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Child daycare services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42827462)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Amt Burg-St. Michaelisdonn
Номер конкурса: 42827462
Дата публикации: 16-06-2023
Сумма контракта: 181 161 127 (Российский рубль) Цена оригинальная: 3 069 048 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023061320230714 23:59Regional or local authorityContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Amt Burg-St. Michaelisdonn
      Holzmarkt 7
      Burg (Dithmarschen)
      25712
      Germany
      Telefon: +49 482593050
      E-Mail: amt@burg-st-michaelisdonn.de
      Fax: +49 4825930540
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D450956354
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Amt Burg-St. Michaelisdonn
      Holzmarkt 7
      Burg (Dithmarschen)
      25712
      Germany
      Kontaktstelle(n): 25712
      Telefon: +49 4825930541
      E-Mail: jens.siebenborn@burg-st-michaelisdonn.de
      Fax: +49 4319886618041
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.amt-burg-st-michaelisdonn.de
      elektronisch via: https://bi-medien.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Gemeinsame Kindertagesstätte der Gemeinden Averlak, Dingen und Eddelak

      2. CPV-Code Hauptteil:
        85312110
        CPV-Code Zusatzteil: DA31, EA02
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Gemeinden Averlak, Dingen und Eddelak beabsichtigen die Eröffnung einer gemeinsamen Kindertagesstätte in Eddelak in der Nähe der dortigen Schule und des bestehenden Kindergartens. Die Arbeiten zum Neubau eines Gebäudes laufen derzeit. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist der Betrieb der Kindertagesstätte inklusive Betreuungsleistungen für voraussichtlich 80-100 Kinder im Alter von null Jahren bis zum Schuleintritt. Die Finanzierung des Betriebs soll wesentlich nach dem Standardqualitätskostenmodell des KitaG SH ab 2025 erfolgen. Voraussetzung der Durchführung des Vertrages ist demnach eine - vom ausgewählten Bieter ("Träger") nachgelagert zu diesem Vergabeverfahren beim Kreis Dithmarschen zu beantragende - Aufnahme der Einrichtung in den Bedarfsplan des Kreises.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 3 069 048.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        85312100, 85312000
        CPV-Code Zusatzteil: EA02
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        25715 Eddelak

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Vgl. oben II.1.4) und öffentlich bereitgestellte Vergabeunterlagen.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2025-01-01
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Vorgesehen ist eine Laufzeit von zehn Jahren; zugunsten der Gemeinden Averlak, Dingen und Eddelak besteht eine einmalige Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Anzahl der Bewerber: 5
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-VIII auf der Basis der Angaben zu TL1 (60 %),

        AK 2.: Größe der jährlichen vergleichbaren Umsätze (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu WL3 (20 %),

        AK 3: Größe der jährlichen Gesamtumsätze des Unternehmens (EK-VI) auf der Basis der Angaben zu WL2 (20 %).

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Verlängerungsoption, siehe oben II.2.7. Vertragliche Leistungsänderungsvorbehalte.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Als Eigenerklärung vorzulegen:

        - PL 8: Kein Bezug zu Russland im Sinne des EU-Sanktionsrechts

        - PL 5: Eigenerklärung Keine Insolvenz o.Ä.

        - PL 6: Eigenerklärung Keine schweren Verfehlungen

        - PL 7: Eigenerklärung Keine sanktionierten Vertragsverletzungen

        - PL 1: Unternehmensprofil/-organisation

        - PL 2: Keine Straftaten iSv § 123 GWB

        - PL 3: Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge

        - PL 4.1: Eigenerklärung Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht

        - PL 4.3: Keine Schwarzarbeit/illegale Ausländerbeschäftigung

        - PL 4.2: Eigenerklärung Keine Geldbuße AEntG, MiLoG

        Kriterien: EK-I: Wirksame Gründung; EK-II: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (vgl. § 122 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB); EK-III: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 126 GWB); EK-IV: Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland.

        Es wird darauf hingewiesen, dass, wenn einer der in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 und in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Bezüge zu Russland vorliegt, der Zuschlag nicht wirksam erteilt werden kann und der Vertrag nicht durchgeführt werden darf (gesetzliches Verbot mit Nichtigkeitsfolge).

        Weitere Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Bewerbungsbedingungen"), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare zum Nachweis der Eignung wird hingewiesen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Als Eigenerklärung vorzulegen:

        - WL1: Haftpflichtversicherung (1,5 Mio. EUR Personen-, Sach-, sonstige Schäden)

        - WL 2: Gesamtumsatz (jährlich, für letzte 3 Geschäftsjahre)

        - WL 3: Umsätze bei vergleichbaren Leistungen (jährlich, für letzte 3 Geschäftsjahre)

        Kriterien: EK-V Haftpflichtversicherung; EK-VI Hinreichende Größenordnung Gesamtumsätze; EK-VII Hinreichende Größenordnung Umsätze aus vergleichbaren Betreuungsleistungen.

        Konkretisierungen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Bewerbungsbedingungen"), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare zum Nachweis der Eignung wird hingewiesen..

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Zu EK-V: Deckung von 1,5 Mio. EUR muss mind. für Auftragsfall durch Versicherer zugesagt sein.

        EK-VI jedenfalls erfüllt bei Gesamtumsätzen in den letzten 3 Jahren, die im jährlichen Mittel mit 1,5 Mio. EUR doppelt so hoch sind wie der auf das Jahr bezogene Wert des vorliegenden Auftrags, aber keine fixe Grenze, Einzelfallbetrachtung entscheidet.

        EK-VII jedenfalls erfüllt bei spezifischen Umsätzen, die im jährlichen Mittel so hoch sind wie der aus dem vorliegenden Auftrag zu erwartende jährliche Umsatz (angesetzt wird insoweit eine SQKM-Förderung iHv ca. 767262 EUR), aber keine fixe Grenze, Einzelfallbetrachtung entscheidet.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Als Eigenerklärung vorzulegen:

        - TL: 1 Referenzliste (3 Jahre) über vergleichbare Betreuungsleistungen

        - TL3: Angaben zum Unterauftragsanteil, Eignungsleihe

        - TL 2: Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte (Jahresdurchschnitt, je für 3 Jahre)

        Kriterien: EK-VIII Berufliche Erfahrung/Referenzen; EK-IX Personalstärke; EK-X Hinreichende Selbstausführung (kritische Aufgaben), ggf. ordnungsgemäße Eignungsleihe.

        Konkretisierungen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Bewerbungsbedingungen"), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare wird hingewiesen..

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Zu EK-X: Betreuungsleistungen in der Kindertagesstätte, die im persönlichen Kontakt mit den betreuten Kindern ausgeführt werden, dürfen nur vom Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft durchgeführt werden (kritische Aufgaben iSv § 47 Abs. 5 VgV).

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Beachtung der Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) - auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften -, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Mit dem Angebot sind entsprechende Verpflichtungen zu übernehmen (Bestandteil des Vertragstextes, vgl. dort § 12).

        Betreuungsleistungen in der Kindertagesstätte, die im persönlichen Kontakt mit den betreuten Kindern ausgeführt werden, dürfen nur vom Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft durchgeführt werden (kritische Aufgaben iSv § 47 Abs. 5 VgV).

        Hinweis: Voraussetzung der Durchführung des Vertrages ist angesichts der vorgesehenen Finanzierung eine - vom ausgewählten Bieter ("Träger") nachgelagert zu diesem Vergabeverfahren beim Kreis Dithmarschen zu beantragende - Aufnahme der Einrichtung in den Bedarfsplan des Kreises, vgl. § 13 KitaG SH und Vergabeunterlagen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-14
      Ortszeit: 23:59
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-07-21
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.

      Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.

      Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, die zu verwenden sind, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird. Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind nur elektronisch über die eVergabe-Plattform BI_MEDIEN zulässig.

      Kommunikation:

      Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die eVergabe-Plattform gestellt werden.

      Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien (s. oben II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch abzugeben.

      Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D450956354 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Teilnahmeantrag -.

      Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:

      https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/bieterassistent.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
        Düsternbrooker Weg 94
        Kiel
        24105
        Germany
        Kontaktstelle(n): 24105
        Telefon: +49 4319884640
        E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
        Fax: +49 4319884702
        Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).

        Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.

        Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).

        Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).

        Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.

        Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).

        Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-13

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