Research and development services and related consultancy services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42924877) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2 Номер конкурса: 42924877 Дата публикации: 19-06-2023 Сумма контракта: 12 400 932 (Российский рубль) Цена оригинальная: 210 084 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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FE 69.0015/2023 - Fortführung der Konzeption eines indikatorbasierten Lebenszyklusmanagementsystems mit modularem Aufbau
Referenznummer der Bekanntmachung: Z2sä-FE 69.0015/2023FE 69.0015/2023 - Fortführung der Konzeption eines indikatorbasierten Lebenszyklusmanagementsystems mit modularem Aufbau
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Problem/ Ausgangslage:
Die steigenden Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur, durch zunehmenden Verkehr und größere Fahrzeuge, führen zu einer Notwendigkeit zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit und einer effizienten Nutzung der bestehenden Infrastruktur. Ein effektives Lebenszyklusmanagement der Infrastrukturbauwerke soll dabei helfen, die Lebensdauer der Bauwerke zu verlängern und Eingriffe in den Verkehr zu minimieren. Die Nutzung innovativer Technologien und der Austausch mit Anwendern sind entscheidend, um das Konzept weiterzuentwickeln und umzusetzen. Das Projekt basiert auf den Ergebnissen mehrerer Vorprojekte, die zur Entwicklung von Lösungen für ein Lebenszyklusmanagement beitragen sollen.
Ziel/ Nutzen:
Das Konzept für ein prädiktives und nachhaltiges Lebenszyklusmanagement (LZM) von Verkehrsinfrastrukturbauwerken soll weiterentwickelt und pilothaft angewendet werden. Dazu soll eine vorhandene Indikatorenliste um Indikatoren für die Phasen Planung, Bau und Rückbau erweitert werden. Ein Demonstrator soll exemplarisch die praktische Umsetzbarkeit des entwickelten Konzepts nachweisen, und ein Lastenheft soll als Grundlage für die Entwicklung einer zukünftigen produktiven IT dienen. Das Konzept soll flexibel auf unterschiedliche Randbedingungen bei den Bauwerken und der Infrastruktur reagieren und räumliche Informationen wie die Lage der Infrastruktur und Anfälligkeit für disruptive Ereignisse berücksichtigen. Es sollen Module entwickelt werden, die Informationen zu unterschiedlichen Fragestellungen zusammenführen, analysieren und bewerten. Die Datenlage und variierende Informationsdichte innerhalb der Module müssen beachtet werden, und aus den Informationen der verschiedenen Module sollen zukünftig Prognosen zur Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur abgeleitet werden. Es sollen verstärkt Indikatoren für die Phasen Planung, Bau und Rückbau identifiziert und in die Gesamtkonzeption integriert werden.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Anforderung Nachzuweisen durch
(Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Erfahrung im Erstellen und Umsetzen von Datenmanagementkonzepten Nachweis durch mind. 2 abgeschlossene Projekte aus den letzten drei Jahren
Erfahrung in der Planung und Durchführung von Workshops Nachweis durch mind. 3 abgeschlossene Projekte aus den letzten 3 Jahren
Kenntnisse und Erfahrungen im Brücken- und Ingenieurbau Nachweis durch mind. 2 abgeschlossene Projekte aus den letzten drei Jahren
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.