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Health and safety services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43031865)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Regierung von Oberbayern - Z1
Номер конкурса: 43031865
Дата публикации: 22-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023062020230724 10:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderEconomic and financial affairs01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Regierung von Oberbayern - Z1
      Maximilianstraße 39
      München
      80538
      Germany
      Telefon: +49 8921760
      E-Mail: zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de
      Fax: +49 892176404100
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/ef84e5f8-980a-4486-90d7-769c3b12a9c7
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/ef84e5f8-980a-4486-90d7-769c3b12a9c7

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Wirtschaft und Finanzen
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Fachkraft für Arbeitssicherheit an der Regierung von Oberbayern (ROB)

        Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-12-23-06
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71317200
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand des Auftrags ist die Übertragung der Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zur arbeitssicherheitstechnischen Betreuung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zuständigkeitsbereich der Regierung von Oberbayern im Sinne des Gesetzes über die Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) bzw. der Richtlinie über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern (BayVwV249419).

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71317200
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Vergleiche hierzu die Vergabeunterlagen.

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Fachkraft für Arbeitssicherheit

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Erfahrung / Gewichtung: 30 %
        Preis - Gewichtung: 70 %
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-10-01
        Ende: 2025-09-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Im gegenseitigen Einvernehmen ist eine zweimalige Verlängerung um 12 Monate zu den ursprünglichen Konditionen möglich. Die Vertragsverlängerung ist jeweils 3 Monate vor Vertragsende vom Auftraggeber schriftlich (per Mail) zu beantragen.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Die weitergehenden Details bezogen auf die Prüfung und Wertung der Angebote, vergleiche hierzu auch zuvor - verkürzt - die Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien"), lassen sich insbesondere den Anlagen "04.1_Formblatt Wertungsmethode_Freie Verhältniswahl Preis_LeistungWertungsmethode" und "04.2_Formblatt Wertungskriterien_Freie Verhältniswahl Preis_Leistung" entnehmen.

        Insbesondere ist zu beachten, dass die zum Einsatz kommenden Personen gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 und § 7 Abs. 1 des Dienstleistungsvertrages über mind. 3 Jahre Berufserfahrung verfügen müssen. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        III.1.1.1) Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):

        Erklären Sie sich in der Anlage „03.1_L 124 Eigenerklärung zur Eignung", Ziffer II, Seite 3 von 12 “ zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder eine mangelnde Verpflichtung dazu aber anderweitige Nachweisbarkeit der Erlaubnis zur Berufsausübung und fügen die Anlage dem Angebot bei.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        HINWEIS:

        Aufgrund Unveränderlichkeit des Formblatts wird darauf hingewiesen, dass die nachfolgend geforderten Unterlagen ZWINGEND abzugeben sind! Bitte reichen Sie diese daher unbedingt mit Ihrem Angebot ein.

        * * * * *

        III.1.2.1) Gemäß Anlage „03.1_L 124 Eigenerklärung zur Eignung", Ziffer III, Seite 5 von 12 Eigenerklärung zum Versicherungsschutz (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):

        Eigenerklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft im Auftragsfall spätestens zum Leistungsbeginn und während der gesamten Laufzeit des Vertrags inkl. des Gewährleistungszeitraums eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung abschließen bzw. vorhalten wird mit den folgenden Mindestversicherungssummen

        • Personenschäden 1.500.000 €,

        • Sachschäden 1.000.000 €,

        • Vermögensschäden 250.000 €.

        Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summen je Versicherungsjahr betragen.

        Fügen Sie die ausgefüllte Anlage dem Angebot bei.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        HINWEIS:

        Aufgrund Unveränderlichkeit des Formblatts wird darauf hingewiesen, dass die nachfolgend geforderten Unterlagen ZWINGEND abzugeben sind! Bitte reichen Sie diese daher unbedingt mit Ihrem Angebot ein.

