Firefighting vehicles (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42847769) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Kleve Номер конкурса: 42847769 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung von zwei Wechselladerfahrzeugen sowie zwei Abrollcontainern
Referenznummer der Bekanntmachung: S-KLEVE-2023-0065Lieferung von zwei Wechselladerfahrzeugen sowie zwei Abrollcontainern
Gliederungsebene
Los-Nr.: 1Los 1: Lieferung von 2 Wechselladerfahrzeugen
Gliederungsebene
Los-Nr.: 2Los 2: Lieferung eines Abrollbehälters "Logistik" mit Vertikallift, 5.900 mm
Gliederungsebene
Los-Nr.: 3Los 3: Lieferung eines Abrollbehälters "Mehrzweckmulde" , 6.900 mm
Gilt für alle Lose:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung behalten wir uns vor,
— die Gewerbeanmeldung;
— die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist, zu fordern.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Präqualifikationsliste erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen vor.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ggf. zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (alle Lose);
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (alle Lose);
— Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt wurde noch der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (alle Lose);
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (alle Lose);
— Nachweis, dass den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird (alle Lose).
Die vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Präqualifikationsliste erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:./.
Spätestens bei den Endabnahmen sind durch den Auftragnehmer vorzulegen:
Nur für Los 1:
- Ein elektrischer Schaltplan (komplett) mit Prüfprotokoll
- Eine Strombilanz
- Eine Gewichtsbilanz mit Wiegeprotokoll (Einzelradwiegung)
- Bestätigung des Auftragnehmers, dass das Fahrzeug der Norm und dem Angebotsinhalt entspricht sowie einer firmeninternen Qualitätsprüfung unterzogen wurde
- Zulassungsbescheinigung
- Gewichtsbilanz Wiegekarte
- Fahrzeug- Checkheft (Wartungsheft)
- Garantiekarten für Fahrzeuge und mitgelieferte Aggregate und Geräte
- Ersatzteillisten
- Ausführung Schaltpläne (Elektrik- und Daten- und Kommunikationstechnik)
- Prüfprotokoll nach VDE der elektrischen Abnahme
- Geräteprüfkarten, -bücher, soweit erforderlich
- Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der StVZO durch die zuständige Behörde, sofern erforderlich
- TÜV Abnahmeprotokoll
- Abnahmeprotokoll Technisches Kompetenzzentrum des Landes NRW in Münster
Nur für Los 2:
- Ersatzteillisten
- Geräteprüfkarten, -bücher, soweit erforderlich
- Gewichtsbilanz Wiegekarte
- Ein elektrischer Schaltplan (komplett) mit Prüfprotokoll
- Eine Strombilanz
Nur für Los 3:
- Ersatzteillisten
- Geräteprüfkarten, -bücher, soweit erforderlich
- Gewichtsbilanz Wiegekarte
- Ein elektrischer Schaltplan (komplett) mit Prüfprotokoll
- Eine Strombilanz
Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Auftragnehmer hat bei Überschreiten der vereinbarten Vertragsfristen eine Vertragsstrafe i. H. v. 0,2 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) für jede vollendete Woche des Verzugs zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der im Auftrags schreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
entfällt
entfällt
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).