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School meals (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43032268)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Zentrale Dienste und Finanzen, Fachbereich Zentrale Dienste, Sachgebiet Vergabe/Recht
Номер конкурса: 43032268
Дата публикации: 22-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023062020230727 10:30Regional or local authorityContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Zentrale Dienste und Finanzen, Fachbereich Zentrale Dienste, Sachgebiet Vergabe/Recht
      Schlossstraße 3
      Königs Wusterhausen
      15711
      Germany
      E-Mail: vergabe@stadt-kw.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHW6C09/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHW6C09

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Essenversorgung der Kindertageseinrichtungen des Ortsteils Zeesen

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-125-OV
      2. CPV-Code Hauptteil:
        15894210
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Leistung beinhaltet die Herstellung und Lieferung eines täglichen, gesunden, ausgewogenen und schmackhaften (Voll-)Verpflegungsangebotes (Frühstück, Mittagessen, Vesper) für die Kinder der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Königs Wusterhausen OT Zeesen (Verpflegungssysstem der Mittagsverpflegung: Warmverpflegung - "Cook & Hold").

        Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        55523100, 55524000, 55321000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Königs Wusterhausen OT Zeesen Kita "Steinbergwichtel", Puschkinstraße 86-88, 15711 Königs Wusterhausen OT Zeesen

        Kita "Spatzennest", Puschkinstraße 74, 15711 Königs Wusterhausen OT Zeesen

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Leistung beinhaltet die Herstellung und Lieferung eines täglichen (Voll-)Verpflegungsangebotes (Frühstück, Mittagessen, Vesper) für die Kinder der Kindertageseinrichtung.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Produktqualität / Gewichtung: 50
        Qualitätskriterium - Name: Servicequalität / Gewichtung: 20
        Preis - Gewichtung: 30
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2025-01-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Option der Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis max. 31.01.2027. Die maximale Vertragsdauer beträgt demnach 3 Jahre.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Nachweis über ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung", jedoch unter Beachtung der zusätzlichen Angaben entsprechend Ziffer VI.3) hinsichtlich Eignungsnachweis präqualifizierter und nicht präqualifizierter Unternehmen.

        Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben gefordert:

        - Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes

        - Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt

        - Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1) Nachweis über ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung", jedoch unter Beachtung der zusätzlichen Angaben entsprechend Ziffer VI.3) hinsichtlich Eignungsnachweis präqualifizierter und nicht präqualifizierter Unternehmen.

        Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben gefordert:

        - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen

        - Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation

        - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung

        2) unterschriebene Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG)

        3) Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        zu 3) Betriebshaftpflichtversicherung bzw. vorläufige Deckungszusage mit Mindestversicherungssumme von 8.000.000,00 Euro für Personenschäden und 8.000.000,00 Euro für Sach- und Vermögensschäden.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1) Nachweis über ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung", jedoch unter Beachtung der zusätzlichen Angaben entsprechend Ziffer VI.3) hinsichtlich Eignungsnachweis präqualifizierter und nicht präqualifizierter Unternehmen.

        Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben gefordert:

        - mind. 3 Referenzen

        - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften

        2) Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen

        3) Bei Einsatz Bietergemeinschaften ist das Formblatt 234 "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen

        4) Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter darüber hinaus u.a. folgende Unterlagen/Angaben vorzulegen:

        - Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" - Nachunternehmer / Eignungsleihe einzureichen

        - sowie die unterzeichnete Vereinbarung Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen

        Vergabegesetz (BbgVergG).

        - Nachweis Betreiberqualifikation (Gastronomische Ausbildung oder vergleichbare kaufmännische Ausbildung, Meisterbriefe, Berufsabschlüsse bzw. berufliche Qualifikationen im gastronomischen Bereich), mindestens ein Nachweis Berufsqualifikation Koch / Zertifikat Diätkoch

        - Nachweis des Qualitätsmanagements mit einem Qualitätszertifikat nach DIN ISO 9001 oder gleichwertiger Nachweis, sofern vorhanden

        - Nachweis zur DGE-Zertifizierung oder gleichwertiger Nachweis zur Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards, sofern vorhanden

        - Zusätzliche Eigenerklärung zur Einhaltung sämtlicher relevanter lebensmittelrechtlicher Bestimmungen (Lebensmittelhygiene-Verordnung, Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung, Einhaltung von Hygiene Bestimmungen (insbesondere HACCP), DIN 10508 (Temperaturanforderungen) etc.)

        - Musterspeisepläne für die jeweiligen Einrichtungen

        - Aktuelle Einkaufs- und Lieferantenlisten

        - Vorstellung des betrieblichen Qualitätssicherungs- und Hygienekonzepts, insbesondere zu Kontrollen/Nachweisführung gemäß HACCP-Handbuch

        - Modalitäten im Rahmen der Essenbestellung, Abbestellung/Stornierung und Essengeldkassierung

        - Konzept Beschwerdemanagement

        - Konzept Rückmeldesystem im Rahmen der Qualitätssicherung

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        zu 1) mind. 3 Referenzen zu Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind mit Angabe des Auftragsvolumens, des Leistungszeitraumes und des Auftraggebers (Kontaktdaten), mindestens eine Referenz muss die Versorgungsleistung von Kindertagesstätten beinhalten

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        siehe Vergabeunterlagen

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-27
      Ortszeit: 10:30
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-10-05
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-27
      Ortszeit: 10:30
      Ort:

      Stadt Königs Wusterhausen

      Schlossstraße 3

      Haus A, Raum A1.08/09

      15711 Königs Wusterhausen

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Nur Vertreter des Auftraggebers.

      Der Öffnungstermin findet ohne Beteiligung von Bieter und/oder deren Bevollmächtigten statt.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Nur Vertreter des Auftraggebers.

      Der Öffnungstermin findet ohne Beteiligung von Bieter und/oder deren Bevollmächtigten statt.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
        Heinrich-Mann-Allee 107
        Potsdam
        14473
        Germany
        Kontaktstelle(n): 14473
        Telefon: +49 3318660
        E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de
        Fax: +49 3318661533
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:

        "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]"

        § 135 GWB Unwirksamkeit:

        "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

        1. gegen § 134 verstoßen hat oder

        2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."

        § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.

        § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:

        "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]"

        § 135 GWB Unwirksamkeit:

        "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

        1. gegen § 134 verstoßen hat oder

        2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."

        § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.

        § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-20

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