Firefighting vehicles (Германия - Тендер #42823571) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: VG Schweich, vertreten durch die Kommunal Agentur NRW GmbH Номер конкурса: 42823571 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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VG Schweich - LF 10
Lieferung eines LF 10
Fahrgestell LF 10
Lot No: 1Verbandsgemeinde Schweich
Lieferung eines Fahrgestells
Aufbau LF 10
Lot No: 2Verbandsgemeinde Schweich
Lieferung eines Aufbaus
Beladung LF 10
Lot No: 3Verbandsgemeinde Schweich
Lieferung der Beladung
Handelsregisterauszug
Eigenerklärungen Korruption, LKW-Kartell und Russland, sowie Mustererklärung 3
Referenzen vergleichbarer Fahrzeuge aus den letzten Jahren
Nach dem LTTG sind bei der Auftragsausführungen folgende Bedingungen zu beachten:
- Einhaltung des vergabespezfischen Mindestlohns nach §§ 4, 3 LTTG
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Vergabekammer Rheinland Pfalz