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Architectural, engineering and planning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43031792)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16)
Номер конкурса: 43031792
Дата публикации: 22-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023062020230721 11:00Utilities entityContract noticeServicesNegotiated procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceRailway services01G0501
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      DB Netz AG (Bukr 16)
      Adam-Riese-Straße 11-13
      Frankfurt Main
      60327
      Germany
      Telefon: +49 89130886335
      E-Mail: Franziska.Grainer@deutschebahn.com
      Fax: +49 69260913730
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0982161c-c6de-495b-9838-7fda8bd30870
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0982161c-c6de-495b-9838-7fda8bd30870

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
    5. Haupttätigkeit(en):
      Eisenbahndienste
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Bauüberwachung Oberleitungs- und Gleiserneuerung Str. 5500 km 41,2 bis 45,5 Freising bis Marzling, 3 Lose

        Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65279
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71240000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Bauüberwachung Oberleitungs- und Gleiserneuerung Str. 5500 km 41,2 bis 45,5 Freising bis Marzling; Los 1: BÜB KIB/OB, BÜB

        EEA/OLA, BÜW Abfallmanagement, SiGeKo; Los 2: Ökologischer Bauüberwacher; Los 3: BÜB LST

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Angebote sind möglich für: alle Lose
        Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
        Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:

        Es kommt eine Vergabe nach Einzellosen, eine Vergabe nach Loskombinationen oder eine Gesamtvergabe in Betracht.

    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Bauüberwachung Los 1: KIB/OB, EEA/OLA, Abfallmanagement, SiGeKo

        Los-Nr.: 1
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71240000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Die zu überwachende Baumaßnahme ist die Oberleitungs- und Gleiserneuerung auf der Strecke 5500 km 41,2 bis 45,5 Freising bis Marzling.

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Baubereich der Oberleitungserneuerung beginnt im Bahnhof Freising mit den im Bestand bleibenden Masten 41-3 sowie 41-4 und erstreckt sich bis zur Nachspannung im

        Haltepunkt Marzling an den Masten 45-13a sowie 45-14a. Das Kettenwerk ist im Neubau in der Regelbauart Re200 auszuführen. Für die Kettenwerksabsenkungen sind die erforderlichen maximalen Fahrdrahtneigungen zu berücksichtigen um eine zukünftig geplante Befahrgeschwindigkeit von 160 km/h zu gewährleisten.

        Die Leistungslängen der Oberbauerneuerung setzen sich wie folgt für die beiden Bauabschnitte 5500-1 und 5500-2 zusammen:

        Gleiserneuerung mit Bettungsarbeiten in gleisgebundener Umbauweise (Fließbandverfahren) auf der Strecke (5500) München Hbf – Regensburg Hbf zwischen Freising und Langenbach von km 41,297 bis km 44,632

        Richtung 1):

        • x 3.335 m Schienenwechsel (Fließbandverfahren)

        • 3.252 m Schwellenwechsel (Fließbandverfahren)

        • 3.252 m Bettungsreinigung (Fließbandverfahren)

        • 62 m Bettungserneuerung (konventionell)

        • 62 m Schwellenwechsel (konventionell)

        • 2.306 m Rand-/Rangierwege wieder herstellen

        • Randwegverbau herstellen

        • Bahnübergangsarbeiten (BÜ km 42,557)

        Gleiserneuerung mit Bettungsarbeiten in gleisgebundener Umbauweise (Fließbandverfahren) auf der Strecke (5500) München Hbf – Regensburg Hbf zwischen

        Langenbach und Freising von km 44,202 bis km 41,344 (Richtung 2):

        • x 2.858 m Schienenwechsel (Fließbandverfahren)

        • 2.834 m Schwellenwechsel (Fließbandverfahren)

        • 2.834 m Bettungsreinigung (Fließbandverfahren)

        • 21 m Bettungserneuerung (konventionell)

        • 21 m Schwellenwechsel (konventionell)

        • 940 m Rand-/Rangierwege wieder herstellen

        • 1.900 m Randwegverbau herstellen

        • Bahnübergangsarbeiten (BÜ km 42,557)

        *Arbeiten des AN an Gründungen*

        Aufgrund der Gründungsempfehlung des Baugrundgutachtens, sind Tiefgründungen vorzusehen. Im Baugrundgutachten werden Tiefgründungen in Form von

        Rammgründungen als auch Bohrgründungen empfohlen. An den Stellen, an denen sich abgehende Kettenwerke oder Festpunktseile für die Ramm- oder Bohrarbeiten im Weg befinden, sind Ortbetonfundamente in Form von Block- oder Stufenfundamenten vorzusehen.

