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Internet services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42698903)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Номер конкурса: 42698903
Дата публикации: 13-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023060820230710 10:00National or federal Agency/OfficeContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
      Kirchhofstraße 1-2
      Brandenburg an der Havel
      14776
      Germany
      Telefon: +49 3018473016324
      E-Mail: einkaufsteam3@auswaertiges-amt.de
      Fax: +49 3018473029960
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=522328
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: http://www.evergabe-online.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Auswärtige Angelegenheiten
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Schaffung einer Content Factory und Weiterbetrieb der Plattform Diplothek

        Referenznummer der Bekanntmachung: VV-2023-0130
      2. CPV-Code Hauptteil:
        72400000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Content Factory und Diplothek

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        72300000, 92110000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Auswärtiges Amt, Referat 608

        Werderscher Markt 1

        10117 Berlin

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Planung, Produktion und Bereitstellung von (audio)visuellem Material und Diplothek eines Dienstleisters als Kreativpartner für die Auslandskommunikation

        Laufzeit 2 Jahre ab 01.11.2023

        zuzuüglich zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-11-01
        Ende: 2025-10-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Vertragsjahr.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Höchstzahl: 5
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Bewertung der geforderten Referenz und der Arbeitsprobe.

        Siehe Bewertungskriterien unter III 1.3)

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Zweimalige Verlängerungsoption um jeiweils ein Vertragsjahr.

        Der Leistunginhalt umfasst optional

        Redaktionsleistungen,

        Datenanalyse sowie

        Beratung von Leitung und sonstigem

        Auslandsvertretungspersonal

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der Erweiterten Richtwertmethode gemäß

        UfAB 2018 ermittelt.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Die vom Bewerber /Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in

        den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen

        benannt.

        - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

        (Eignung) nach 123, 124 GWB, ggf. Nachweis der Heilung

        nach

        § 125 GWB

        - Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis nicht

        älter als 3 Monate

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        -Angabe zu Name, Rechtsform, Adress- und Kontaktdaten des Bieters, Eintragung in Handelsregister

        Angabe Bruttoumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre

        - Erklärung Verschwiegenheit Vertragsausführung

        - Erklärung Ermittlung Unternehmen mit Bezug zu Russland (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022)

        - Erklärung Unternehmensgröße (KMU)

        - Erklärungen Nachunternehmereinsatz, Bietergemeinschaft

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        - Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens

        den Betrag von 1 Mio. Euro (pauschal für Personen- /Sach- und

        Vermögensschäden) nachgewiesen oder eine Erklärung

        abgegeben, dass diese im Falle eines Zuschlags aufgestockt

        bzw. abgeschlossen wird.

        - Bestätigung mit Angebotsabgabe, dass sich Unternehmen

        nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und dass ein

        solches auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt

        worden ist.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Erklärung Qualitätsmanagement

        - Erklärung Umweltmanagement

        - Erklärung IT-Sicherheit

        - Erklärung Unternehmensgröße (KMU)

        - Erklärung Geschäftsgeheimnisse (Kenntlichmachung in den

        Unterlagen Angebots

        Referenz: Vorlage mindestens einer Referenz über vergleichbare Aufträge, die nicht älter als drei Jahre ist.

        Bei Vorlage mehrerer Referenzen wird nur die beste Referenz gewertet.

        Bewertungskriterien:

        a. Referenz über inhaltlich vergleichbare Aufträge, die nicht älter als drei

        Jahre sind und mindestens folgende Angaben enthalten: (Punkte 0-5)

        - Genaue Beschreibung der geleisteten Arbeit (Leistungszeitraum; konkreter

        Inhalt; Gegenstand der Leistung; Auftragsvolumen; Auftraggeber, für den

        die Leistung erbracht wurde; Angaben zur Vergleichbarkeit des früheren

        Auftrags mit aktueller Vergabe

        b. Verlässlichkeit/Schnelligkeit/Einhaltung Fristen (Punkte 0-5)

        - Referenz lässt erkennen, dass der Bieter im Rahmen eines Projektes die

        gesetzten Fristen des Auftraggebers eingehalten und auch kurzfristig auf

        Wünsche / Aufträge des Auftraggebers reagiert hat

        c. Gestalterische Qualität der Produkte (Punkte 0-5)

        - Referenz lässt erkennen, dass der Bieter mit originellen Produkten unter

        Nutzung vielfältiger / neuer Formate der Sozialen Medien und mit technisch

        einwandfreier Bild- und Videoqualität den Auftrag umgesetzt hat

        d. Wie gut haben Produkte des Bieters zur Erreichung der Ziele

        beigetragen? (Punkte 0-5)

        - Referenz lässt erkennen, dass der Bieter die Kernbotschaften des

        Auftraggebers in einem Social-Media-Produkt / in einer Social-Media-

        Kampagne treffend umgesetzt hat.

        Arbeitsprobe: Vorlage eines bereits durchgeführten

        Kommunikationsprojekts auf Social Media.

        Bewertungskriterien:

        a. Politisches Grundverständnis wird erkennbar (Punkte 0-5)

        - Politisches Grundverständnis: Das Kommunikationsprojekt hat ein

        politisches Thema von allgemeinem / größeren Interesse; es setzt sich mit

        politischen Aussagen /Argumenten auseinander

        b. Internationaler Bezug der Agentur wird beim vorgelegten Projekt

        erkennbar (Punkte 0-5)

        c. Gelungenes "Storytelling" des Projekts (Punkte 0-5)

        - Politische Botschaft ist klar erkennbar, eingesetzte Bilder /Videos / Texte

        zielen darauf ab

        d. Adressierung der Zielgruppen (Punkte 0-5)

        - Das Social-Media-Produkt nutzt Mittel der direkten Ansprache der

        Zielgruppen, ist auf Interaktion ausgerichtet

        e. Bild- und Textsprache des Projekts (Punkte 0-5)

        - Das Social-Media-Produkt verwendet eine originelle Bild und Textsprache

        mit auch neuen / überraschenden Elementen, Abwechslungsreichtum,

        Qualität der verwendeten Bilder/Videos

        f. Komplexität des Projekts / im Projekt sind eine Vielzahl von

        Kommunikationsmitteln eingesetzt (Video, Grafik, GIF, Text) (Punkte 0-5)

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Referenz: Vorlage mindestens einer Referenz über vergleichbare Aufträge, die nicht älter als drei Jahre ist.

        Arbeitsprobe: Vorlage eines bereits durchgeführten vergleichbaren

        Kommunikationsprojekts auf Social Media.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft verpflichten im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen und für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflich-tungen gesamtschuldnerisch zu haften. Nachunternehmer verpflichten sich zur Leistungserbringung.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-10
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-10-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der Erweiterten Richtwertmethode gemäß

      UfAB 2018 ermittelt.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
        Villemombler Str. 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        Telefon: +49 2289499-0
        E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
        Fax: +49 2289499-163
        Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

        Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
        Villemombler Str. 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        Telefon: +49 2289499-0
        E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
        Fax: +49 2289499-163
        Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-08

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