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Electricity (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42849918)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Номер конкурса: 42849918
Дата публикации: 16-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023061320230717 10:00Body governed by public lawContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceHealth01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
      Augustinerstraße 38
      Erfurt
      99084
      Germany
      E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY6JP7/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY6JP7

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Gesundheit
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Rahmenvereinbarung zur Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien

        Referenznummer der Bekanntmachung: 79/2023
      2. CPV-Code Hauptteil:
        09310000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für Objekte der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.

        Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1-1 der Vergabeunterlagen beigefügt.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        alle Lose
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Lieferstellen im Freistaat Thüringen

        Los-Nr.: 1
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        09310000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Thüringen

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand des Loses 1 ist die Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für 165 Lieferstellen im Freistaat Thüringen. Die ausgeschriebenen Vertragsmengen belaufen sich auf rd. 1,71 GWh pro Lieferjahr (Lieferstellen in Thüringen).

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2025-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
      14. Bezeichnung des Auftrags:

        Lieferstellen im Freistaat Sachsen

        Los-Nr.: 2
      15. Weitere(r) CPV-Code(s):
        09310000
      16. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Sachsen

      17. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand des Loses 2 ist die Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Grünstrom) für 150 Lieferstellen im Freistaat Sachsen. Die ausgeschriebenen Vertragsmengen belaufen sich auf rd. 5,42 GWh pro Lieferjahr (Lieferstellen in Sachsen).

      18. Zuschlagskriterien:
      19. Geschätzter Wert:

      20. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2025-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      21. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      22. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      23. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      24. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      25. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      26. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)

        - Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 8 der Vergabeunterlagen)

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Eigenerklärung, aus der sich das Volumen der Jahresstromabgabe an Letztverbraucher in Deutschland für die Jahre 2020, 2021 und 2022 ergibt sowie das die Belieferung von Haushaltskunden von der Regulierungsbehörde weder ganz noch teilweise untersagt wurde (Anlage 7-1 der Vergabeunterlagen).

        - Eigenerklärung zur Herkunft des Stroms (Anlage 7-2 der Vergabeunterlagen)

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        - Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche erklären, dass sie mindestens Strom bei Bewerbung für

        Los 1: mit 1,7 GWh/a

        Los 2: mit 5,4 GWh/a

        Lose 1 und 2: mit 7,1 GWh/a

        im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 an Letztverbraucher in Deutschland geliefert haben bzw. im laufenden Jahr liefern werden.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - aktuelle Bonitätsauskunft der Creditreform (nicht älter als drei Monate vor Ende der Angebotsfrist)

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        - Es wird ein Bonitätsindex erwartet, der ein "sehr geringes bis unterdurchschnittliches Ausfallrisiko" bzw. eine Bonitätskennzahl "sehr gut/ausgezeichnet" aufweist.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-17
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-08-09
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-17
      Ortszeit: 10:01
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Die Vergabekammern des Bundes
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

        "§ 134 Informations- und Wartepflicht.

        (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...

        § 135 Unwirksamkeit:

        (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat...

        § 160 Einleitung, Antrag:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...

        § 168 Entscheidung der Vergabekammer:

        (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,

        (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

        "§ 134 Informations- und Wartepflicht.

        (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...

        § 135 Unwirksamkeit:

        (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat...

        § 160 Einleitung, Antrag:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...

        § 168 Entscheidung der Vergabekammer:

        (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,

        (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-13

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