Construction-site supervision services (Германия - Тендер #42924818) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 42924818 Дата публикации: 19-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Frankfurt-on-Main: Construction-site supervision services
2023/S 116-362813
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Sachsen-Franken-Magistrale, 2. Ausbaustufe Gaschwitz (a) - Crimmitschau (a), Bauüberwachungsleistungen Bau
Dresden
Abschnitt ESTW Neukieritzsch (Böhlen (a) - Neukieritzsch (e)) und 1. BA ESTW Gößnitz (Lehndorf (a) - Gößnitz (a)):
Bauüberwachungsleistungen Bau 04/2020 bis 04/2024
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Sachsen-Franken-Magistrale, 2. Ausbaustufe Gaschwitz (a) - Crimmitschau (a), Bauüberwachungsleistungen Bau
Section VI: Complementary information
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Section VII: Modifications to the contract/concession
Dresden
Abschnitt ESTW Neukieritzsch (Böhlen (a) - Neukieritzsch (e)) und 1. BA ESTW Gößnitz (Lehndorf (a) - Gößnitz (a)):
Bauüberwachungsleistungen Bau 04/2020 bis 04/2024
Zusätzlich erforderlichen BÜW-Leistungen für den Schwellenwechsel Abschnitt Ponitz-Gößnitz
Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungen unmittelbar in die zu erbringenden Leistungen eingreifen und ein Wechsel des AN nicht ohne erheblichen Einarbeitungsaufwand möglich ist (finanzielle Auswirkung) und auch hinsichtlich der Vollständigkeit der Leistungen nicht trennbar sind. Die Leistung ist auf Grund nicht abschätzbarer Wirkungen in die planerische Verantwortung des bisherigen AN nicht am Markt platzierbar. Ein Wechsel des AN würde den Projektfortschritt verzögern, wodurch erhebliche wirtschaftliche Schäden entstehen. Durch das Einarbeiten eines neuen AN würden zusätzliche Kosten entstehen.