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IT services: consulting, software development, Internet and support (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42698615)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Номер конкурса: 42698615
Дата публикации: 13-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023060820230710 07:30Body governed by public lawContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderEconomic and financial affairs01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
      Küterstraße 30
      Kiel
      24103
      Germany
      Telefon: +49 4315991517
      E-Mail: denise.bauer@gmsh.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Wirtschaft und Finanzen
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Unterstützungsleistungen zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen im Meldewesen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

      2. CPV-Code Hauptteil:
        72000000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) - das zentrale Förderinstitut des Landes mit derzeit rund 800 aktiven Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen - sucht max. zwei Dienstleister für die Erbringung von Unterstützungsleistungen zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen im Meldewesen. Diese können im Rahmen von Projekten oder in der Linie erfolgen. Bei der IB.SH handelt es sich aufsichtsrechtlich um ein LSI (less significant institute) und Nichthandelsbuchinstitut.

        Die IB.SH nutzt als Meldewesensoftware das Produkt Abacus360 der Regnology Group GmbH und setzt als Schnittstellenlösung zwischen Abacus360 und dem SAP-System die S2A-Schnittstelle, entwickelt von der Okadis Consulting GmbH ein.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Kiel.

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Ausgeschriebene Unterstützungsleistungen sowie leistungsspezifische Anforderungen:

        1. Beschreibung der Unterstützungsleistungen:

        - Eigenverantwortliche Analyse aufsichtsrechtlicher Anforderungen hinsichtlich ihrer Relevanz und des daraus resultierenden Handlungsbedarfs für die IB.SH

        - Erstellung von Fachkonzepten und fachlichen Mappings in dem von der Bank vorgegebenen Format als Vorgabe für die technische Umsetzung

        - Erstellung von Testkonzepten inklusive der Definition geeigneter Testfälle

        - Test der technischen Umsetzung fachlicher Anforderungen inklusive Testdokumentation

        - Dokumentation von Mappingänderungen und neuer Mappings

        - Linienunterstützung in der einem Projekt nachgelagerten Stabilisierungsphase

        ...

        2. Mindestanforderungen an die Qualifikation des eingesetzten Personals (KO-Kriterien) siehe auch Leistungsbeschreibung/Bewertungsmatrix und Nachweis Nr. 7 unter II.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:

        • Mind. 3-jährige Erfahrung in Umsetzungsprojekten mit aufsichtsrechtlichem Hintergrund

        • Fähigkeit, komplexe Sachverhalte strukturiert darzustellen

        • Sehr gute Kenntnisse der Meldewesensoftware Abacus360 native insbesondere des zugrundliegenden Datenmodells und der Möglichkeiten zur Fehleranalyse

        ...

        Es ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung und der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, mit den max. zwei Bietern, die die höchsten Punktzahlen erhalten haben, beabsichtigt. Die IB.SH behält sich das Recht vor, eine Rahmenvereinbarung auch mit 1 (einem) Bieter zu schließen, falls nur ein Angebot eingereicht wird und es allen Anforderungen der IB.SH vollständig entspricht.

        Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl bei der Bewertung der Angebote gem. Matrix erreichen, ergibt sich die endgültige Platzierung der Bieter in Abhängigkeit vom höchsten Wert im Kriterium „Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals“.

        ...

        Leistungsabruf unter der Rahmenvereinbarung

        1) Der einzelne Leistungsabruf unter dieser Rahmenvereinbarung gestaltet sich wie folgt:

        a)

        Entsteht bei der Auftraggeberin konkreter Bedarf am Bezug von Unterstützungsleistungen im Bereich des Meldewesens, wird sie die beiden Rahmenvereinbarungspartner per Email zur Abgabe eines Angebotes auffordern.

        b)

        Der Angebotsaufforderung wird die Auftraggeberin eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie eine Darstellung der maßgeblichen Zuschlagskriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung beifügen (vgl. Absatz 2).

