in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten sein).
• Bei Bietergemeinschaften muss jeder Bieter die geforderte Deckungsbestätigung einzeln und in voller Höhe erbringen.
Zusammen mit dem Angebot sind einzureichen:
• Auflistung der zu diesem Auftrag vergleichbaren erbrachten Referenzen im Bereich Planung Schadstoffsanierung, die in den letzten 3 Jahren erfolgreich abgeschlossen wurden mit LPH 8 im Referenzformblatt in Dokument „Angebotsschreiben“. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV können auch derartige Referenzen eingereicht werden, die in den letzten 5 Jahren erfolgreich mit LPH 8 abgeschlossen wurden.
Für jedes Referenzprojekt ist ein separates Formblatt im Dokument „Angebotsschreiben“ auszufüllen.
Die Referenznacherklärungen können alternativ durch Vorlage des Eintrages in das PQ-Verzeichnis erfolgen. Sollten jedoch im PQ-Verzeichnis keine oder weniger als die geforderten Referenzangaben vorhanden sein und/ oder nicht die genannten Mindestkriterien erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot die Formblätter im Dokument „Angebotsschreiben“ beifügen.
• Eigenerklärung zur Akkreditierung für die Durchführung von Materialanalysen und Raumluftmessungen (Eintrag im Dokument „Angebotsschreiben“)
Minimum level(s) of standards possibly required:Mindestens zwei Referenzen erfüllen alle der folgenden Anforderungen:
• Das Projekt wurde in den letzten fünf Jahren erfolgreich abgeschlossen mit der werkvertraglichen Abnahme (z.B. Abschluss der LPH 8) – gerechnet vom Ende der Angebotsfrist.
• Es handelt sich um eine Schadstoffsanierung/Entkernung (Asbest und weitere Schadstoffe) eines Gebäudes von mindestens 6.000 m2 (BGF); (Herstellung eines Rohbauzustandes)
• bei dem die Planung und Bauleitung Schadstoffsanierung (Arbeiten in kontaminierten Bereichen), für die LPH 1 – 8 übernommen wurden.
• Mindestanforderung Akkreditierung:
• Der Bieter bzw. ein Unternehmen der Bietergemeinschaft ist akkreditiert, die im Rahmen der Auftragsausführung zu erbringenden Materialanalysen und Raumluftmessungen durchzuführen, oder
• der Bieter bzw. ein Unternehmen der Bietergemeinschaft ist nicht akkreditiert, aber eine erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen zur Durchführung und Auswertung von Materialauswertungen und Raumluftmessungen ist nachweisbar, oder
• der Bieter bzw. ein Unternehmen der Bietergemeinschaft ist nicht akkreditiert. Aber es wird im Rahmen der Auftragserfüllung ein geeigneter Unterauftragnehmer mit der Durchführung der Materialanalysen und Raumluftmessungen beauftragt, oder
• der Bieter bzw. ein Unternehmen der Bietergemeinschaft ist nicht akkreditiert, die im Rahmen der Auftragsausführung zu erbringenden Materialanalysen und Raumluftmessungen durchzuführen. Spätestens bis zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung wird dies nachgeholt.
• Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft oder die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffenen Angebote, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
• Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
• Eine Änderung der Person des Bieters oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft ist unzulässig. Auf der Ebene der Nachunternehmer sind Veränderungen nur nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer hat dabei jedenfalls die mindestens gleichwertige Fachkunde und Zuverlässigkeit des Nachunternehmers nachzuweisen.
Zentrale Vergabestelle, Am Clef 60, 42275 Wuppertal
Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), sofern diese alle in dieser Bekanntmachung benannten Erklärungen beinhaltet. Die Vorlage der EEE entbindet nicht von der Verpflichtung, die in Abschnitt III benannten Nachweise zum dort benannten Zeitpunkt vorzulegen.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Stadt Wuppertal, Zentrale Vergabestelle, 306.1