Construction work (Германия - Тендер #42924462) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH Номер конкурса: 42924462 Дата публикации: 19-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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WE 1510-17_4 Bau kep Schlosserarbeiten innen - Freiham-Nord, WA 16, München
Reference number: 1510-17_4 Bau kepSchlosserarbeiten im Innenbereich für den Neubau von ca. 230 Wohneinheiten mit einem Haus für Kinder und Tiefgarage und dazugehörige Freiflächen in Freiham-Nord, WA 16
München, Freiham-Nord, WA 16
Im Einzelnen sind hierfür erforderlich:
Einbau von Treppengeländer, Wandhandläufe, Fahrradstellplätze, Gitterwände,
Schrammborden.
Treppengeländer für Treppenläufe. L= ca. 6,50 m ca. 50 Stk.
Treppengeländer für Treppenläufe. L= ca. 3,00 m ca. 24 Stk.
Wandhandläufe ca. 500 m
Gitterwände mit Türflügel ca. 5 Stk.
Fahrradstellplätze Reihenfahrradparker ca. 215 Stpl.
Fahrradstellplätze Doppelstockparker ca. 185 Stpl.
Schrammborden ca. 145 m
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den
Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen im Zeitraum vom 01.07.2023 und dem
01.08.2023 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
innerhalb von 292 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist für den Ausführungsbeginn.
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/237574
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH