Software package and information systems (Германия - Тендер #43029843) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: BTU Cottbus-Senftenberg Номер конкурса: 43029843 Дата публикации: 22-06-2023 Сумма контракта: 49 583 893 (Российский рубль) Цена оригинальная: 840 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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PLM-CAD-CAM-RM-CFD-System
Reference number: F41_001131Es soll ein PLM-CAD-CAM-RM-CFD-System beschafft werden.
Weitere Informationen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt "Vergabeunterlagen".
PLM, CAD, CAM, RM und CFD Software
Lot No: LOS1BTU Cottbus-Senftenberg Werner-von-Siemens-Straße 7 03052 Cottbus
Es soll eine PLM, CAD, CAM, RM und CFD Software lt. Leistungsbeschreibung geliefert werden.
Bei dem geschätzten Wert handelt es sich um einen Nettobetrag.
Ersteinrichtung PLM, RM Software
Lot No: LOS2BTU Cottbus-Senftenberg Werner-von-Siemens-Straße 7 03052 Cottbus
Es soll eine Ersteinrichtung der PLM, RM Softwaree lt. Leistungsbeschreibung geliefert werden.
Bei dem geschätzten Wert handelt es sich um einen Nettobetrag.
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (gemäß Formular 3.4 EU unter dem Punkt "Vergabeunterlagen").
gemäß Vergabeunterlagen
Minimum level(s) of standards possibly required://
gemäß Vergabeunterlagen
Minimum level(s) of standards possibly required://
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Bei dem geschätzten Wert handelt es sich um einen Nettobetrag.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.