Kindergarten furniture (Германия - Тендер #43030989) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt Potsdam Geschäftsbereich 2, vertreten durch die ProPotsdam GmbH Номер конкурса: 43030989 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Kita Georg-Hermann-Allee - Lieferung Einrichtung II
Reference number: 484_A2Lieferung Einrichtung II
Los 1: Kita-Stuhl/Sitzen; Los 2: Raumhäuser; Los 3: Garderoben, Podeste und Wandbekleidung; Los 4: Wandklapptische und Sonstiges
Los 1 - Kita-Stuhl/Sitzen
Lot No: 1Kita Georg-Hermann-Allee Georg-Hermann-Allee 141 14469 Potsdam
- Los 1: Kita-Stuhl/Sitzen
- Los 2: Raumhäuser
- Los 3: Garderoben, Podeste und Wandbekleidung
- Los 4: Wandklapptische und Sonstiges
Los 2 - Raumhäuser
Lot No: 2Kita Georg-Hermann-Allee Georg-Hermann-Allee 141 14469 Potsdam
- Los 1: Kita-Stuhl/Sitzen
- Los 2: Raumhäuser
- Los 3: Garderoben, Podeste und Wandbekleidung
- Los 4: Wandklapptische und Sonstiges
Los 3 - Garderoben, Podeste und Wandbekleidung
Lot No: 3Kita Georg-Hermann-Allee Georg-Hermann-Allee 141 14469 Potsdam
- Los 1: Kita-Stuhl/Sitzen
- Los 2: Raumhäuser
- Los 3: Garderoben, Podeste und Wandbekleidung
- Los 4: Wandklapptische und Sonstiges
Los 4 - Wandklapptische und Sonstiges
Lot No: 4Kita Georg-Hermann-Allee Georg-Hermann-Allee 141 14469 Potsdam
- Los 1: Kita-Stuhl/Sitzen
- Los 2: Raumhäuser
- Los 3: Garderoben, Podeste und Wandbekleidung
- Los 4: Wandklapptische und Sonstiges
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" vorzulegen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen) ist erhältlich mit den Ausschreibungsunterlagen.
Zusätzlich einzureichende Unterlagen (sofern nicht mit Formblatt 124 LD abgedeckt):
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters/Bewerbers in Frage stellt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Berufsregistereintragung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" vorzulegen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen) ist erhältlich mit den Ausschreibungsunterlagen.
Zusätzlich einzureichende Unterlagen (sofern nicht mit Formblatt 124 LD abgedeckt):
- Angabe zum Insolvenzverfahren und Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis einer Betriebs-/Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" vorzulegen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen) ist erhältlich mit den Ausschreibungsunterlagen.
Zusätzlich einzureichende Unterlagen (sofern nicht mit Formblatt 124 LD abgedeckt):
- Angaben zu Arbeitskräften (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung Referenzen in den letzten drei Kalenderjahren für drei vergleichbare Leistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Abgabe einer Erklärung zu den restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Vereinbarung zwischen dem Bieter und Nachunternehmer/Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort Vergabeunterlagen kostenlos herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Die Bieterkommunikation hat ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen.
Es wird eine Registrierung empfohlen.
Bieterfragen sollen möglichst bis zum 13.07.2023 über den Vergabemarktplatz gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Bekanntmachungs-ID: CXT8YY5Y1H4AJVXB
Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntniserlangung gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntniserlangung gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie