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Repair and maintenance services of military vehicles (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42828455)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Номер конкурса: 42828455
Дата публикации: 16-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023061220230713 17:00OtherContract noticeServicesNegotiated procedureEuropean UnionSubmission for one or more lotsThe most economic tenderDefence01317
16/06/2023    S115

Deutschland-Bonn: Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen

2023/S 115-360618

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Postanschrift: Josef-Wirmer-Straße 2-8
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zu Händen von: Herr Marcel Giersig
E-Mail: vergabe@hilgmbh.de
Telefon: +49 228-4463-2232

Internet-Adresse(n):

Elektronischer Zugang zu Informationen: https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Inhousegesellschaft des Bundes
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
BG_1377_EU/23 - Werksinstandsetzung von BAE und Steuergerät des Systems GTK Boxer
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 1: Instandhaltung und Reparatur
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Werk des Auftragnehmers
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre übersteigt:

Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung

Periodizität und Wert der zu vergebenden Aufträge:
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Der Auftrag umfasst Werksinstandsetzungsleistungen an BEA und Steuergerät des Systems GTK BoxerDer Auftragnehmer muss im Rahmen der Auftragsdurchführung berücksichtigen, dass die Angaben zu den jeweiligen Fachlosen lediglich aus den Vergangenheitswerten abgeleitete Schätzbedarfe sind sowie einen gegebenenfalls auftretenden Mehrbedarf enthalten. Die tatsächlichen während der Vertragslaufzeit erfolgenden Beauftragungen können hinsichtlich der in einem Fachlos enthaltenen Bedarfsmengen der jeweiligen Versorgungsnummern und dem Fachlos als Ganzem abweichen. Dies kann dann der Fall sein, wenn die aus den Vergangenheitswerten abgeleiteten Schätzbedarfe- bspw. durch Strukturänderungen der Bundeswehr oder niedrigeres Schadaufkommen - nicht auftreten. Die Obergrenze für den jeweiligen Auftrag bildet in jedem Fall die in dem betreffenden Fachlos zusammengefasste Gesamtmenge (Summe der Stückzahlen der einzelnen Versorgungsnummern).Einzelaufträge zu erteilen, wird durch diesen Vertrag nicht begründet.Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2025, optional am 31.12.2026.Wenn der bestehende Vertrag zwischen der HIL GmbH und der Bundeswehr, egal aus welchem Rechtsgrundendet, kann die Rahmenvereinbarung durch ein Sonderkündigungsrecht beendet werden.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
System, Versorgungs Nr., Versorgungsartikelbezeichnung, Schätzbedarf, Sicherheitszuschlag, Gesamtmenge:1. Fachlos 1 - Mengenlos 1GTK BOXER, 2541-12-379-8301, BAE MKF GTK_A1, 35, 17, 522. Fachlos 1 - Mengenlos 2GTK BOXER, 2541-12-379-8301, BAE MKF GTK_A1, 17, 9, 263. Fachlos 2 - Mengenlos 1GTK BOXER, 2510-12-406-6132, BAE MKF GTK_A2, 21, 11, 324. Fachlos 2 - Mengenlos 2GTK BOXER, 2510-12-406-6132, BAE MKF GTK_A2, 11, 5, 165. Fachlos 3 - Mengenlos 1GTK BOXER, 5895-12-379-5276, BAE KDT GTK, 97, 48, 1456. Fachlos 3 - Mengenlos 2GTK BOXER, 5895-12-379-5276, BAE KDT GTK, 47, 24, 717. Fachlos 4 - Mengenlos 1GTK BOXER, 7035-12-379-5874, STEUERGERAET(2), DA, 56, 28, 848. Fachlos 4 - Mengenlos 2GTK BOXER, 7035-12-379-5874, STEUERGERAET(2), DA, 28, 14, 42Schätzbedarf: 312Ausschreibungsmenge gesamt (inkl. Sicherheitszuschlag): 468
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschluss 31.12.2025

Angaben zu den Losen

Los-Nr: 1 Bezeichnung: Fachlos 1 - 2541-12-379-8301 - Mengenlos 1
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial

3)Menge oder Umfang
Gesamtmenge 52 Stück
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Hinweis zum Mengenlosverfahren:Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auchdie Versorgungssicherheit zu gewährleisten.Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergabenoberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in derMenge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträgevornehmlich zu berücksichtigen.Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildetworden sein, greifen daher folgende Grundsätze:Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitereBieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses beider Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nachden Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werdenmüsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstigerist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf denwertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nachden festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der nochkein Los erhalten hat, den Zuschlag.Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, soist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot diesesBieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegtenZuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierteBieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierungzu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholtsich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote vonBietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Loserhalten haben.Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebeneAusnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegtenZuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhaltenhat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelneLose nach.Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
Leistungsort: Werk des Auftragnehmers
Los-Nr: 2 Bezeichnung: Fachlos 1 - 2541-12-379-8301 - Mengenlos 2
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial

3)Menge oder Umfang
Gesamtmenge 26 Stück
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Hinweis zum Mengenlosverfahren:Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auchdie Versorgungssicherheit zu gewährleisten.Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergabenoberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in derMenge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträgevornehmlich zu berücksichtigen.Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildetworden sein, greifen daher folgende Grundsätze:Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitereBieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses beider Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nachden Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werdenmüsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstigerist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf denwertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nachden festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der nochkein Los erhalten hat, den Zuschlag.Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, soist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot diesesBieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegtenZuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierteBieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierungzu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholtsich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote vonBietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Loserhalten haben.Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebeneAusnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegtenZuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhaltenhat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelneLose nach.Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
Leistungsort: Werk des Auftragnehmers
Los-Nr: 3 Bezeichnung: Fachlos 2 - 2510-12-406-6132 - Mengenlos 1
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial

3)Menge oder Umfang
Gesamtmenge 32 Stück
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Hinweis zum Mengenlosverfahren:Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auchdie Versorgungssicherheit zu gewährleisten.Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergabenoberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in derMenge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträgevornehmlich zu berücksichtigen.Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildetworden sein, greifen daher folgende Grundsätze:Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitereBieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses beider Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nachden Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werdenmüsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstigerist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf denwertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nachden festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der nochkein Los erhalten hat, den Zuschlag.Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, soist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot diesesBieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegtenZuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierteBieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierungzu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholtsich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote vonBietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Loserhalten haben.Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebeneAusnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegtenZuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhaltenhat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelneLose nach.Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
Leistungsort: Werk des Auftragnehmers
Los-Nr: 4 Bezeichnung: Fachlos 2 - 2510-12-406-6132 - Mengenlos 2
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial

3)Menge oder Umfang
Gesamtmenge 16 Stück
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Hinweis zum Mengenlosverfahren:Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auchdie Versorgungssicherheit zu gewährleisten.Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergabenoberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in derMenge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträgevornehmlich zu berücksichtigen.Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildetworden sein, greifen daher folgende Grundsätze:Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitereBieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses beider Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nachden Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werdenmüsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstigerist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf denwertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nachden festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der nochkein Los erhalten hat, den Zuschlag.Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, soist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot diesesBieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegtenZuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierteBieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierungzu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholtsich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote vonBietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Loserhalten haben.Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebeneAusnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegtenZuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhaltenhat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelneLose nach.Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
Leistungsort: Werk des Auftragnehmers
Los-Nr: 5 Bezeichnung: Fachlos 3 - 5895-12-379-5276 - Mengenlos 1
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial

3)Menge oder Umfang
Gesamtmenge 145 Stück
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Leistungsort: Werk des Auftragnehmers
Los-Nr: 6 Bezeichnung: Fachlos 3 - 5895-12-379-5276 - Mengenlos 2
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial

3)Menge oder Umfang
Gesamtmenge 71 Stück
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Hinweis zum Mengenlosverfahren:Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auchdie Versorgungssicherheit zu gewährleisten.Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergabenoberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in derMenge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträgevornehmlich zu berücksichtigen.Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildetworden sein, greifen daher folgende Grundsätze:Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitereBieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses beider Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nachden Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werdenmüsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstigerist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf denwertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nachden festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der nochkein Los erhalten hat, den Zuschlag.Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, soist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot diesesBieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegtenZuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierteBieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierungzu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholtsich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote vonBietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Loserhalten haben.Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebeneAusnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegtenZuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhaltenhat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelneLose nach.Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
Leistungsort: Werk des Auftragnehmers
Los-Nr: 7 Bezeichnung: Fachlos 4 - 7035-12-379-5874 - Mengenlos 1
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial

3)Menge oder Umfang
Gesamtmenge 84 Stück
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Leistungsort: Werk des Auftragnehmers
Los-Nr: 8 Bezeichnung: Fachlos 4 - 7035-12-379-5874 - Mengenlos 2
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial

3)Menge oder Umfang
Gesamtmenge 42 Stück
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Hinweis zum Mengenlosverfahren:Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auchdie Versorgungssicherheit zu gewährleisten.Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergabenoberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in derMenge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträgevornehmlich zu berücksichtigen.Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildetworden sein, greifen daher folgende Grundsätze:Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitereBieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses beider Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nachden Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werdenmüsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstigerist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf denwertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nachden festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der nochkein Los erhalten hat, den Zuschlag.Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, soist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot diesesBieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegtenZuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierteBieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierungzu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholtsich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote vonBietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Loserhalten haben.Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebeneAusnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegtenZuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhaltenhat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelneLose nach.Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
Leistungsort: Werk des Auftragnehmers

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes, wenn der Bonitätsindex der Creditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von "guter Bonität" zu "mittlerer Bonität" aufweist.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine mittelbare Leistung zu einem öffentlichen Auftrag bei dem die VO PR 30/53 zur Anwendung kommt.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einenBevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kanndurch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss dieVollmacht dem § 29(7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte istalleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedemBietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Eigenerkläung des Bewerbers dass im Falle einer Beauftragung zur Auftragsdurchführung1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad vs nur für den Dienstgebrauch entspricht(dies ist der technischen Dokumentation der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 desGeheimschutzhandbuches berücksichtigt werden. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorzulegen. (betrifft auch den jeweiligen Unterauftragnehmer)2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der Firma im Bundeswehrsystem)besteht3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL-Lager) besteht,4. für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Vorzulegende Nachweise:
Versicherung 5/10 Mio.; Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung, deren Höhe jeweils 5 Mio. pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falleder Kumulation der Schadensereignisse mindestens jedoch EUR 10 Mio. nichtunterschreitet.Mitversichert ist nach Maßgabe der besonderen Bedingungen für die Zusatz-Haftpflichtdeckung für Kraftfahrzeug -Handel und -Handwerk die gesetzliche Haftpflicht des AN und seiner Betriebsangehörigen aus Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung von fremden Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie Baugruppen zur Folge haben.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung
Vollmacht Bietergemeinschaft; Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem Angebot vorzulegen ist.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen.2. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach. 3. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 4. Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 5. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt.6. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises.
Vorzulegende Nachweise:
Handelsregisterauszug; Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung des Unterauftragnehmers, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 2. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Kopie des aktuellen Versicherungsschutzes des Bieters (industrieübliche Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung ) in Höhe von 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.Mitversichert ist nach Maßgabe der besonderen Bedingungen für die Zusatz-Haftpflichtdeckung für Kraftfahrzeug -Handel und -Handwerk die gesetzliche Haftpflicht des AN und seiner Betriebsangehörigen aus Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung von fremden Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie Baugruppen zur Folge haben. 2. Eigenerklärung über die Vorlage des Nachweises über einen erhöhten Versicherungsschutz im Falle einer Zuschlagserteilung bei Notwendigkeit eines erhöhten Versicherungsschutzes dessen Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 20 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Die Notwendigkeit ist insbesondere für Baugruppen mit einer Instandsetzungskostenhöchstgrenze größer 10.000,- EUR (näheres unter "Besondere Bewerbungsbedingungen"), gegeben.
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um dieEinhaltung der Auflagen zu überprüfen:Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgendeNachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden:Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen mussabgegeben werden:1 A dass für die in diesem Verfahren angefragtenVersorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaftkeine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf.Versorgungsnummern benennen)1 B dass für die in diesem Verfahren angefragtenVersorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreichdurchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreichdurchgeführte Probeinstandsetzung gelten:- eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder- eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder- ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber /dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw(ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH überdas Vorliegen der InstandsetzungsqualifikationIn dem Nachweis muss die ausgeschriebeneVersorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein.Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegebenwerden:2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n) bezogeneInstandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einerBedarfsinstandsetzung geeignet ist.Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenenVerwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellteMängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzeroder Dritter nicht beeinträchtigt ist.Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass derAuftraggeber diese Dokumente einsehen darf.3. dass die zur Instandsetzung in derInstandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge,Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen.4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen,die zur Durchführung der Instandsetzunggesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind.Dies können u.a. sein:- Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben- Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie-VG-Normen- ggf. weitere.5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden. 6. dass die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) uneingeschränkt einhalten und angewendet werden.7. - Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder gleichwertig)
Vorzulegende Nachweise:
Anlage 2d Teilnahmeantrag technische Kriterien für UAN; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung
Zertifizierung Probeinstandsetzung; Nachweis dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreichdurchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreichdurchgeführte Probeinstandsetzung gelten:-eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder-eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder-ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber /dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB)oder-eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen derInstandsetzungsqualifikationIn dem Nachweis muss die ausgeschriebeneVersorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung
DIN EN ISO Zertifizierung; Vorlage des Nachweises der Zertifizierung
nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um dieEinhaltung der Auflagen zu überprüfen:Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgendeNachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen des Unterauftragnehmers bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden:Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen mussabgegeben werden:1 A dass für die in diesem Verfahren angefragtenVersorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaftkeine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf.Versorgungsnummern benennen)1 B dass für die in diesem Verfahren angefragtenVersorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreichdurchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreichdurchgeführte Probeinstandsetzung gelten:- eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder- eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder- ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber /dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw(ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH überdas Vorliegen der InstandsetzungsqualifikationIn dem Nachweis muss die ausgeschriebeneVersorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein.Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegebenwerden:2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n) bezogeneInstandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einerBedarfsinstandsetzung geeignet ist.Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenenVerwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellteMängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzeroder Dritter nicht beeinträchtigt ist.Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass derAuftraggeber diese Dokumente einsehen darf.3. dass die zur Instandsetzung in derInstandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge,Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen.4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen,die zur Durchführung der Instandsetzunggesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind.Dies können u.a. sein:- Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben- Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie- VG-Normen- ggf. weitere.5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden. 6. dass die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) uneingeschränkt einhalten und angewendet werden.7. - Vorlage (Kopie) eines aktuellen Zertifikats über ein bestehendes Managementsystem wie ISO (9001/2015 oder gleichwertig) oder wenn kein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem vorhanden ist und die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) nicht eingehalten werden, aber eine bzw. mehrere der beauftragten Nebenleistungen / Tätigkeiten wie- Reinigen- Oberflächenbehandlungen (Lackieren, galvanisieren, phosphatieren, etc.)- Sandstrahlen- Verpacken- Konservieren- Speditionsleistungen / Transportleistungen- Sattlerarbeiten (Planen)durchgeführt werden, dann gilt nachfolgende Verpflichtung:Verpflichtung zur uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnah-mewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen):- Die Infrastruktur des mit der Tätigkeit beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Arbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutz- und umweltrechtlichen Aspekte sind einzuhalten.- Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) ein-gesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette).- Das benötigte Equipment muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen.- Alle im Prozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können).- Die für eine ordnungsgemäße Tätigkeit notwendigen Vorgaben (z.B. geforderte Schichtdicken, Konservierungsschichten, Verpackungsmaterial, etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Prozess beteiligten Personen zur Verfügung stehen.- Alle gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden.- Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen.- Die verwendeten Materialien müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen wer-den (ist das das richtige Material? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/Teile muss innerhalb des Prozesses sichergestellt werden.- Bei der Lagerung von Ersatzteilen, Baugruppen und anderweitigem Material, ist sicherzustellen, dass diese(s) vor Umwelteinflüssen geschützt wird.- Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Prozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist.- Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden.- Der Abarbeitungsstand der im Prozess befindlichen Baugruppe muss ersichtlich sein.- Die Auftragsdokumentation zu der bearbeitenden Baugruppe muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen wer-den kann, ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Tätigkeit zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die ent-sprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein.- Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und d

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