Recreational, cultural and sporting services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42828630) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Wiesbaden Congress & Marketing GmbH Номер конкурса: 42828630 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Gestellung und Reinigung von Sanitäranlagen für Outdoor-Veranstaltungen 2023 - 2025 in 2 Losen
Referenznummer der Bekanntmachung: 60297-2023Gestellung und Reinigung von Sanitäranlagen für Outdoor-Veranstaltungen 2023 - 2025 in 2 Losen
Gestellung von Sanitäranlagen
Los-Nr.: 1Wiesbaden
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Gestellung von Sanitäranlagen und deren Reinigung für verschiedene Outdoor-Veranstaltungen im Stadtgebiet von Wiesbaden für die Jahre 2023 bis 2025 losweise zu vergeben.
Los 1 (Gestellung von Sanitäranlagen) umfasst die Lieferung, Auf- und Abbau und Vermietung sowie die Anschlüsse und Verbräuche (Strom, Wasser).
Die genauen Arbeitsumfänge und Prozessanforderungen werden im Rahmen diese Leistungsbeschreibung spezifiziert.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung, voraussichtlich in der 26. KW 2023 und endet nach dem Theatrium 2025. Wird der Vertrag nicht zum 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt, so verlängert er sich automatisch um zwei weitere Jahre zu den zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsablaufs geltenden Bestimmungen. Die maximale Vertragsdauer beträgt 4 Jahre. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
Die unter Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit definiert die maximal mögliche Laufzeit (einschließlich aller
Verlängerungsoptionen).
Reinigung von Sanitäranlagen
Los-Nr.: 2Wiesbaden
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Gestellung von Sanitäranlagen und deren Reinigung für verschiedene Outdoor-Veranstaltungen im Stadtgebiet von Wiesbaden für die Jahre 2023 bis 2025 losweise zu vergeben.
Los 2 (Reinigung von Sanitäranlagen) umfasst die Reinigung von Sanitäranlagen für verschiedene Outdoor-Veranstaltungen im Stadtgebiet von Wiesbaden.
Die genauen Arbeitsumfänge und Prozessanforderungen werden im Rahmen diese Leistungsbeschreibung spezifiziert.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung, voraussichtlich in der 26. KW 2023 und endet nach dem Theatrium 2025. Wird der Vertrag nicht zum 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt, so verlängert er sich automatisch um zwei weitere Jahre zu den zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsablaufs geltenden Bestimmungen. Die maximale Vertragsdauer beträgt 4 Jahre. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
Die unter Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit definiert die maximal mögliche Laufzeit (einschließlich aller Verlängerungsoptionen).
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, §§ 22 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(4) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG).
(5) Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, bei der die überwiegende Zahl der Mitarbeiter versichert ist.
(6) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezuges gemäß Art. 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
(1) Für Los 1 und Los 2: Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden, 5.000.000 EUR für Sachschäden und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
(1) Los 1: Erklärung zur Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (Referenzen), die mit der zu vergebenden Leistung (Lieferung, Auf- und Abbau von Containern für Sanitäranlagen) vergleichbar sind, unter Angabe jeweils einer kurzen Projektbeschreibung inkl. Anzahl der gelieferten und aufgestellten Container; An-zahl an eingesetzten Arbeitskräften, und der Auftragswert je Veranstaltung.
(2) Los 2: Erklärung zur Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (Referenzen), die mit der zu vergebenden Leistung (Erbringung von Reinigungsleistungen für Sanitäranlagen) vergleichbar sind, unter Angabe jeweils einer kurzen Projektbeschreibung inkl. Größe der zu reinigenden Fläche; Anzahl an eingesetzten Arbeitskräften, und der Auftragswert je Veranstaltung.
(3) Los 2: Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Beschäftigten (gesamt), Arbeitskräfte im operativen Geschäft, eigene Mitarbeiter, Freelancer.
(4) Los 2: Eigenerklärung zu den Deutschkenntnissen des mit der Ausführung der Leistungen des Loses 2 betrauten Projektleiters und dessen - für den Fall der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit des Projektleiters vorgesehenen - Vertreters. Erforderlich sind fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Beteiligung mehrerer Unternehmen:
(1) Erklärung, welche Teile der Bieter beabsichtigt, an Nachunternehmer zu vergeben.
(2) Bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Die unter Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit definiert die maximal mögliche Laufzeit (einschließlich aller
Verlängerungsoptionen).
Gemäß §§ 155 ff GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gemäß §§ 155 ff GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.