Boring machinery (Германия - Тендер #42826721) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Номер конкурса: 42826721 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung eines mobiles Bohr- und Sondiergeräts mit Zubehör inkl. Nachweis der Nachweis der Funktionsfähigkeit und Einweisung des Bedienpersonals des Auftraggebers
Reference number: 100-10116570Lieferung eines mobiles Bohr- und Sondiergeräts mit Zubehör inkl. Nachweis der Nachweis der Funktionsfähigkeit und Einweisung des Bdienpersonals des Auftraggebers
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Dienstbereich Cottbus (FEZB)
Gaglower Straße 17/18
03048 Cottbus
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) benötigt für den Fachbereich B2.5 Forschungs- und Entwicklungszentrum Bergbaufolgen (FEZB) am Standort Cottbus ein mobiles Bohr- und Sondiergerät zum Abteufen von geotechnischen Aufschlussbohrungen mittels verschiedener Bohrverfahren, zur Gewinnung ungestörter/gestörter und tiefenorientierter Bodenproben in bindigen und nichtbindigen Böden (Lockergestein). Zur Gewinnung von tiefenorientierten/ungestörten Grundwasserproben, Aufschluss der Grundwasserverhältnisse (Horizonte), insito Messungen von Grundwasserleitern mittels Bohrloch/nichtinvasive Verfahren und das Herstellen von Grundwassermessstellen (GWM). Des Weiteren sollen geophysikalische Messungen im Bohrloch (verrohrt und unverrohrt) durchgeführt werden und diverser Messinstrumente für Dauerbeobachtungszwecke (hydrogeologische und hydrochemische Messungen) eingebracht werden.
Das Abteufen der Bohrungen sollte mittels Trockenbohrverfahren (drehend, schlagend, rammend), verrohrt und unverrohrt durchgeführt werden. Ebenfalls werden drückende Bohrverfahren (Direct Push) und Sondierungen (Rammsondierung, Rammkernsondierungen, SPT etc.), sowie schwere (DPH) und superschwere (DPSH) Rammsondierungen benötigt.
Die zu erwartenden Endteufen liegen bei -20,00 m u. GOK, je nach Bodenbeschaffenheit und eingesetztem Bohrverfahren/Bohrwerkzeug.
Es werden Bohrlochdurchmesser bis max. 219 mm (verrohrt/unverrohrt) benötigt und ein gewinnbarer Probendurchmesser bis max. 80 mm per Linerentnahme oder offenes Entnahmegerät angestrebt. Bei nicht- oder wenig invasive Verfahren (Direct Push) sollte der Durchmesser bis zu Ø 40 mm betragen.
1. Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
2. Eigenerklärung VO-2022-833
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung VO-2022-833“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen. Diese Erklärung ist vom Bieter/allen Mitgliedern von Bietergemeinschaften auszufüllen. Angebote von Bietern, die eine entsprechende Erklärung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.
1.Eigenerklärung Unternehmensangaben
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Unternehmensangaben“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
1. Referenzen
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens drei geeignete Referenzen über ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten drei Jahren nachzuweisen, die mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Aufträge, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Erfolgreich abgeschlossene Aufträge, die Planung, Herstellung, Inbetriebnahme, Auslieferung und Dokumentation von Bohr- und/oder Sondiergeräten auf Raupenfahrwerk mit Eigenantrieb in Kompaktbauweise bis maximal 3500kg Gesamtgewicht beinhalten.
Zu jeder als Nachweis vorgelegten Referenz sind der Auftragsgegenstand, der Auftragssumme, der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt sowie der öffentlichen oder privaten Leistungsempfänger (inkl. Nennung der Ansprechpartner mit Tel.-Nr.) anzugeben. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Referenzen“ ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
2. Nachweis der Leistungsmerkmale
Der Bieter hat mit seinem Angebot in geeigneter Weise die Einhaltung der
Mindestvorgaben der Leistungsbeschreibung bezogen auf die Leistungsmerkmale der angebotenen Geräte/ des angebotenen Gerätes zu belegen.
Hierfür ist dem Angebot eine vollständige Aufschlüsselung des angebotenen Lieferumfangs beizufügen. Aus dieser Aufschlüsselung muss für den Auftraggeber ersichtlich sein, welche Teile/Ausrüstung angeboten wurden. Aus der Aufschlüsselung muss für den Auftraggeber, z.B. durch Benennung des angebotenen Fabrikats, Modells/Typs und technischen Datenblätter, nachprüfbar sein, ob die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung eingehalten werden. Für Regel- und Messkomponenten ist jeweils der Kalibrierschein nach DIN EN 9001 beizufügen, wo verfügbar ist ein Zertifikat nach DIN EN ISO 17025 beizufügen.
Hinsichtlich der Ausgestaltung der Unterlagen wird ausdrücklich auf Ziff. 1 dieser BHW verwiesen.
Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teil-/Leistung eine Produktangabe mit Zusatz „oder gleichwertig“, wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt (siehe Preisblatt). Es ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies kann nur unterbleiben, wenn er im Angebotsschreiben explizit erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet.
Hannover
Sonstige vorzulegende Nachweise, Unterlagen und Angaben
Des Weiteren sind die nachfolgend genannten Unterlagen und Angaben vorzulegen. Der Bieter muss diese mit der Angebotsabgabe vorlegen.
1. Formular „Eigenerklärung Preisrecht VO PR Nr. 30/53“
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Preisrecht VO PR Nr. 30/53“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
2. Angaben zum Energieverbrauch
Mit seinem Angebot hat der Bieter Unterlagen vorzulegen in denen der Energieverbrauch der angebotenen Geräte genannt wird.
3. Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“
Den Vergabeunterlagen liegt ein Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“ an. Diese Tabelle ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR.