Engineering services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42823573) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH Номер конкурса: 42823573 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Moldrickx Quartier 2. BA, Haus 4 + 5, 25 Whg. inkl. TG in 2 Baukörpern - Vergabe von Planungsleistungen Tragwerksplanung + Bauphysik, Lph.1-6
Referenznummer der Bekanntmachung: 7214-397-2023-02Die Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH beabsichtigt die Bebauung der Grundstücke 04 und 05 im sogenannten Moldrickx Quartier, 2. Bauabschnitt in Münster-Kinderhaus. Das Grundstück 04 soll mit einem Wohnhaus mit 15 Eigentumswohnungen und einer Tiefgarage (Energiestandard KfW 40) bebaut werden, das Grundstück 05 mit einem Wohnhaus mit einer Tagespflege für Senioren im Erdgeschoss und ggf. weiteren Gewerbeeinheiten, Mietwohnungen in den Obergeschossen und Tiefgarage (Energiestandard KfW 40 NH mit QNG-Siegel QNG Plus). Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI (LP 1-6) und Bauphysik gemäß Anl. 1.2 HOAI (LP 1-6) beschafft.
Moldrickx Quartier, 2. BA, Haus 4 + 5 Moldrickx-Allee 4+5 48159 Münster
Gegenstand des Auftrags sind Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI und der Bauphysik gemäß Anl. 1.2 HOAI. Es sollen die Leistungsphasen 1 bis 6 vergeben werden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Die entsprechende Eigenerklärung ist in den Anlagen in dem von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Angebotsschreiben beigefügt (07.1 - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen)
- Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1.). Ein entsprechender Qualifikationsnachweis ist auf gesonderte Aufforderung vorzulegen.
- Eigenerklärung über die Jahres-Gesamtumsätze (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).
- Eigenerklärung über die Umsätze mit Planungsleistungen im Bereich Tragwerksplanung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung
Die entsprechende Eigenerklärung ist in dem von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Angebotsschreiben enthalten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:- Der durchschnittliche Mindestumsatz pro Jahr im Bereich der Tragwerksplanung muss in den Jahren 2020, 2021 und 2022 mindestens 500.000 EUR netto betragen haben.
- Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssen mindestens 3 Mio. EUR je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen.
- Es ist mindestens eine Referenz des Bieters/der Bietergemeinschaft als Eigenerklärung nachzuweisen, die die unten formulierten Anforderungen (vgl. Mindeststandards) erfüllt. Die Eigenerklärung muss Angaben enhalten zu: Benennung des Referenzprojekts, Kurzbeschreibung des Projekts, Projektanschrift, ausgeführte Leistungsphasen, Höhe der anrechenbaren Kosten, Leistungszeit, Auftraggeber und Ansprechperson beim Auftraggeber.
- namentliche Benennung des/der im Zuschlagsfalle vorgesehenen Projektleiter/in einschließlich Berufsqualifikation
Die entsprechende Eigenerklärung ist in dem von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Angebotsschreiben enthalten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:1. Es ist mindestens ein Referenzauftrag vorzulegen, der
- Leistungen der Tragwerksplanung im Zusammenhang mit dem Neubau, der Sanierung oder der Erweiterung eines Wohn-, Geschäfts- oder Verwaltungsgebäudes betrifft,
- dessen anrechenbare Kosten mindestens 900.000 EUR brutto betragen,
- der mindestens die LP 2 bis 6 umfasst und
- dessen Ausführung nicht mehr als sechs Jahre zurückliegt, d.h. sämtliche Planungsleistungen (LP 2 bis 6) müssen nach Ende Juni 2017 begonnen und vor Ende Juni 2023 beendet worden sein.
2. Es ist mindestens ein Referenzauftrag vorzulegen, der
- Planungsleistungen des Leistungsbildes Bauphysik im Zusammenhang mit dem Neubau, der Sanierung oder der Erweiterung eines Wohn-, Geschäfts- oder Verwaltungsgebäudes betrifft,
- dessen anrechenbare Kosten mindestens 1.000.000 EUR brutto betragen,
- der mindestens die LP 2 bis 6 umfasst und die Grundleistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik umfasst,
- dessen Ausführung nicht mehr als sechs Jahre zurückliegt, d.h. sämtliche Planungsleistungen (LP 2 bis 6) müssen nach Ende Juni 2017 begonnen und vor Ende Juni 2023 beendet worden sein.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:- Besondere Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
- Eigenerklärung BMWK (Russland-Sanktionen). Die entsprechende Eigenerklärung ist in dem von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Angebotsschreiben enthalten.
Wohn + Stadtbau GmbH Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH, Steinfurter Str. 60, 48149 Münster
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster