Computer equipment and supplies (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42824900) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Coburg - Amt für Informations- und Kommunikationstechnik Номер конкурса: 42824900 Дата публикации: 16-06-2023 Сумма контракта: 13 235 240 (Российский рубль) Цена оригинальная: 224 218 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Coburg - Amt 11 - Standardhardware für Verwaltung und Schulen 2023
Referenznummer der Bekanntmachung: 1200-0452-2023/000872Lieferung von Hardware für Verwaltung und Schulen 2023
Tower PCs
Los-Nr.: 196450 Coburg
Tower PCs
Mini PCs
Los-Nr.: 296450 Coburg
Mini PCs
Convertibles / Notebooks
Los-Nr.: 396450 Coburg
Convertibles und Notebooks
Monitore
Los-Nr.: 496450 Coburg
Monitore
Drucker
Los-Nr.: 596450 Coburg
Drucker
Beamer
Los-Nr.: 696450 Coburg
Beamer
Dokumentenkameras
Los-Nr.: 796450 Coburg
Dokumentenkamera
Apple iPads inkl. Zebehör
Los-Nr.: 896450 Coburg
iPads ink. Zubehör
Tafel-Beamer-Kombi
Los-Nr.: 9Tafel-Beamer-Kombi
Digitales FlipChart
Los-Nr.: 10Digitales FlipChart
Einzugsscanner
Los-Nr.: 1196450 Coburg
Einzugsscanner
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1887623f2cc-34e014f0a21e8f6
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1887623f2cc-34e014f0a21e8f6
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1887623f2cc-34e014f0a21e8f6
entfällt
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Weiterhin ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Auch ist der Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ferner ist der Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Weiterhin ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Auch ist der Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ferner ist der Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern