Architectural, engineering and planning services (Германия - Тендер #42849864) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 42849864 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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2. S-Bahn Stammstrecke München, Autoreisezuganlage am Bahnhof München Süd, BÜW: Los 1 Bauüberwachung Verkehrsanlagen, Konstruktiver Ingenieurbau, Bahntechnische Ausrüstung, Hochbau und Technische Gebäudeausrüstung (VE1816a); Los 2 Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) (VE1816c)
Reference number: 22FEI62161Im Zuge der Maßnahme 2. S-Bahn-Stammstrecke München wird der Bahnhof München Ost Pbf umfangreich umgebaut. Diese Umbaumaßnahmen sind ursächlich für den dauerhaften Rückbau der am dortigen Standort angesiedelten Autoreisezugverladung.
In diesem Zuge wird eine neue Station zur Abfertigung der Autoreisezüge und deren Kunden mit ihren Autos im Bahnhof München Süd realisiert. Bestandteile dieser Station sind ein neuer Personenbahnsteig entlang des Gleises 25 sowie ein Verladebahnsteig mit einer Verladerampe am Zollgleis 1. Diese werden durch ein jeweiliges Rampen- und Treppenbauwerk an den öffentlichen Verkehrsraum angeschlossen. Zur Abfertigung der Reisenden und zur Durchführung des Betriebs werden im Umfeld des Verladebahnsteigs ein Servicegebäude sowie ein Check-In Schalter errichtet. Zudem werden Verkehrsflächen zur Zufahrt und Aufstellung der zu verladenden Fahrzeuge errichtet. Zur Realisierung einer genug breiten Verkehrsflächen sowie zur Schaffung einer Baustelleneinrichtungsfläche im Bahnhof werden die bestehenden sogenannten Zollgleise (1 bis 4) am Anfang der gesamten Maßnahmen zurückgebaut und erst nach Inbetriebnahme der Autoreisezuganlage in ihrer neuen Lage wieder hergestellt.
Der Umbau des Spurplans erfordert notwendige Anpassungen des Bahnkörpers, der Entwässerung, des Kabeltiefbaus, des Oberbaus, der Rettungswege sowie von Brücken- und Stützbauwerken an die geänderten Anforderungen. Die bahntechnische Ausrüstung (Oberleitung, Starkstromanlagen, elektrische Energieanlage, Leit- und Sicherungstechnik und Telekommunikationsanlage) ist an den neuen Spurplan anzupassen bzw. neu zu errichten.
Die Vergabe erfolgt anhand der wirtschaftlichsten Loskombination aus den Losen 1 und 2.
Bauüberwachung Verkehrsanlagen, Konstruktiver Ingenieurbau, Bahntechnische Ausrüstung, Hochbau und Technische Gebäudeausrüstung (VE1816a)
Lot No: 1Landeshauptstadt München
Vom Los 1 sind die folgenden Fachgebiete zu überwachen:
- Fahrbahn
- Oberleitungsanlagen
- Konstruktiver Ingenieurbau
- Sonstige elektronische Anlagen (ausgenommen Telekommunikationsanlage)
- Leit- und Sicherungstechnik
- Hochbau
- Technische Gebäudeausrüstung (Wärmeversorgungs- und Kälteanlagen, Lufttechnische Anlagen, Abwasser-, Wasser- und Trinkwasserversorgung, Starkstromanlagen)
- Maschinentechnische Anlagen
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen und das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen, wenn bis zu seinem vorgesehenen Zuschlagszeitpunkt die planfeststellungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen, die für die Ausführung der nach der Ausschreibung zu überwachenden Bauleistungen gelten, nicht hinreichend erfüllt worden sind.
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) (VE1816c)
Lot No: 2Landeshauptstadt München
Das Los 2 enthält die entsprechende Leistung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen und das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen, wenn bis zu seinem vorgesehenen Zuschlagszeitpunkt die planfeststellungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen, die für die Ausführung der nach der Ausschreibung zu überwachenden Bauleistungen gelten, nicht hinreichend erfüllt worden sind.
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
- Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3
- Nur für Los 1: Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, nach Fachbereichen gegliedert. Geforderte Mindestanzahl an Mitarbeitern in folgenden projektrelevanten Fachbereichen in Klammer:
Bauüberwacher Bahn Oberbau/konstruktiver Ingenieurbau (BÜB Ob/KIB): (2)
Fachbauüberwacher Leit- und Sicherungstechnik (FBÜ LST): (1)
Bauüberwacher technische Gebäudeausrüstung (BÜ TGA): (1)
Schienentechnik-Überwachung (SÜ): (1)
Fachbauüberwacher Elektrotechnik für Oberleitungsanlagen (FBÜ E - OLA): (1)
Fachbauüberwacher Elektrotechnik für elektrische Energieanlagen (FBÜ E - EEA): (1)
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
- Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete und gleichwertige Subunternehmer zulässig.
- Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
gemäß den Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Nur für Los 1: Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
- Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
- Fachbauüberwacher Oberbau
- Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen und das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen, wenn bis zu seinem vorgesehenen Zuschlagszeitpunkt die planfeststellungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen, die für die Ausführung der nach der Ausschreibung zu überwachenden Bauleistungen gelten, nicht hinreichend erfüllt worden sind.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.