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Architectural, engineering and planning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43032267)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Gemeinde Neversdorf durch das Amt Leezen, vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Номер конкурса: 43032267
Дата публикации: 22-06-2023
Сумма контракта: 6 020 901 (Российский рубль) Цена оригинальная: 102 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023062020230727 09:00Ministry or any other national or federal authorityContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Gemeinde Neversdorf durch das Amt Leezen, vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
      Bertha-von-Suttner-Str. 5
      Schwerin
      19061
      Germany
      Telefon: +49 385/3031-273
      E-Mail: fink@kubus-mv.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E41554947
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.subreport.de/E41554947
      an die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Ausschreibung von Objektplanungsleistungen den Neubau der Mehrzweck- und Feuerwehrgerätehalle Neversdorf

      2. CPV-Code Hauptteil:
        71240000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, gem. § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021 Leistungsphasen 1 – 9 sowie Freianlagen, gem. § 39 i.V.m. Anlage 11 HOAI 2021 Leistungsphasen 1 – 9, für den Neubau einer Mehrzweckhalle und eines Feuerwehrgerätehauses für die Gemeinde Neversdorf.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 102 000.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Gemeinde Neversdorf

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, gem. § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021 Leistungsphasen 1 – 9 sowie Freianlagen, gem. § 39 i.V.m. Anlage 11 HOAI 2021 Leistungsphasen 1 – 9, für den Neubau einer Mehrzweckhalle und eines Feuerwehrgerätehauses für die Gemeinde Neversdorf.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Sicherstellung personeller Verfügbarkeit / Gewichtung: 15 %
        Qualitätskriterium - Name: Methodik der Projektausführung / Gewichtung: 60 %
        Preis - Gewichtung: 25 %
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 102 000.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-12-01
        Ende: 2029-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Anzahl der Bewerber: 6
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Geplante Anzahl der Bewerber: 6

        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Soweit mehr als vier geeignete Bewerber vorhanden sind, wird eine Begrenzung i. S. d. § 51 VgV

        vorgenommen.

        Abgrenzend von der eigentlichen Eignungsprüfung werden die Referenzobjekte aus dem Bearbeitungszeitraum

        vom 01.01.2020 - 15.07.2023 anhand folgender Kriterien gesondert bewertet.

        Als Referenzobjekte in Rahmen der Begrenzung nach § 51 VgV werden Leistungen anerkannt, die zumindest

        die LPH 3- 8 oder

        3- 9 abdecken und innerhalb des zuvor genannten Zeitraums vollständig abgeschlossen wurden (einschl. LPH

        9) oder mit vollständiger Abarbeitung der LPH 8.

        Referenzobjekte, die vor dem 01.01.2020 in Betrieb genommen wurden, werden bei dieser Wertung nicht

        berücksichtigt.

        Die Referenzobjekte umfassen Objektplanungsleistungen für Neubau von Feuerwehrhäusern und sind in

        der Höhe der Kosten (KG 300,400) mit dem ausgeschriebenen Objekt vergleichbar.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht, dient die Angabe der

        Vertragslaufzeit, die hier die LPH 9 und damit die Gewährleistungszeit mit berücksichtigt, lediglich der groben

        zeitlichen Einordnung.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des

        Niederlassungsmitgliedsstaates;

        - Nachweis der Mitgliedschaft der zuständigen Architekten- und Ingenieurskammer;

        - Nachweis der Berufsqualifikation;

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,

        - Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die

        letzten 3 Geschäftsjahre

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste

        der in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Baukosten (KG 300,400,500)

        Beträge in EUR, des Netto- Honorars, der Ausführungszeiten, der Leistungsphasen, Angabe der Förderprojekte

        sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.

        - Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Kalenderjahre,

        - Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden im Rahmen der Eignungsprüfung auch

        einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen.

        - Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtig

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        02 Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer,

        03 Erklärung Beschäftigtenzahlen,

        04 Erklärung zur Betriebshaftpflicht,

        05 Erklärung zu Art. 5k VO (EU) 2022/576,

        06 Erklärung nach Landesrecht Schleswig-Holstein

        07 Erklärung zum Personaleinsatz,

        08 Erklärung zur örtlichen Präsenz,

        09 Erklärung zur Berufserfahrung,

        10 Honorarblatt,

        11 Leistungsbeschreibung

        12 Bewertungsmatrix,

        13 Darstellung der Referenzen im Rahmen der Begrenzung nach § 51 VgV

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-27
      Ortszeit: 09:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-08-07
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-11-17
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht, dient die Angabe der

      Vertragslaufzeit, die hier die LPH 9 und damit die Gewährleistungszeit mit berücksichtigt, lediglich der groben

      zeitlichen Einordnung.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
        Düsternbrooker Weg 94
        Kiel
        24105
        Germany
        Kontaktstelle(n): 24105
        Telefon: +49 4319884640
        Fax: +49 4319884702
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

        Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein

        Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den

        Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).

        Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134

        Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist

        auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information

        durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es

        nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten

        Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße

        gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum

        Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

        Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in

        den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

        Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

        Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein

        Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den

        Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).

        Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134

        Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist

        auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information

        durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es

        nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten

        Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße

        gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum

        Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

        Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in

        den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

        Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-20

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