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Trench sheeting work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42824332)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Landkreis Konstanz
Номер конкурса: 42824332
Дата публикации: 16-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023061320230714 12:00Regional or local authorityContract noticeWorksOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Landkreis Konstanz
      Benediktinerplatz 1
      Konstanz
      78467
      Germany
      E-Mail: mathias.haltmeyer@lrakn.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-188b40ca7d9-7054e46b940f7049
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Drees & Sommer SE
      Obere Waldplätze 13
      Stuttgart
      70569
      Germany
      Kontaktstelle(n): 70569
      E-Mail: yvonne.allner@dreso.com
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.dreso.com/de/
      elektronisch via: www.tender24.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Neubau Berufsschulzentrum Konstanz - Verbau/Aushub/Bodengrundverbesserung Gebäude ZG

        Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_S-2023-0053
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45262212
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Neubau Berufsschulzentrum Konstanz - Verbau/Aushub/Bodengrundverbesserung Gebäude ZG

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        45262212, 45221250, 45112400, 45111230
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Pestalozzistraße 2, 78467 Konstanz

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Verbau, Baugrube, Bodengrundverbesserung bestehend aus:

        VERBAUARBEITEN

        - VORBEREITENDE MASSNAHMEN

        - BOHRARBEITEN

        - ANKERARBEITEN

        - SONSTIGE ARBEITEN

        BAUGRUBENAUSHUB

        - VORBEREITENDE / BEGLEITENDE MASSNAHMEN

        - ABBRUCHARBEITEN

        - AUSHUB BAUGRUBE

        - ABFUHR / ENTSORGUNG

        BAUGRUNDVERBESSERUNG

        - VORBEREITENDE MASSNAHMEN

        - BOHRARBEITEN

        ÜBERGEORDNETE LEISTUNGEN

        - ALLGEMEINE DOKUMENTATION

        - DGNB-, NBBW- und C2C DOKUMENTATION

        - STILLSTANDSZEITEN

        - STUNDENLOHNARBEITEN

        Hauptmassen:

        - Verbau:

        Ortbetonbohrpfahlwand Ø 750 mm ca. 1.750 m

        Verpressanker 420 kN ca. 1.100 m

        - Baugrubenaushub:

        Abbrucharbeiten Pfähle ca. 75 m

        Aushub Baugrube ca. 10.000 m³

        Abfuhr / Entsorgung ca. 20.000 to

        - Baugrundverbesserung:

        unbewehrte Betonsäulen Ø 500 mm ca. 1.500 m

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-07
        Ende: 2024-01-05
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Mindestanforderungen an Nebenangebote für Verbauarbeiten:

        - Die vom AG vorgegebenen Verbaugeometrien sind einzuhalten (Schnitt-/Grundriss).

        - Ausreichend hohe Systemsteifigkeit der Baugrubensicherung, um Erd- und Wasserdruck in anstehenden Weichböden verformungsarm aufnehmen zu können

        - Auf ganzer Höhe wandartige wirkende Baugrubensicherung

        - Bodenförderung nur im Schutze einer verrohrten Bohrung

        - Es sind erschütterungsarme Verfahren für das Einbringen der Baugrubensicherung zu wählen.

        - Folgende Toleranzen sind bei der Herstellung vom Verbau einzuhalten:

        -- Abweichung am Kopf +/- 2 cm

        -- Abweichung von der Lotrechten max. 0,5 % bezogen auf Gesamtlänge

        - Die Baugrube ist wasserdicht herzustellen. Als Obergrenze für die Dichtigkeit der Baugrubenumfassungswände ist ein Wert von 3 l/s pro 1000 m2 benetzte Fläche einzuhalten.

        - Zur Abgrenzung des horizontalen Grundwasserstroms müssen sämtliche Baugrubenwände in die tertiären Ton- und Schluffformationen einbinden.

        - Bei der Ausführung der Baumaßnahme ist auf den vorhandenen Baumbestand besonders Rücksicht zu nehmen. Im Schutzbereich der Bäume dürfen keine Maschinen eingesetzt werden. Die Arbeiten sind unter größter Schonung des Wurzelwerkes durchzuführen.

        - Zur Lärmreduzierung sind entsprechende moderne Geräte (nicht älter als 5 Jahre) und Ausrüstung zu verwenden.

        - Es wird von der Schutzbedürftigkeit eines Mischgebiets (Tags 60 dB) ausgegangen.

        - Auch aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen sind Rammverfahren nicht zugelassen.

        - Für die Ausführung von Ankerarbeiten ist die DIN EN 1537 - Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau - Verpressanker zu beachten sowie weitere mitgeltende Normen und Richtlinien.

        - Es dürfen nur Ankersysteme verwendet werden, für die eine Zulassung des Instituts für Bautechnik vorliegt.

        - Die Verpressanker werden als Kurzzeitanker (Temporäranker) ausgebildet.

        - Für das Verpressgut sind chromatreduzierte Bindemittel (z.B. chromatarme Zemente gem. TRGS 613) zu verwenden.

        - Eventuell angetroffene Bohrhindernisse müssen im erschütterungsfreien Drehbohrverfahren durchfahren werden. Eine Beseitigung mittels Schlagbohrung oder ähnlichem ist nicht gestattet.

        - Als Bohrtoleranz für die Herstellung sämtlicher Anker sind max. 1 % der planmäßigen Ankerneigung einzuhalten.

        - Die Anforderungen zur DGNB-Gold-Zertifizierung sowie zum nachhaltigen Bauen Baden-Württemberg (NBBW) aus dem Anhang (LV-Vorbemerkungen C2C, DGNB, NBBW) sind zwingend zu beachten.

        - Für die Ausführung der Leistungen ist zwingend der Anhang "LV-Vorbemerkungen zur Nachhaltigkeit und Cradle to Cradle®" zu beachten.

        - Die vom AG vorgegebene Ausführungsfrist für die Gesamtleistung vom Leistungsverzeichnis ist einzuhalten.

        Anforderungen an die Einreichung von Nebenangeboten:

        - Ein Nebenangebot ist als gesonderte Anlage und als Nebenangebot gekennzeichnet einzureichen.

        - Ein Nebenangebot ist nachvollziehbar und eindeutig zu beschreiben. Hierzu sind mindestens folgende Angaben mit der Angebotsabgabe erforderlich:

        -- Beschreibung der technischen Ausführung mit Bezug auf die zugrundeliegenden Regelwerke.

        -- Beschreibungen der Abweichungen vom Amtsentwurf.

        -- Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Ausführung zum Amtsentwurf.

        -- Ein Nebenangebot ist, soweit Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflusst werden (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern.

        Mindestanforderungen an Nebenangebote für die Bodenverbesserung:

        - Ausführung im Vollverdrängerverfahren ohne Bodenförderung

        - Erschütterungsarme Einbringung der Bodenverbesserung

        - Wirkung der Bodenverbesserung durch Kombination aus vertikalen rasterhaften Tragelemente und horizontaler Tragschicht.

        - Zur Lärmreduzierung sind entsprechende moderne Geräte (nicht älter als 5 Jahre) und Ausrüstung zu verwenden. Es wird von der Schutzbedürftigkeit eines Mischgebiets (Tags 60 dB) ausgegangen.

        - Auch aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen sind Rammverfahren nicht zugelassen.

        - Die Anforderungen zur DGNB-Gold-Zertifizierung sowie zum nachhaltigen Bauen Baden-Württemberg (NBBW) aus dem Anhang (LV-Vorbemerkungen C2C, DGNB, NBBW) sind zwingend zu beachten.

        - Für die Ausführung der Leistungen ist zwingend der Anhang "LV-Vorbemerkungen zur Nachhaltigkeit und Cradle to Cradle®" zu beachten.

        - Die vom AG vorgegebene Ausführungsfrist für die Gesamtleistung vom Leistungsverzeichnis ist einzuhalten.

        Anforderungen an die Einreichung von Nebenangeboten:

        - Ein Nebenangebot ist als gesonderte Anlage und als Nebenangebot gekennzeichnet einzureichen.

        - Ein Nebenangebot ist nachvollziehbar und eindeutig zu beschreiben. Hierzu sind mindestens folgende Angaben mit der Angebotsabgabe erforderlich:

        --Beschreibung der technischen Ausführung mit Bezug auf die zugrundeliegenden Regelwerke.

        -- Beschreibungen der Abweichungen vom Amtsentwurf.

        -- Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Ausführung zum Amtsentwurf.

        -- Ein Nebenangebot ist, soweit Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflusst werden (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Angaben zur Eintragung in das Berufsregister (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A)

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Eigenerklärung zum jährlichen Umsatz mit Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind sowie dem Eigenleistungsanteil in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 6a EU Nr. 2 c) VOB/A

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A vorliegen (hinsichtlich Zahlungsunfähigkeit und Insolvenzverfahren)

        2. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nachArtikel 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 vorliegen (RUS-Sanktionen)

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1. Eigenerklärung zu Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 6a EU Nr.3 a) VOB/A

        2. Angaben über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gem. § 6a EU Nr. 3 g) VOB/A

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 VOB/A vorliegen (hinsichtlich rechtskräftiger Verurteilung) bzw. Nachweis der Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A

        2. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 4 Nr. 1 VOB/A vorliegen (hinsichtlich Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung)

        3. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A vorliegen (hinsichtlich schwerer Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit)

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        - Als Sicherheiten wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme bzw. der Abrechnungssumme gefordert.

        - Zahlungsbedingungen erfolgen nach den Vorschriften der VOB/B

        - Im Falle einer Bietergemeinschaft wird als Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, folgendes gefordert: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

        - Abgabe Verpflichtungserklärung Mindestlohn

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-14
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-08-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-14
      Ortszeit: 12:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Mindestanforderungen an Nebenangebote für Verbauarbeiten:

      - Die vom AG vorgegebenen Verbaugeometrien sind einzuhalten (Schnitt-/Grundriss).

      - Ausreichend hohe Systemsteifigkeit der Baugrubensicherung, um Erd- und Wasserdruck in anstehenden Weichböden verformungsarm aufnehmen zu können

      - Auf ganzer Höhe wandartige wirkende Baugrubensicherung

      - Bodenförderung nur im Schutze einer verrohrten Bohrung

      - Es sind erschütterungsarme Verfahren für das Einbringen der Baugrubensicherung zu wählen.

      - Folgende Toleranzen sind bei der Herstellung vom Verbau einzuhalten:

      -- Abweichung am Kopf +/- 2 cm

      -- Abweichung von der Lotrechten max. 0,5 % bezogen auf Gesamtlänge

      - Die Baugrube ist wasserdicht herzustellen. Als Obergrenze für die Dichtigkeit der Baugrubenumfassungswände ist ein Wert von 3 l/s pro 1000 m2 benetzte Fläche einzuhalten.

      - Zur Abgrenzung des horizontalen Grundwasserstroms müssen sämtliche Baugrubenwände in die tertiären Ton- und Schluffformationen einbinden.

      - Bei der Ausführung der Baumaßnahme ist auf den vorhandenen Baumbestand besonders Rücksicht zu nehmen. Im Schutzbereich der Bäume dürfen keine Maschinen eingesetzt werden. Die Arbeiten sind unter größter Schonung des Wurzelwerkes durchzuführen.

      - Zur Lärmreduzierung sind entsprechende moderne Geräte (nicht älter als 5 Jahre) und Ausrüstung zu verwenden.

      - Es wird von der Schutzbedürftigkeit eines Mischgebiets (Tags 60 dB) ausgegangen.

      - Auch aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen sind Rammverfahren nicht zugelassen.

      - Für die Ausführung von Ankerarbeiten ist die DIN EN 1537 - Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau - Verpressanker zu beachten sowie weitere mitgeltende Normen und Richtlinien.

      - Es dürfen nur Ankersysteme verwendet werden, für die eine Zulassung des Instituts für Bautechnik vorliegt.

      - Die Verpressanker werden als Kurzzeitanker (Temporäranker) ausgebildet.

      - Für das Verpressgut sind chromatreduzierte Bindemittel (z.B. chromatarme Zemente gem. TRGS 613) zu verwenden.

      - Eventuell angetroffene Bohrhindernisse müssen im erschütterungsfreien Drehbohrverfahren durchfahren werden. Eine Beseitigung mittels Schlagbohrung oder ähnlichem ist nicht gestattet.

      - Als Bohrtoleranz für die Herstellung sämtlicher Anker sind max. 1 % der planmäßigen Ankerneigung einzuhalten.

      - Die Anforderungen zur DGNB-Gold-Zertifizierung sowie zum nachhaltigen Bauen Baden-Württemberg (NBBW) aus dem Anhang (LV-Vorbemerkungen C2C, DGNB, NBBW) sind zwingend zu beachten.

      - Für die Ausführung der Leistungen ist zwingend der Anhang "LV-Vorbemerkungen zur Nachhaltigkeit und Cradle to Cradle®" zu beachten.

      - Die vom AG vorgegebene Ausführungsfrist für die Gesamtleistung vom Leistungsverzeichnis ist einzuhalten.

      Anforderungen an die Einreichung von Nebenangeboten:

      - Ein Nebenangebot ist als gesonderte Anlage und als Nebenangebot gekennzeichnet einzureichen.

      - Ein Nebenangebot ist nachvollziehbar und eindeutig zu beschreiben. Hierzu sind mindestens folgende Angaben mit der Angebotsabgabe erforderlich:

      -- Beschreibung der technischen Ausführung mit Bezug auf die zugrundeliegenden Regelwerke.

      -- Beschreibungen der Abweichungen vom Amtsentwurf.

      -- Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Ausführung zum Amtsentwurf.

      -- Ein Nebenangebot ist, soweit Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflusst werden (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern.

      Mindestanforderungen an Nebenangebote für die Bodenverbesserung:

      - Ausführung im Vollverdrängerverfahren ohne Bodenförderung

      - Erschütterungsarme Einbringung der Bodenverbesserung

      - Wirkung der Bodenverbesserung durch Kombination aus vertikalen rasterhaften Tragelemente und horizontaler Tragschicht.

      - Zur Lärmreduzierung sind entsprechende moderne Geräte (nicht älter als 5 Jahre) und Ausrüstung zu verwenden. Es wird von der Schutzbedürftigkeit eines Mischgebiets (Tags 60 dB) ausgegangen.

      - Auch aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen sind Rammverfahren nicht zugelassen.

      - Die Anforderungen zur DGNB-Gold-Zertifizierung sowie zum nachhaltigen Bauen Baden-Württemberg (NBBW) aus dem Anhang (LV-Vorbemerkungen C2C, DGNB, NBBW) sind zwingend zu beachten.

      - Für die Ausführung der Leistungen ist zwingend der Anhang "LV-Vorbemerkungen zur Nachhaltigkeit und Cradle to Cradle®" zu beachten.

      - Die vom AG vorgegebene Ausführungsfrist für die Gesamtleistung vom Leistungsverzeichnis ist einzuhalten.

      Anforderungen an die Einreichung von Nebenangeboten:

      - Ein Nebenangebot ist als gesonderte Anlage und als Nebenangebot gekennzeichnet einzureichen.

      - Ein Nebenangebot ist nachvollziehbar und eindeutig zu beschreiben. Hierzu sind mindestens folgende Angaben mit der Angebotsabgabe erforderlich:

      --Beschreibung der technischen Ausführung mit Bezug auf die zugrundeliegenden Regelwerke.

      -- Beschreibungen der Abweichungen vom Amtsentwurf.

      -- Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Ausführung zum Amtsentwurf.

      -- Ein Nebenangebot ist, soweit Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflusst werden (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76247
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76247
        Telefon: +49 7219260
        E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de
        Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/default.aspx
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Es gilt die am 01.12.2021 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen

        Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:

        - § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        - § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

        - § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

        4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Rückfragen zum Verfahren:

        Rückfragen zum laufenden Verfahren können bis 6 Tage vor Abgabe der Unterlagen über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform gestellt werden.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Es gilt die am 01.12.2021 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen

        Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:

        - § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        - § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

        - § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

        4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Rückfragen zum Verfahren:

        Rückfragen zum laufenden Verfahren können bis 6 Tage vor Abgabe der Unterlagen über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform gestellt werden.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-13

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    16-06-2023 Construction work.

    16-06-2023 Telephone switchboards.

    16-06-2023 Pre-school education services.

    16-06-2023 Special-purpose road passenger-transport services.

    



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