Forklift trucks, works trucks, railway-station platforms tractors (Германия - Тендер #42848431) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bw Bekleidungsmanagement GmbH Номер конкурса: 42848431 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Flurförderfahrzeuge, Kaufvertrag II
Reference number: BWBM-2023-0048Kaufvertrag über die Lieferung von Flurförderfahrzeuge für den Lagerstandort Magdeburg
Elektro-Schubmaststapler / HRL Schmalgangstapler / Elektro Horizontal-Kommissionierer (Mitfahrer) / Elektrischer Mitfahrer-/Mitgänger-Deichselhubwagen / Elektro-Vierradstapler
Schubmaststapler
Lot No: 1BwBM Lagerstandort Magdeburg, 39171 Sülzetal
Elektro-Schubmaststapler
Menge: 4 Stück
Lieferung: schnellstmöglich
Elektro-Quersitz-/-Dreiseiten-Stapler
Lot No: 2BwBM Lagerstandort Magdeburg, 39171 Sülzetal
HPL Schmalgangstapler
Menge: 2 Stück
Lieferung: schnellstmöglich
Horizontal-Kommissionierer
Lot No: 3BwBM Lagerstandort Magdeburg, 39171 Sülzetal
Elektro Horizontal-Kommissionierer (Mitfahrer)
Menge: 4 Stück
Elektrischer Mitfahrer- /Mitgänger-Deichselhubwagen
Lot No: 4BwBM Lagerstandort Magdeburg, 39171 Sülzetal
Elektrischer Mitfahrer- Mitgänger-Deichselhubwagen
Menge: 8 Stück
Elektro Vierradstapler
Lot No: 5BwBM Lagerstandort Magdeburg, 39171 Sülzetal
Elektro-Vierradstapler
Menge: 2 Stück
1a) Anschreiben "Formblatt 1.) a)"
1b) Angabe zur Bietergemeinschaft (sofern zutreffend)
1c) Erklärungen der Mitglieder von Bietergemeinschaften (sofern zutreffend)
1d) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB ("Formblatt 1.) d)")
1e) Erklärung, dass die Vorgaben der EU-RUS-Sanktionen eingehalten werden ("Formblatt 1.) e)")
1f) aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate)
2a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre;
2b) Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
3a) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsumfangs, der Leistungszeit und Kontaktdaten zu den genannten Referenzen.
Minimum level(s) of standards possibly required:Mindestanforderung:
Los 1 - 3 Referenzen über Leistungen, die in der Art vergleichbar sind
Los 2 - 3 Referenzen über Leistungen, die in der Art vergleichbar sind
Los 3 - 3 Referenzen über Leistungen, die in der Art vergleichbar sind
Los 4 - 3 Referenzen über Leistungen, die in der Art vergleichbar sind
Los 5 - 3 Referenzen über Leistungen, die in der Art vergleichbar sind
Im Anschluss an das erfolglose Verfahren 2022-0063
entfällt
entfällt
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.