Public road transport services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43032432) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle Номер конкурса: 43032432 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in der Stadt Pforzheim (Zusatzfahrten Schillergymnasium 2023 - 2026)
Referenznummer der Bekanntmachung: EPVB 2023.18Zusatzfahrten Schillergymnasium 2023 - 2026
Stadt Pforzheim
Durchführung zusätzlicher Schülerfahrten zwischen Schillergymnasium und Bahnhof
Brötzingen sowie Schillergymnasium und der Innenstadt in Pforzheim
Die Stadt Pforzheim vergibt als zuständige Aufgabenträgerin nach § 6 Abs. 1 Gesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg zusätzliche Schülerfahrten zwischen dem Schillergymnasium und dem Bahnhof Brötzingen sowie dem Schillergymnasium und der Innenstadt Pforzheim. Der Verkehr wird als Schülerfahrten gemäß § 43 Satz 1 Nr. 2 Personenbeförderungsgesetz (Sonderformen des Linienverkehrs) durchgeführt.
Die Gesamtleistung liegt bei durchschnittlich ca. 3.700 Fahrplankilometer / Jahr.
Es sind ausschließlich Niederflurfahrzeuge oder Low-Entry Fahrzeuge einzusetzen.
Weitere Vorgaben bzgl. Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelte, Standards und Qualitätsanforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung der Unternehmen stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie 19 Abs. 3 MiLoG und § 21 Abs. 3 AEntG auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer III.1.2) und III.1.3) entsprechend
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit gem. § 2 PBZugV (Eigenerklärung).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen
Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten maximal 3 Jahren seit Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung in diesem Verfahren (Eigenerklärung). Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz durch den Bieter erforderlich. Vergleichbar sind Leistungen mit Kraftomnibussen im Linien- oder linienartigen Verkehr (z. B. auch Werksverkehr) als Haupt- oder Unterauftragnehmer in einem Umfang von mindestens 50.000 Fahrplankilometern pro Jahr, die in den letzten maximal drei Jahren seit Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung in diesem Verfahren erbracht wurden. Die Referenzleistungen dürfen nicht aus mehreren Verkehrsräumen zusammengesetzt werden. Eine Referenz muss sich also jeweils auf einen Verkehrsraum (Linienbündel) bzw. bei Schulbusverkehren auf einen Auftraggeber beziehen. Der Nachweis ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die geforderte Referenz ist ein Mindeststandard.
Die Referenz muss mindestens folgende Angaben enthalten:
— Verkehrsraum (Linienbündel) bzw. bei Schulbusverkehren Auftraggeber,
— Leistungszeitraum,
— Jährlich erbrachte Fahrplankilometer (mindestens 50.000 Fahrplankilometer pro Jahr).
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§§ 3 ff. Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Die für die vorliegenden Leistungen einschlägigen repräsentativen Tarifverträge werden in Abschnitt VI.3) Ziffer 1 benannt.
entfällt
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