        An den Stellen, an denen aufgrund des Baugrundgutachten keine Rammgründungen möglich sind oder durch das Schall- und Erschütterungsgutachten keine Rammgründung

        empfohlen werden, sind Bohrgründungen vorzusehen.

        *Arbeiten des AN an Masten und Ausleger*

        Zur Erneuerung der OLA sind Aufsetz-Stahlmaste vorzusehen.

        *Arbeiten des AN an Isolatoren und Vogelschutz*

        Die Oberleitung ist entsprechend dem geltenden Bundesnaturschutzgesetz konstruktiv so auszuführen, dass Vögel und Kleintiere gegen Stromschlag geschützt sind. Insbesondere ist die Ril 997.9114 zu beachten.

        *Arbeiten des AN an der Ortssteuereinrichtung und Schaltung*

        Aufgrund der Erneuerung der Oberleitungsanlage ist der Neubau der Schalter 3 und 4 der elektrischen Streckentrennung im Bahnhof Freising notwendig. Die neuen Mastschalter sind auf den neu zubauenden Masten 41-15n und 41-16n aufzubauen

        *Arbeiten des AN an der Erdung und Rückstromführung*

        Die Oberleitungsmaste sind am nächstliegenden nicht isolierten Gleis mit einem DB zugelassenen Schienenanschlusssystem bahnzuerden. Es sind Erdungsleitungen aus

        Aluminium vorzusehen.

        *Arbeiten des AN am Rückbau der Altanlage*

        Die vom Umbau betroffenen und nicht mehr benötigten Oberleitungsanlagen sind zurück zubauen. Am Maststandort von 44-24n ist bei ca. km 44,7+89 das an dieser Stelle

        bestehende Fundament vor der Gründung des neuen Mastes vollständig zurück zubauen. Die Entsorgung von Metallschrott und metallischen Wertstoffen, welche ordnungsgemäß in den bereitgestellten Absetzmulden gesammelt wurden, erfolgt durch den AG.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-10-13
        Ende: 2024-11-29
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
      14. Bezeichnung des Auftrags:

        Los 2: Ökologischer Bauüberwacher

        Los-Nr.: 2
      15. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71240000
      16. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Die zu überwachende Baumaßnahme ist die Oberleitungs- und Gleiserneuerung auf der Strecke 5500 km 41,2 bis 45,5 Freising bis Marzling.

      17. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Baubereich der Oberleitungserneuerung beginnt im Bahnhof Freising mit den im Bestand bleibenden Masten 41-3 sowie 41-4 und erstreckt sich bis zur Nachspannung im

        Haltepunkt Marzling an den Masten 45-13a sowie 45-14a. Das Kettenwerk ist im Neubau in der Regelbauart Re200 auszuführen. Für die Kettenwerksabsenkungen sind die erforderlichen maximalen Fahrdrahtneigungen zu berücksichtigen um eine zukünftig geplante Befahrgeschwindigkeit von 160 km/h zu gewährleisten.

        Die Leistungslängen der Oberbauerneuerung setzen sich wie folgt für die beiden Bauabschnitte 5500-1 und 5500-2 zusammen:

        Gleiserneuerung mit Bettungsarbeiten in gleisgebundener Umbauweise (Fließbandverfahren) auf der Strecke (5500) München Hbf – Regensburg Hbf zwischen Freising und Langenbach von km 41,297 bis km 44,632

        Richtung 1):

        • x 3.335 m Schienenwechsel (Fließbandverfahren)

        • 3.252 m Schwellenwechsel (Fließbandverfahren)

        • 3.252 m Bettungsreinigung (Fließbandverfahren)

        • 62 m Bettungserneuerung (konventionell)

        • 62 m Schwellenwechsel (konventionell)

        • 2.306 m Rand-/Rangierwege wieder herstellen

        • Randwegverbau herstellen

        • Bahnübergangsarbeiten (BÜ km 42,557)

        Gleiserneuerung mit Bettungsarbeiten in gleisgebundener Umbauweise (Fließbandverfahren) auf der Strecke (5500) München Hbf – Regensburg Hbf zwischen

        Langenbach und Freising von km 44,202 bis km 41,344 (Richtung 2):

        • x 2.858 m Schienenwechsel (Fließbandverfahren)

        • 2.834 m Schwellenwechsel (Fließbandverfahren)

        • 2.834 m Bettungsreinigung (Fließbandverfahren)

        • 21 m Bettungserneuerung (konventionell)

        • 21 m Schwellenwechsel (konventionell)

        • 940 m Rand-/Rangierwege wieder herstellen

        • 1.900 m Randwegverbau herstellen

        • Bahnübergangsarbeiten (BÜ km 42,557)

        *Arbeiten des AN an Gründungen*

        Aufgrund der Gründungsempfehlung des Baugrundgutachtens, sind Tiefgründungen vorzusehen. Im Baugrundgutachten werden Tiefgründungen in Form von

        Rammgründungen als auch Bohrgründungen empfohlen. An den Stellen, an denen sich abgehende Kettenwerke oder Festpunktseile für die Ramm- oder Bohrarbeiten im Weg befinden, sind Ortbetonfundamente in Form von Block- oder Stufenfundamenten vorzusehen.

        An den Stellen, an denen aufgrund des Baugrundgutachten keine Rammgründungen möglich sind oder durch das Schall- und Erschütterungsgutachten keine Rammgründung

        empfohlen werden, sind Bohrgründungen vorzusehen.

        *Arbeiten des AN an Masten und Ausleger*

        Zur Erneuerung der OLA sind Aufsetz-Stahlmaste vorzusehen.

        *Arbeiten des AN an Isolatoren und Vogelschutz*

        Die Oberleitung ist entsprechend dem geltenden Bundesnaturschutzgesetz konstruktiv so auszuführen, dass Vögel und Kleintiere gegen Stromschlag geschützt sind. Insbesondere ist die Ril 997.9114 zu beachten.

        *Arbeiten des AN an der Ortssteuereinrichtung und Schaltung*

        Aufgrund der Erneuerung der Oberleitungsanlage ist der Neubau der Schalter 3 und 4 der elektrischen Streckentrennung im Bahnhof Freising notwendig. Die neuen Mastschalter sind auf den neu zubauenden Masten 41-15n und 41-16n aufzubauen

        *Arbeiten des AN an der Erdung und Rückstromführung*

        Die Oberleitungsmaste sind am nächstliegenden nicht isolierten Gleis mit einem DB zugelassenen Schienenanschlusssystem bahnzuerden. Es sind Erdungsleitungen aus

        Aluminium vorzusehen.

        *Arbeiten des AN am Rückbau der Altanlage*

        Die vom Umbau betroffenen und nicht mehr benötigten Oberleitungsanlagen sind zurück zubauen. Am Maststandort von 44-24n ist bei ca. km 44,7+89 das an dieser Stelle

        bestehende Fundament vor der Gründung des neuen Mastes vollständig zurück zubauen. Die Entsorgung von Metallschrott und metallischen Wertstoffen, welche ordnungsgemäß in den bereitgestellten Absetzmulden gesammelt wurden, erfolgt durch den AG.

      18. Zuschlagskriterien:
      19. Geschätzter Wert:

      20. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-10-13
        Ende: 2024-11-29
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      21. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      22. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      23. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      24. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      25. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      26. Zusätzliche Angaben:
      27. Bezeichnung des Auftrags:

        Los 3: Bauüberwacher Bahn Leit- und Sicherungstechnik

        Los-Nr.: 3
      28. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71240000
      29. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Die zu überwachende Baumaßnahme ist die Oberleitungs- und Gleiserneuerung auf der Strecke 5500 km 41,2 bis 45,5 Freising bis Marzling.

      30. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Baubereich der Oberleitungserneuerung beginnt im Bahnhof Freising mit den im Bestand bleibenden Masten 41-3 sowie 41-4 und erstreckt sich bis zur Nachspannung im

        Haltepunkt Marzling an den Masten 45-13a sowie 45-14a. Das Kettenwerk ist im Neubau in der Regelbauart Re200 auszuführen. Für die Kettenwerksabsenkungen sind die erforderlichen maximalen Fahrdrahtneigungen zu berücksichtigen um eine zukünftig geplante Befahrgeschwindigkeit von 160 km/h zu gewährleisten.

