Postal services (Германия - Тендер #43030968) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Rotenburg (Wümme) vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Номер конкурса: 43030968 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Brief - und Paketdienste für den Landkreis Rotenburg (Wümme)
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt einen Rahmenvertrag über Brief- und
Paketdienstleistungen für den Landkreis Rotenburg (Wümme) aus.
Die Briefe und Pakete müssen bei dem Landkreis Rotenburg in Rotenburg und in Bremervörde abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen in der Leitregion 27.
Brief – und Paketdienst
Lot No: 1Die Briefe und Pakete müssen bei dem Landkreis in Rotenburg und in Bremervörde abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen in der Leitregion 27.
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt einen Rahmenvertrag über Brief- und
Paketdienstleistungen für den Landkreis Rotenburg aus.
Die Briefe und Pakete müssen bei dem Landkreis Rotenburg in Rotenburg und Bremervörde abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen in der Leitregion 27.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode widerspricht. Eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht (max. bis zum 31.12.2027).
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Sendungsvolumen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen:
Anzahl der Sendungen (Brief- und Paketsendungen) in Stück: 1,2 Mio.
Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
elektronische Postzustellungsaufträge (ePZA) für den Landkreis Rotenburg
Lot No: 2Die ePZA müssen bei dem Landkreis Rotenburg in Rotenburg und in Bremervörde abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen.
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt einen Rahmenvertrag über elektronische Postzustellungsaufträge (ePZA) für den Landkreis Rotenburg aus.
Die ePZA müssen bei dem Landkreis Rotenburg in Rotenburg und in Bremervörde abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode widerspricht. Eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht (max. bis zum 31.12.2027).
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Sendungsvolumen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen:
Anzahl der Sendungen (ePZA Sendungen) in Stück: 116.000.
Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
1. Eigenerklärung, dass eine gültige Lizenz der Bundesnetzagentur gem. § 5 Abs. 1 Postgesetz
vorliegt.
2. Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung gem. Vertragsentwurf § 9 besteht.
3. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2020 - 2022) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Postdienstleistungen.
4. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
5. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Kiel
Information about authorised persons and opening procedure:Bei dem Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Sendungsvolumen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen:
Anzahl der Sendungen (Brief- und Paketsendungen) in Stück: 1,2 Mio.
Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Herr Andre Schwarz