Installation work of refrigeration equipment (Германия - Тендер #42924413) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Deggendorf Номер конкурса: 42924413 Дата публикации: 19-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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020 Neubau Schulzentrum Deggendorf - BA3 - Berufsschule II / Wirtschaftsschule; Gewerk 3029-038 Kältetechnik
3029-038 Kältetechnik
94469 Deggendorf
3 Stück Singlesplit-Anlagen bis 7 kW Kälteleistung
1 Stück Multisplit-Anlage bis 16 kW Kälteleistung
1 Stück VRF-Anlage bis 30kW und 4 Stück Inneneinheiten ca. 290m Kältemittelleitung DN 6 bis DN 22mm ca. 270m Elektrische Verkabelung
1 Stück Zentralfernbedienung
1 Stück BAC-Net IP Schnittstelle
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=272195
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Nur Vertreter des Auftraggebers!
Nur Vertreter des Auftraggebers!
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Landratsamt Deggendorf