        Die Leistungslängen der Oberbauerneuerung setzen sich wie folgt für die beiden Bauabschnitte 5500-1 und 5500-2 zusammen:

        Gleiserneuerung mit Bettungsarbeiten in gleisgebundener Umbauweise (Fließbandverfahren) auf der Strecke (5500) München Hbf – Regensburg Hbf zwischen Freising und Langenbach von km 41,297 bis km 44,632

        Richtung 1):

        • x 3.335 m Schienenwechsel (Fließbandverfahren)

        • 3.252 m Schwellenwechsel (Fließbandverfahren)

        • 3.252 m Bettungsreinigung (Fließbandverfahren)

        • 62 m Bettungserneuerung (konventionell)

        • 62 m Schwellenwechsel (konventionell)

        • 2.306 m Rand-/Rangierwege wieder herstellen

        • Randwegverbau herstellen

        • Bahnübergangsarbeiten (BÜ km 42,557)

        Gleiserneuerung mit Bettungsarbeiten in gleisgebundener Umbauweise (Fließbandverfahren) auf der Strecke (5500) München Hbf – Regensburg Hbf zwischen

        Langenbach und Freising von km 44,202 bis km 41,344 (Richtung 2):

        • x 2.858 m Schienenwechsel (Fließbandverfahren)

        • 2.834 m Schwellenwechsel (Fließbandverfahren)

        • 2.834 m Bettungsreinigung (Fließbandverfahren)

        • 21 m Bettungserneuerung (konventionell)

        • 21 m Schwellenwechsel (konventionell)

        • 940 m Rand-/Rangierwege wieder herstellen

        • 1.900 m Randwegverbau herstellen

        • Bahnübergangsarbeiten (BÜ km 42,557)

        *Arbeiten des AN an Gründungen*

        Aufgrund der Gründungsempfehlung des Baugrundgutachtens, sind Tiefgründungen vorzusehen. Im Baugrundgutachten werden Tiefgründungen in Form von

        Rammgründungen als auch Bohrgründungen empfohlen. An den Stellen, an denen sich abgehende Kettenwerke oder Festpunktseile für die Ramm- oder Bohrarbeiten im Weg befinden, sind Ortbetonfundamente in Form von Block- oder Stufenfundamenten vorzusehen.

        An den Stellen, an denen aufgrund des Baugrundgutachten keine Rammgründungen möglich sind oder durch das Schall- und Erschütterungsgutachten keine Rammgründung

        empfohlen werden, sind Bohrgründungen vorzusehen.

        *Arbeiten des AN an Masten und Ausleger*

        Zur Erneuerung der OLA sind Aufsetz-Stahlmaste vorzusehen.

        *Arbeiten des AN an Isolatoren und Vogelschutz*

        Die Oberleitung ist entsprechend dem geltenden Bundesnaturschutzgesetz konstruktiv so auszuführen, dass Vögel und Kleintiere gegen Stromschlag geschützt sind. Insbesondere ist die Ril 997.9114 zu beachten.

        *Arbeiten des AN an der Ortssteuereinrichtung und Schaltung*

        Aufgrund der Erneuerung der Oberleitungsanlage ist der Neubau der Schalter 3 und 4 der elektrischen Streckentrennung im Bahnhof Freising notwendig. Die neuen Mastschalter sind auf den neu zubauenden Masten 41-15n und 41-16n aufzubauen

        *Arbeiten des AN an der Erdung und Rückstromführung*

        Die Oberleitungsmaste sind am nächstliegenden nicht isolierten Gleis mit einem DB zugelassenen Schienenanschlusssystem bahnzuerden. Es sind Erdungsleitungen aus

        Aluminium vorzusehen.

        *Arbeiten des AN am Rückbau der Altanlage*

        Die vom Umbau betroffenen und nicht mehr benötigten Oberleitungsanlagen sind zurück zubauen. Am Maststandort von 44-24n ist bei ca. km 44,7+89 das an dieser Stelle

        bestehende Fundament vor der Gründung des neuen Mastes vollständig zurück zubauen. Die Entsorgung von Metallschrott und metallischen Wertstoffen, welche ordnungsgemäß in den bereitgestellten Absetzmulden gesammelt wurden, erfolgt durch den AG.

      31. Zuschlagskriterien:
      32. Geschätzter Wert:

      33. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-10-13
        Ende: 2024-11-29
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      34. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      35. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      36. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      37. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      38. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      39. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        -Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.

        -Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.

        -Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.

        Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        -Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).

        Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        -Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.

        Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete und gleichwertige Subunternehmer zulässig.

        Los 2:

        - Nachweis über 1 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 2 Geschäftsjahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden.

        Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:

        1. Ökologische Bauüberwachung in der Leistungsphase 8 einer Gleiserneuerung oder Oberleitungserneuerung

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
      5. Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

        gemäß den Vergabeunterlagen

      6. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

        Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen

      7. Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

        Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder

    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahme-bedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:

        Los 1:

        Bauüberwachung:

        - Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau

        - Fachbauüberwacher Oberbau

        - Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)

        Los 3:

        Bauüberwachung:

        - Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-21
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-08-03
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-10-10
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

      Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.

      Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:

      - Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.

      1. DB Engineering & Consulting GmbH

      2. SIGNON Deutschland GmbH

      3. WGF Landschaft

      4. Emch + Berger GmbH

      5. gmb Gesellschaft für Baugeologie und -meßtechnik mbH - Baugrundinstitut

      6. Möhler + Partner

      Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.

      - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.

      - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention

      - Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.

      - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens

      a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

      b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

      c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat

      - Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.

      - Erklärung, dass im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht wurden.

      Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie

      1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.

      2.a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,

      b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben und

      c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.

      3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren.

      4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.

      Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.

      - Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung

      Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:

      Los 1:

      Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:

      - Leitender BÜB Ob/KIB

      - BÜB E (OLA/50Hz)

      vorgesehenen Projektleiter

      Qualifikationsanforderung vorgesehener Leitender BÜB Ob/KIB:

      1. Abschluss: Ingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung und Fachausbildung zum BÜB OB/KIB nach VV BAU

      2. mind. 4 Jahre Berufserfahrung als BÜB OB/KIB nach VV BAU

      Als Nachweis ist ein gültiger Befähigungsausweis gemäß Ril809.1000V13 einzureichen.

      3. Mindestens eine vergleichbare Referenz, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor Bekanntmachung des Teilnahmeantrags erbracht wurde, mit der folgenden Mindestanforderung muss nachgewiesen werden:

      - Ein abgeschlossenes Projekt, in dem er/sie als BÜB Ob/KIB nach VV Bau über den gesamten Zeitraum in der Lph 8 tätig war. Beim Referenzprojekt handelt es sich um eine Gleiserneuerung mit einer Länge ≥ 4 km im Fließbandverfahren (zu zählen ist ein durchgängiger Abschnitt).

      - Als abgeschlossen gilt das Projekt, wenn die Abnahme durchgeführt wurde.

      vorgesehenen Projektleiter

      Qualifikationsanforderung vorgesehener BÜB E (OLA/50Hz):

      1. Abschluss: Ingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung und Fachausbildung zum BÜB E (OLA/50Hz) nach VV BAU STE

      2. mind. 2 Jahre Berufserfahrung als BÜB E (OLA/50Hz) nach VV BAU STE

      3. Zusätzlich müssen für den BÜB E noch die nachfolgenden Qualifikationen nachgewiesen werden:

      - Bahnerder (046.2301)

      - Schaltantragsteller (046.2302)

      - Prüfung innere Erdung von Stahlbetonbauwerken

      Als Nachweis ist ein gültiger Befähigungsausweis gemäß Ril 809.1000V13 einzureichen.

      4. Mindestens eine vergleichbare Referenz, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor Bekanntmachung des Teilnahmeantrags erbracht wurde, mit der folgenden Mindestanforderung muss nachgewiesen werden:

      - Ein abgeschlossenes Projekt, in denen er/sie als BÜB E (OLA) nach VV Bau STE in der Lph 8 tätig war. Beim Referenzprojekt handelt es sich um einen Neubau oder eine Erneuerung einer OL-Anlage mit einer Länge ≥ 4 km und Regelbauart Re200 (zu zählen ist ein durchgängiger Abschnitt, von Oberleitung überspannte Gleiskilometer).

      - Als abgeschlossen gilt das Projekt, wenn die Abnahme durchgeführt wurde.

      Los 3:

      Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:

      - BÜB LST

      Qualifikationsanforderung vorgesehener BÜB LST:

      1. Abschluss: Ingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung und

      Fachausbildung zum BÜB LST nach VV BAU STE

      Als Nachweis ist ein gültiger Befähigungsausweis gemäß Ril 809.1000V13 einzureichen

      Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (AbschnittVI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegennach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.

      Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen

      Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.

      Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

      Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.

      Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Bundes
        Villemomblerstr. 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-20

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