Landscaping work (Германия - Тендер #42925161) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Marburg-Biedenkopf Номер конкурса: 42925161 Дата публикации: 19-06-2023 Сумма контракта: 49 361 533 (Российский рубль) Цена оригинальная: 836 233 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Landratsamt Marburg, Geb. 001.000, Erweiterung der Kreisverwaltung Marburg, Landschaftsbauarbeiten
Reference number: 2023003332Der Landkreis Marburg-Biedenkopf beabsichtigt, die vorhandene Kreisverwaltung in Marburg zu erweitern. Der Erweiterungsbau schließt sich an der Nordseite der bestehenden Kreisverwaltung an.
Neben neuen Büroräumen, werden auch eine Kantine und ein Konferenzbereich geschaffen. Das Gebäude verfügt über drei Vollgeschosse mit einem Tiefgeschoss und ist aufgrund seiner Nutzungseinheiten, mit einer Größe von > 400qm, sowie den Anforderungen des Konferenzbereiches und der Kantine als Versammlungsstätte in die Gebäudeklasse 5 als Sonderbau einzustufen.
Mit dem Erweiterungsbau entstehen zwei Innenhöfe mit unterschiedlichem Charakter. Den Hauptzugängen zum Bestands- und zum Erweiterungsbau zugeordnet liegt der öffentliche Hof. Seine Hauptaufgabe besteht darin, einen repräsentativen Raum zu schaffen und die 2m Höhenunterschied zwischen den Eingängen und dem Straßen- bzw. Parkplatzniveau zu überwinden.
Mit Holzdecks ausgestattet und Bäumen bepflanzt, entstehen nutzbare Räume mit hoher Aufenthaltsqualität. Ein schlichter Handlauf aus Flachstahl sorgt für zusätzliche Sicherheit. Die beiden großen Inseln erhalten einen trittfesten und trockenheitstoleranten Rasen. Drei Mastleuchten mit Strahlern gewährleisten eine sichere und atmosphärische Beleuchtung.
Der zweite Hof entsteht in einer „Tasche“ auf der Westseite des Erweiterungsbaus. Hier liegen der Außenbereich und die Andienung der Kantine. Die Formensprache aus dem öffentlichen Hof aufnehmend, bilden zwei Inseln mit Kiesbett kleine Aufenthaltsbereiche. Pollerleuchten, eine Sitzmauer und ein Hofbaum runden die geschützte Atmosphäre ab.
Der Anschluss zur Schubertstraße wird über das Pflaster verzogen. Über eine kurze Rampe bleibt der Nebeneingang zum Bestandsbau barrierefrei. Sämtliche befestigten Flächen werden mit einem hochwertigen Betonpflaster hergestellt. Durch den wilden Verband lässt sich die komplexe Höhensituation elegant abbilden. Zugleich entsteht ein harmonisches Bild mit dem Natursteinkleinpflaster auf den Gehwegen.
35043 Marburg
- Rückbauarbeiten der vorh. befestigten Flächen
- Erdarbeiten für die neue Außenanlage
- Entwässerungsarbeiten inkl. Rinnen und Einläufe
- Einfassung mit Winkelstützelemente
Ca.: 230m³ Asphalt, ca. 750m² Pflaster- / Platten, 285m Rand- / Bordsteine, Stufen bzw. Rinnen samt Unterbau ausbauen und teilweise entsorgen/ wiedereinbauen, Pflanzen roden, ca. 120m Sockel freilegen, 600m³ Boden lösen und teilweise entsorgen/ wiedereinbauen, 770m Schutzrohre, Kanäle bzw. Rinnen samt Formstücken, Abläufen, Anschlüssen etc., div. Fundamente, 27m Winkelstützen, 150m Blockstufen, 325m Borde / Rinnen, 2025m² Pflaster und 450m² Asphalt samt Unterbau, div. Ausstattung, 540m² Vegationsfläche, 390m² Rasenfläche, Fertigstellungspflege
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise
(u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise
(u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise
(u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt