Installation work of refrigeration equipment (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43030897) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) Номер конкурса: 43030897 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Raumlufttechnische Anlagen, Kältetechnische Anlagen BA 4 bis 9
Referenznummer der Bekanntmachung: B1223-3034102-001-434-04Im Sanierungsbereich im Kellergeschoss befinden sich im Bestand Kältetechnische Anlagen, Kältemedienleitungen und sonstige kälte-technischen Bauteile.
Ein Teil dieser vorhandenen Anlagenteile wird für die Dauer der Sanierungsarbeiten teilweise demontiert und nach Abschluss der Arbeiten wieder montiert. Die anderen vorhandenen Anlagenteile werden gesichert (im Bestand verbleibend).
Die Kältetechnischen Anlagen sind vor der Demontage oder Sicherung freizuschalten, zu entleeren, zu prüfen und umzuverlegen.
Die Arbeiten sind bei laufenden Betrieb des Gebäudes und parallel zu den Arbeiten anderer Gewerke durchzuführen und eng mit dem Nutzer des Gebäudes abzustimmen.
Gendarmenmarkt 3-4, 10117 Berlin
Kältetechnische Anlagen, Bauabschnitte 5 bis 9
Bei den im Folgenden beschriebenen Maßnahmen für die Trockenlegung des Funktionsgebäudes des Konzerthauses Berlin, handelt es sich im Einzelnen um:
Außerbetriebnahme, Anpassung, Änderung und Wiederinbetriebnahme bestehender Kälteanlagen einschl. Demontage nicht mehr benötigter Anlagenteile und Schaffung der Baufreiheit anderer Gewerke.
1 psch Demontage und Neumontage von vorhandenen Installationen wie Pumpen, Kaltwasserrohrleitungen, Armaturen etc., incl. Isolierungen, Traversen, dgl..
einschl. Entleerung, Aufbereitung, Zwischenlagerung und Wiederbefüllung mit vorhandenem aufbereitetem Kaltwasser, einschl. aller zugehörigen Nebenarbeiten
1 psch Schaffung von Baufreiheiten für andere Gewerke durch Demontage, Zwischenlagerung, Aufbereitung und Wiedermontage von Anlagenteilen wie Pumpen, Kaltwasserleitungen, Leitungseinbauten, Ventile, etc.
Eintragungen im Berufs- oder Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der IHK Industrie- und Handelskammer, soweit der Bieter/Bewerber eintragungspflichtig ist und Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei fehlender Präqualifizierung. Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten Eintragung im ULV oder in anderen vergleichbaren zertifizierten Stellen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, Erklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten Eintragung im ULV oder in anderen vergleichbaren zertifizierten Stellen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten Eintragung im ULV oder in anderen vergleichbaren zertifizierten Stellen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.
Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Vergabekammer des Landes Berlin, Kontaktsdaten wie unter VI.4.1)