Catenary"s construction works (Германия - Тендер #43032788) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG Номер конкурса: 43032788 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Frankfurt-on-Main: Catenary"s construction works
2023/S 119-374973
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung
Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung
Tutzing
Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung
Section VI: Complementary information
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden .
Section VII: Modifications to the contract/concession
Tutzing
Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung
MKA11 - Herstellen der Sohle eines zusätzlichen Betonschalthauses (BSH) am BÜ 41,437 (5504)
Im Rahmen der Arbeiten wird durch den Straßenbaulastträger die Errichtung eines Berührschutzes am SÜ km 7,3übernommen. Da sich daraus Erdungsmaßnahmen ergeben die nach Angabe des Stblt nicht von diesem geplant unddurchgeführt werden können wird der AN angewiesen diese Planung im Rahmen der AP zu übernehmen. Ohne Erdungsplanungkann die Ausführung nicht erfolgen.Da die Erdungsplanung zum Planungslos 2 gehört welches durch festgesetzte Planprüfungsläufe bereits eingetaktet wurde,würde die Einbindung eines dritten Planers eine Verzögerung bei der Bauausführung bedeuten da befürchtet wird, dass Terminenicht eingehalten werden können.Da die Integration der Erdungsplanung im engen Austausch mit der Oberleitungsplanung stattfinden muss, würde die Vergabe derPlanungsleistung an eine dritte Partei unverhältnismäßigen Koordinationsaufwand bedeuten.