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Architectural and building-surveying services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42825843)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Kreis Steinburg
Номер конкурса: 42825843
Дата публикации: 16-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023061220230713 12:00Regional or local authorityContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Kreis Steinburg
      Viktoriastr. 16-18
      Itzehoe
      25524
      Germany
      Telefon: +49 482169497
      E-Mail: traetow@steinburg.de
      Fax: +49 4821699497
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-STEINBURG-2023-0038
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-STEINBURG-2023-0038

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Detlefsengymnasium - Objektplanung gemäß §§ 33 ff HOAI 2021

        Referenznummer der Bekanntmachung: K-STEINBURG-2023-0038
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71251000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Objektplanungsleistung, gemäß § 33 ff HOAI 2021,

        Dach-, Innenraum- und Fachraumsanierung, Detlefsengymnasium Dänenkamp 5 in 25348 Glückstadt

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Itzehoe

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Planungsleistung der Objektplanung gemäß § 33 ff HOAI 2021

        umfasst die Erbringung der LPH 1 bis LPH 3, optional die LPH 5 bis LPH 9.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 32
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Mindestzahl: 3
        Höchstzahl: 6
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der AG wählt unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die Eignungskriterien erfüllen, mindestens drei und maximal sechs Bewerber zu Verhandlungsgesprächen aus. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden, vgl. § 75 Abs. 6 VgV. Auswahlkriterien siehe Auswahl- und Bewertungsbogen für den Teilnahmewettbewerb.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Vorbemerkungen für die Abschnitte III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) für

        Bietergemeinschaften und Unterauftragsvergabe:

        Den Einzelbieter sind Bietergemeinschaften gleichgestellt.

        Beabsichtigt der Bieter Unteraufträge zu vergeben, sind alle Unterauftragnehmer

        zusammengefasst zu benennen. (Anlage 1B).

        Eine unterschriebene Erklärung der Unterauftragnehmer über die Leistungsbereitstellung im Auftragsfalle während des Projektzeitraumes ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. (Anlage 1G).

        Die allgemeinen Verfahrenshinweise in Abschnitt VI.3). (Zusätzliche Angaben) sind zu beachten.

        Vorzulegen sind:

        1) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung aller

        Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im

        Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Anlage zu 1E und Anlage zu 1F).

        Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnete Erklärung abzugeben.

        2) Eigenerklärung darüber, dass die in § 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 GWB genannten

        Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen (Anlage zu 1A).

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe

        von 1 500 000 EUR Deckungssumme für Personen sowie 500 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden oder eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass die bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderte Mindestdeckungssumme erhöht wird. In diesem Fall ist die Bescheinigung des Haftpflichtversicherers vor Erteilung des

        Auftrags nachzureichen (Anlage 2A); Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters /des Unternehmens bei Bietergemeinschaften /des unterbeauftragten Büros der letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise) (Anlage 2B).

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Geeignete Referenzen (insgesamt 3) über früher ausgeführte Dienstleistungen in Form einer Liste (Anlage 3C ) der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Auftragswerts, der Namen der daran beteiligten Mitarbeiter / Inhaber des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit aktuellem Ansprechpartner (Anlage 3C 1 bis 3C 4).

        Die Referenzen müssen mit der zu vergebenden Leistung bezüglich der

        Planungsanforderungen vergleichbar sein.

        Im Falle von Bietergemeinschaften oder Unterbeauftragungen sind die Mitarbeiterzahlen in Summe und getrennt voneinander anzugeben. (Anlage 3D).

        Es sind im Durchschnitt der letzten drei Jahre mind. 2 festangestellte Architekten (mind. FH-Abschluss) nachzuweisen.

        Bietergemeinschaften können gemeinsam gezählt werden.

        Die Namen der Unterauftragnehmer sind zu benennen und der Nachweis, dass die

        Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (Anlage zu 1 G), vorzulegen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

        Berufsausübung, geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 (1) VgV entspricht Architekt/-in (Anlage 3A).

        Zugelassen sind:

        Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten bzw. Ingenieure tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen.

        Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne (vgl. Satz 1) benennen.

        Es ist ein qualifizierter Projektleiter in dem angegebenen Leistungsbereich zu benennen, der die Leistung auch tatsächlich ausführen soll. Bei Bietergemeinschaften oder Unterbeauftragungen ist die Unternehmenszugehörigkeit anzugeben.

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        1. Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Verpflichtung, gemäß Verpflichtungsgesetz vom 2.3.1974, geändert durch § 1 Nr. 4 G v.15.8.1974 (gem. Muster Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung),

        2. Eigenerklärung über die Bereitschaft, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtung zur Zahlung des Vergabemindestlohns gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH für den Bewerber sowie für etwaige Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern der Bieter oder Unterauftragnehmer nicht im EU-Ausland tätig ist und die Leistung ausschließlich dort erbringt (Anlage zu 1 C Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohnes).

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-13
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-07-28
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-10-26
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      Der Bieterfragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite www.deutschesausschreibungsblatt.de innerhalb der aktuellen Version der Vergabunterlagen zur Vergabenummer K-Steinburg-2023-0038 bereitgestellt.

      Die Verfahrenssprache ist deutsch.

      Für den Teilnahmeantrag sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zwingend zu verwenden. Diese stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter www.deutsches-ausschreibungsblatt.de unter der Vergabenummer K-Steinburg-2023-0038 zur Verfügung.

      Der ausgefüllte und an den vorgesehen Stellen unterzeichnete Teilnahmeantrag ist digital einschließlich der Anlagen über das Bietercockpit unter der Vergabenummer K-Steinburg-2023-0038 entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen.

      Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich.

      Eine schriftliche Einreichung per Post, E-Mail, Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher Form ist unzulässig!!!!!

      Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des

      bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen

      hochzuladen. Soweit in den Vergabeunterlagen auf zu verwendende Vordrucke verwiesen wird, sind diese zwingend zu verwenden.

      Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch

      vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.

      Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Teilnahmeantrag nicht bereits enthalten sind.

      Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.

      Die Qualität des Teilnahmeantrages einschließlich seiner Anlagen bezüglich der Einhaltung und Umsetzung der Formalitäten hat bei der Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, Einfluss auf die Auswahl der Bewerber.

      Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden, vgl. § 75 Abs.6 VgV.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN , beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
        Düsternbrooker Weg 94
        Kiel
        24105
        Germany
        Kontaktstelle(n): 24105
        Telefon: +49 4319884542
        E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
        Fax: +49 4319884702
        Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das

        Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff.GWB).

        Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag

        unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

        Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

        erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

        Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

        der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt

        unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

        Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

        Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

        Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

        gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

        Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

        sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben

        werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).

        Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines

        Vertrages nach

        § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im

        Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach

        der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

        Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht

        später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht

        worden ist.

        Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU

        bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der

        Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der

        Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das

        Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff.GWB).

        Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag

        unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

        Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

        erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

        Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

        der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt

        unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

        Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

        Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

        Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

        gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

        Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

        sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben

        werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).

        Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines

        Vertrages nach

        § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im

        Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach

        der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

        Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht

        später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht

        worden ist.

        Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU

        bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der

        Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der

        Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU

        siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
        Itzehoe
        Germany
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-12

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