Installation of doors (Германия - Тендер #42925392) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Rahden über Kreis Minden-Lübbecke Номер конкурса: 42925392 Дата публикации: 19-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Umbau und Erweiterung Sekundarschule Rahden - Tischlerarbeiten (Innere-Holz-Glas-Elemente)
Reference number: 374 2023 RaUmbau und Erweiterung Sekundarschule Rahden - Tischlerarbeiten (Innere-Holz-Glas-Elemente)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
8 Stück Holz-Glas-Rahmentüren 3270 / 3010 mm mit je 1 Türflügel, 2 Beistöße, 1 Oberlicht, einschl. Beschläge
Eignungskriterien gemäß den Ausschreibungsunterlagen / Nachweise gemäß Teilnahmebedingungen EU Formblatt 212 EU Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Eignungskriterien gemäß den Ausschreibungsunterlagen / Nachweise gemäß Teilnahmebedingungen EU Formblatt 212 EU / zusätzlich der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Minimum level(s) of standards possibly required:Eignungskriterien gemäß den Ausschreibungsunterlagen / Nachweise gemäß Teilnahmebedingungen EU Formblatt 212 EU
Minimum level(s) of standards possibly required:(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.