Installation of doors and windows and related components (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43032422) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Celle Номер конкурса: 43032422 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau GS Westercelle-Kunststofffenster
Referenznummer der Bekanntmachung: 023-006-235- Fensterarbeiten mit Sonnenschutz, Kunststofffenster mit Raffstoreanlagen
Gegenstand der Ausschreibung sind 81 Stck. Kunststofffenster, teilweise mit Raffstoreanlagen, Fensterbank und Aluminium-Leibungseinfassung, aussen.
- Fensterarbeiten mit Sonnenschutz, Kunststofffenster mit Raffstoreanlagen
Gegenstand der Ausschreibung sind 81 Stck. Kunststofffenster, teilweise mit Raffstoreanlagen, Fensterbank und Aluminium-Leibungseinfassung, aussen.
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10
Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen;
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10
Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen;
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierun