Catenary"s construction works (Германия - Тендер #43029844) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG Номер конкурса: 43029844 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Frankfurt-on-Main: Catenary"s construction works
2023/S 119-373560
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung
Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung
Tutzing
Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung
Section VI: Complementary information
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden .
Section VII: Modifications to the contract/concession
Tutzing
Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung
MKA12 - Zur Gewährleistung der Befahrbarkeit der BE-Flächen muss der Weg mit Stahlplattenstraßen befestigt werden.
Die Herstellung der BE-Flächen zur Bauausführung folgten den Vorgaben des AG. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass beider Herstellung den Anweisungen der Umweltplanung folge geleistet werden muss. Die Umweltplanung gibt hier dem AN vor,dass zur Herstellung der BE Oberfläche eine Geofließ ausgelegt werden muss und dies mit einer 10 - 20 cm Kiesschicht zubedenken. Diese Befestigung war nicht ausreichend und so ist die Herstellung von Stahlplattenstraßen je BE-Flächenotwendig, um die Befahrbarkeit zu gewährleisten. Der AN ist vertraglich zur Herstellung der BE-Fläche gemäß derUmweltplanung verpflichtet. Der Mehraufwand durch die zusätzliche Maßnahme zur Befestigung der BE-Flächen war nichtvorhersehbar.