        * * * * *

        III.1.3.1) Gemäß Anlage „03.1_L 124 Eigenerklärung zur Eignung" Ziffer IV, Seite 6 von 12 Angabe von mindestens 3 geeignete Referenzen (unter Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (netto), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers) über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):

        Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist.

        Daneben müssen die Referenzen dem Leistungsgegenstand nach der Art und dem Umfang des Auftrags wie angeboten entsprechen.

        Es können auch mehr als die o. g. Anzahl an Referenzen angegeben werden. Diese sind dann auf gesonderter Anlage, gleichfalls unter Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (netto), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers, vorzunehmen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.

        Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.

        Fügen Sie die ausgefüllte Anlage und ggf. die gesonderten Anlagen hierzu dem Angebot bei.

        * * * * *

        III.1.3.2) Gemäß Anlage „03.1_L 124 Eigenerklärung zur Eignung" Ziffer IV, Seite 7 von 12 Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):

        Eigenerklärung des Bieters, dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung stehen.

        Angabe des Namens mit Funktion und beruflicher Qualifikation der technischen Fachkräfte (inkl. Vertretung), die die Leistung tatsächlich erbringen. Achten Sie bitte darauf, dass die benannten Personalien mit denen übereinstimmen, welche Sie im Rahmen der Anlage zur Benennung der hauptamtlichen Fachkraft samt Vertretung sowie der Angebotswertung angegeben haben.

        Die Fachkräfte müssen über die sicherheitstechnische Fachkunde gemäß Ziff. 6.1 Satz 1 der Richtlinien über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern verfügen.

        Sicherheitsingenieurinnen/Sicherheitsingenieure erfüllen die Anforderungen nach Ziff. 6.1 Satz 1 gemäß Ziff. 6.2 der Richtlinie, wenn sie

        a) berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“ zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben haben,

        b) danach eine praktische Tätigkeit als Ingenieurin/Ingenieur mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben und

        c) einen staatlichen oder von einem Träger der Unfallversicherung veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von einem Träger der Unfallversicherung anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.

        Sicherheitstechnikerinnen/Sicherheitstechniker erfüllen die Anforderungen nach Ziff. 6.1 Satz 1 gemäß Ziff. 6.3 der Richtlinie, wenn sie

        a) eine Prüfung als staatlich anerkannte Technikerin/anerkannter Techniker erfolgreich abgelegt haben,

        b) danach eine praktische Tätigkeit als Technikerin/Techniker mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben und

        c) einen staatlichen oder von einem Träger der Unfallversicherung veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von einem Träger der Unfallversicherung anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.

        Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Prüfung als staatlich anerkannte Technikerin/staatlich anerkannter Techniker mindestens vier Jahre als Technikerin/Techniker oder als Sicherheitsmeisterin/Sicherheitsmeister tätig war und einen staatlichen oder von einem Träger der Unfallversicherung veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von einem Träger der Unfallversicherung anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat.

        Sicherheitsmeisterinnen/Sicherheitsmeister erfüllen die Anforderungen nach Ziff. 6.1 Satz 1 gemäß Ziff. 6.4 der Richtlinie, wenn sie

        a) die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben,

        b) danach eine praktische Tätigkeit als Meisterin/Meister mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben und

        c) einen staatlichen oder von einem Träger der Unfallversicherung veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Trägern der Unfallversicherung anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.

        Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre lang in der Funktion einer Meisterin/eines Meisters oder in gleichwertiger Funktion tätig war und einen staatlichen oder von einem Träger der Unfallversicherung veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von einem Träger der Unfallversicherung anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat.

        Fachkräfte für Arbeitssicherheit erfüllen die Anforderungen nach Ziff. 6.1 Satz 1 auch gemäß Ziff. 6.5 der Richtlinie, wenn sie vor dem 1. Dezember 1974 mindestens ein Jahr lang überwiegend auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit tätig waren.

        Fügen Sie die ausgefüllte Anlage dem Angebot bei. Sollte der Raum auf dem Formblatt L 124 für die erforderlichen Angaben nicht ausreichen, ist eine gesonderte Anlage zu verwenden und dem Angebot gleichfalls beizulegen.

        Die Qualifikation der Fachkräfte ist nachzuweisen. Dazu sind mit Angebotsabgabe entsprechende Nachweis etwa in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen vorzulegen.

        Es wird darauf hingewiesen, dass das Fehlen der erforderlichen Sachkunde des eingesetzten Personals zum Ausschluss des Angebots führt.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-24
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-09-18
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-24
      Ortszeit: 10:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
      Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

      vgl. Vertragslaufzeit

    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Die weitergehenden Details bezogen auf die Prüfung und Wertung der Angebote, vergleiche hierzu auch zuvor - verkürzt - die Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien"), lassen sich insbesondere den Anlagen "04.1_Formblatt Wertungsmethode_Freie Verhältniswahl Preis_LeistungWertungsmethode" und "04.2_Formblatt Wertungskriterien_Freie Verhältniswahl Preis_Leistung" entnehmen.

      Insbesondere ist zu beachten, dass die zum Einsatz kommenden Personen gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 und § 7 Abs. 1 des Dienstleistungsvertrages über mind. 3 Jahre Berufserfahrung verfügen müssen. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
        Maximilianstr. 39
        München
        80539
        Germany
        Kontaktstelle(n): 80539
        Telefon: +49 8921762411
        E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
        Fax: +49 8921762847
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen

        über das Vergabeverfahren gegenüber dem oeffentlichen Auftraggeber, Freistaat Bayern, vertreten durch die

        Regierung von Oberbayern, Sachgebiet Z1.

        Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in

        seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenueber der

        Zentralen Vergabestelle zu ruegen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschraenkungen

        [GWB]). Verstoeße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, muessen

        spaetestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe

        gegenüber der Zentralen Vergabestelle geruegt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

        Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Ruege nicht abhelfen zu wollen, so besteht die

        Moeglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachpruefung bei der

        Vergabekammer Suedbayern zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

        Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht beruecksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag

        gemaess § 134 Abs. 1 GWB darueber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung

        dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Uebermittlung per Fax oder

        auf elektronischem Wege betraegt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der

        Information durch die Zentrale Vergabestelle.

        Ein Antrag auf Nachpruefung ist schriftlich an die Vergabekammer Suedbayern bei der Regierung von

        Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 Muenchen, vgl. Ziff IV. 4 1) zu richten.

        Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachpruefungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die

        auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer Suedbayern weiterzuleiten. Die Beteiligten

        haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret

        mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und

        Geschaeftsgeheimnisse zu behandeln sind.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen

        über das Vergabeverfahren gegenüber dem oeffentlichen Auftraggeber, Freistaat Bayern, vertreten durch die

        Regierung von Oberbayern, Sachgebiet Z1.

        Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in

        seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenueber der

        Zentralen Vergabestelle zu ruegen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschraenkungen

        [GWB]). Verstoeße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, muessen

        spaetestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe

        gegenüber der Zentralen Vergabestelle geruegt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

        Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Ruege nicht abhelfen zu wollen, so besteht die

        Moeglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachpruefung bei der

        Vergabekammer Suedbayern zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

        Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht beruecksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag

        gemaess § 134 Abs. 1 GWB darueber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung

        dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Uebermittlung per Fax oder

        auf elektronischem Wege betraegt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der

        Information durch die Zentrale Vergabestelle.

        Ein Antrag auf Nachpruefung ist schriftlich an die Vergabekammer Suedbayern bei der Regierung von

        Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 Muenchen, vgl. Ziff IV. 4 1) zu richten.

        Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachpruefungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die

        auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer Suedbayern weiterzuleiten. Die Beteiligten

        haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret

        mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und

        Geschaeftsgeheimnisse zu behandeln sind.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-20

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