Network cabling (Германия - Тендер #42828439) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: BWI GmbH Номер конкурса: 42828439 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Netzwerkverkabelungssysteme
Reference number: 1481-SL-NetzwerkverkabelungDie BWI erwägt, für das Los 1 einen einzelnen Rahmenvertrag über Bezug von Netzwerkverkabelungssystemen (Kauf) mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer und für das Los 2 einen weiteren Rahmenvertrag über den Bezug von Verlegungs-/ Verkabelungsleistungen in Rechenzentren und Durchmessung gemäß DIN 50173 (Dienstleistungen) mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer im Wege eines offenen Verfahrens nach § 15 Abs. 1 VgV zu vergeben.
Die Rahmenverträge werden jeweils mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren abgeschlossen.
Los 1
Lot No: 1Der Leistungsgegenstand ist der Kauf und die Lieferung von infrastruktureller Netzwerkverkabelungstechnologie der Firma Corning. Das umfasst Netzwerkkabel in Kupfer und Glasfaserausprägung und entsprechendes Zubehör.
Verlängerungsmöglichkeit um 1x 12 Monate nach Wahl des Auftraggebers
Punkt 5. Voraussichtliches Abrufvolumen und Volumenobergrenze des Rahmenvertrages Los 1 als Ergänzung zu II.1.5) dieser Bekanntmachung:
5.1 Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 7.830.000,00EUR innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von 4 (vier) Jahren Vertragslaufzeit, die sich aus drei (3) Jahren Grundlaufzeit und einer einmaligen Verlängerungsoption des Auftraggebers um ein (1) Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers und/oder Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des vorgenannten geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von 11.745.000,00 EUR.
Los 2
Lot No: 2Die zu erbringenden Vertragsleistungen bestehen gegenständlich aus der Erbringung von Montage-, Installations-, Mess- und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit aktiven/passiven Netzwerkverkabelungssystemen (LAN/SAN) in den deutschlandweit gelegenen Rechenzentren.
Verlängerungsmöglichkeit um 1x 12 Monate nach Wahl des Auftraggebers
Punkt 4. Voraussichtliches Abrufvolumen und Volumenobergrenze des Rahmenvertrages Los 2 als Ergänzung zu II.1.5) dieser Bekanntmachung:
4.1 Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 1.900.000,00 Euro innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von 4 (vier) Jahren Vertragslaufzeit, die sich aus 3 Jahren Grundlaufzeit und zzgl. 1 ( ein )-maliger Verlängerungsoption um ein (1) Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers und/oder Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des vorgenannten geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von 2.850.000,00 EUR.
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-184a9d2ff79-d539f6a1468d572
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-184a9d2ff79-d539f6a1468d572
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-184a9d2ff79-d539f6a1468d572
entfällt
Punkt 5. Voraussichtliches Abrufvolumen und Volumenobergrenze des Rahmenvertrages Los 1 als Ergänzung zu II.1.5) dieser Bekanntmachung:
5.1 Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 7.830.000,00EUR innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von 4 (vier) Jahren Vertragslaufzeit, die sich aus drei (3) Jahren Grundlaufzeit und einer einmaligen Verlängerungsoption des Auftraggebers um ein (1) Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers und/oder Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des vorgenannten geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von 11.745.000,00 EUR.
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.