Architectural services for outdoor areas (Германия - Тендер #42924874) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V. Номер конкурса: 42924874 Дата публикации: 19-06-2023 Сумма контракта: 3 572 933 (Российский рубль) Цена оригинальная: 60 529 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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III_Sanierung und Aufstockung Caritas-Wohnheim und Werkstätten Ingolstadt - Objektplanung Freianlagen, Lph. 1-7 gem. §§ 38 ff. HOAI
Der Caritasverband der Diözese Eichstätt plant die Sanierung und Aufstockung Ihres Wohnheimes Ingolstadt im laufenden Betrieb (voraussichtlich 3 BA).
Das Gebäude soll energetisch saniert und aufgestockt, und vor allem aber auch barrierefrei gestaltet werden.
Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 5.6 Mio € Brutto prognostiziert (Q1/2021).
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: Aug 2023
- Baubeginn BA 1: Sept 2024
- Fertigstellung: März 2028
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1 bis 7 gemäß §§ 38 ff. HOAI.
Caritas-Wohnheime und Werkstätten
Hugo-Wolf-Straße 20
85057 Ingolstadt
Der Caritasverband der Diözese Eichstätt plant die Sanierung und Aufstockung Ihres Wohnheimes für obdachlose Menschen in Ingolstadt im laufenden Betrieb (voraussichtlich 3 BA).
Mit dem Gebäude in der Hugo-Wolf-Straße entstand Anfang der 60-er Jahre das sogenannte „Ledigenwohnheim". Auf drei Ebenen wurden damals einfache Zimmer für jeweils eine Person mit Kochgelegenheit eingerichtet. Toiletten gab es je Etage, im Erdgeschoss einen Speisesaal und die Heimleiterwohnung, im Keller eine Duschanlage, Wäscheraum, Bastelraum und Kellerabteile.
Seitdem wurde das Gebäude immer wieder baulich an die jeweiligen Erfordernisse der Nutzer angepasst. Die Verwaltungs- und Beratungsräume im Erdgeschoss, die Duschen auf den Etagen und der Gemeinschaftsraum im Untergeschoss entstanden auf diese Weise, ebenso die Zugangsmöglichkeit zur Verwaltungsebene für Rollstuhlfahrer über den Lift.
Nun sieht sich die Caritas Wohnen- und Werkstätten als Einrichtung der Wohnungslosenhilfe und Behindertenhilfe der großen Herausforderung gegenüber, weitere Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes umzusetzen, allen voran die, das Gebäude insgesamt, aber auch einige Benutzerzimmer barrierefrei zu gestalten. Außerdem sollen die Etagenbäder rückgebaut und alle Bewohnerzimmer mit Nasszellen ausgestattet werden. Für die Erweiterung des Gebäudes ist eine Aufzugsanlage sowie die Aufstockung des Gebäudes in Holzbauweise vorgesehen. Die Werkstätten werden nicht saniert, und sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Im Zuge der Erweiterung und Sanierung für die Umsetzung der Baumaßnahme muss ein Konzept erarbeitet werden damit das Wohnheim während der Bauausführung in Betrieb bleiben kann.
Das Sanierungskonzept soll so angelegt werden das bauliche und anlagentechnischen Maßnahmen umgesetzt werden, um das Gebäude an einen heutigen Energiestandard heranzuführen. Gerade vor dem Hintergrund eines nachhaltigen Umgangs mit Energie und Ressourcen sollen Synergieeffekte ausgenutzt und ein bewusster, verantwortlicher Umgang mit Bestehendem gesucht werden.
Als energetischer Standard wird KfW 151/152 Effizienzhaus angestrebt. Die Beheizung des Gebäudes erfolgt über eine Nahwärmeleitung die von einer Hackschnitzelanlage gespeist wird.
Für die insgesamt 15 Büroräume sowie 30 Bewohnerzimmer werden ca. 1.168 m² BGF im Bestand saniert und für die Aufstockung des Gebäudes in Holzbauweise sind ca. 400 m² vorgesehen. Der Bauherr wird mit seinen Werkstätten einzelne Gewerke (wie z.b. Malerarbeiten) in der Umsetzung des Projekts selbst ausführen. Für die Freianlagenplanung wird der Umgriff mit ca. 1.250 m² veranschlagt.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: Aug 2023
- Baubeginn BA 1: Sept 2024
- Fertigstellung: März 2028
Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 5.6 Mio € Brutto prognostiziert (Q1/2021) und gliedern sich in folgende Aufteilung der KG:
- KG 200 200.000 €
- KG 300 3.055.000 €
- KG 400 1.645.000 €
- KG 500 600.000 €
- KG 600 140.000 €
Es wurden bereits zwei Verhandlungsverfahren durchgeführt, die beide fruchtlos, d.h. ohne wertbare Teilnahmeanträge verlaufen sind.
Somit wird gemäß VgV §17 (3) die Frist für den Teilnahmewettbewerb auf 15 Tage sowie gemäß $17 (7) die Angebotsfrist auf 10 Tage festgelegt.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1 bis 7 gemäß §§ 38 ff. HOAI.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 - 3 gemäß § 38 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 4-7 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2020 bis 2022 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
—≥ 100.000 EUR/a (5 Punkte)
—< 100.000 EUR/a und ≥ 60.000 EUR/a (2,5 Punkte)
—< 60.000 EUR/a (0 Punkte)
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2020 bis 2022 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: – Wichtung 5 %
— ≥ 4 technische Mitarbeitende (5 Punkte)
—< 4 und ≥ 2 technische Mitarbeitende (2,5 Punkte)
—< 2 technische Mitarbeitende (0 Punkte)
3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2018 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 2018 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
Folgende Anforderungen müssen durch jedes der 3 Referenzprojekte erfüllt sein, um die volle Punktzahl zu erhalten ( je Kriterium max 5 Punkte ) :
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde.
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um einen Wohnungsbau oder Wohnheim
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Projekt, das im laufenden Betrieb saniert wurde.
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 500 ≥ 0,6 Mio. € brutto
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2–7 gemäß § 39 HOAI erbracht.
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder abgeschlossen.
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte. Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlage C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 4 gemäß § 34 HOAI,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 34 HOAI,
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen
Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise elektronisch, vorrangig über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der hierfür zur Verfügung gestellten Angebotsunterlagen möglich. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angebotsunterlagen von jedem Mitglied auszufüllen.
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. –
soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen
Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung
(Landschafts-)Architekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV)
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, §
21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine
Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten
gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern,
Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen
10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer
erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine
entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der
Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung.
Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren von 2020 bis 2022 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswerts (= Kosten der Kgr. 500, DIN 276, brutto), des Leistungszeitraums sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV
Contract performance conditions:Die Durchführung der Leistungen soll analog zu § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Es wurden bereits zwei Verhandlungsverfahren durchgeführt, die beide fruchtlos, d.h. ohne wertbare Teilnahmeanträge verlaufen sind.
Somit wird gemäß VgV §17 (3) die Frist für den Teilnahmewettbewerb auf 15 Tage sowie gemäß $17 (7) die Angebotsfrist auf 10 Tage festgelegt.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise elektronisch, vorrangig über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der hierfür zur Verfügung gestellten Angebotsunterlagen möglich. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angebotsunterlagen von jedem Mitglied auszufüllen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).