        Im Rahmen der Angebotsaufforderung wird die Auftraggeberin den Rahmenvertragspartnern ferner eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer diese per Email ein Angebot abgeben können.

        c)

        Nach Ablauf der Frist wird die Auftraggeberin alle fristgerecht bei ihr eingegangenen Angebote öffnen und mittels der zuvor festgelegten Zuschlagskriterien (s. Absatz 2) werten.

        d)

        Den Zuschlag für den Leistungsabruf wird die Auftraggeberin dem Rahmenvereinbarungspartner, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, per Email erteilen. Darüber hinaus wird zwischen diesem und der Auftraggeberin gemäß § 1 Abs. 2 eine Einzelvereinbarung geschlossen.

        e)

        Der unterlegene Rahmenvereinbarungspartner erhält per Email eine Absage.

        ...

        2) Die Festlegung der Zuschlagskriterien sowie die Gewichtung dieser Kriterien erfolgt in Abhängigkeit vom konkreten Leistungsabruf, so dass diese von Einzelabruf zu Einzelabruf variieren können.

        Folgende Zuschlagskriterien sind dabei für alle Leistungsabrufe maßgeblich:

        • Verfügbarkeit über den gewünschten Zeitraum nebst Beginn zum gewünschten Termin

        • Qualifikationsniveau der jeweils für die Durchführung der Unterstützungsleistung vorgesehenen Mitarbeiter des Rahmenvereinbarungspartners

        ...

        Höchstmengen der Rahmenvereinbarung:

        Für die Rahmenvereinbarung gilt die folgende Höchstmenge für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum: max. 1.000 PT. Bei Erreichen dieses Höchstwertes endet diese Rahmenvereinbarung automatisch.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals / Gewichtung: 40 %
        Qualitätskriterium - Name: Qualität des Konzeptes (Zusammensetzung und Organisation des Teams, Vertretungsregelungen, Darstellung der Personalkapazitäten (Personalreserve), Darstellung der Weiterqualifikation des einzusetzenden Personals) / Gewichtung: 30 %
        Preis - Gewichtung: 30 %
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-14
        Ende: 2027-08-13
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Ausschluss:

        Anbieter, die nicht alle Mindestanforderungen an die Qualifikation des eingesetzten Personals gem. II.2.4 + III.1.3 der Bekanntmachung und P. II.2. der Leistungsbeschreibung einhalten können, werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        1.

        Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        2.

        Vorlage der (Konzern-) Jahresabschlüsse (einschl. Gewinn- und Verlustrechnung) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres des Unternehmens, sowie ggf. (Konzern-) Jahresabschlüsse des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres des Mutterkonzerns, wenn der bewerbende Unternehmensteil eine Tochtergesellschaft darstellt, einschl. GuV Rechnung.

        Auf Grundlage des (Konzern-) Jahresabschlusses des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres des Unternehmens erfolgt ein Rating der Bieter gem. dem offiziellen DSGV- oder RSU-Corporate-Ratingverfahren durch den Kreditbereich der IB.SH. Mindestkriterium für Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist Nichtüberschreiten von 11 Punkten. Anbieter mit einer DSGV-/ RSU Corporate-Ratingnote von 12 oder schlechter werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.

        3.

        Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        4.

        Eigenerklärung zur Ressourcenverfügbarkeit in Bezug auf die gewünschte Laufzeit des Vertrages.

        5.

        Darstellung der Nachhaltigkeit im Unternehmen (Arbeitswege von Mitarbeitern, Maßnahmen in Bezug auf Fortbildung, Flexible Arbeitsmodelle, Mobilität im Unternehmen, Energiemaßnahmen).

        6.

        Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Das Formblatt ist ausgefüllt dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe noch keine Verträge mit den Unterauftragnehmern bestehen.

        6a.

        Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.

        7.

        Ausführliche Darstellung der Qualifikation des für einen Einsatz bei der IB.SH geplanten Personals des Bieters (d. h. Lebenslauf, Skills, Erfahrung in bisherigen Projekten, Einstufung innerhalb des Unternehmens des Bieters; bei der Beschreibung der Skills und der Erfahrungen ist Bezug zu nehmen auf einzelne Sachverhalte und Mindestanforderungen insb. ist die Erfahrung im Bankenbereich darzulegen).

        ...

        Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und VI.3) Zusätzliche Angaben.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        zu 7.

        Mindestanforderungen an die Qualifikation des eingesetzten Personals (KO-Kriterien):

        - Mind. 3-jährige Erfahrung in Umsetzungsprojekten mit aufsichtsrechtlichem Hintergrund

        - Fähigkeit, komplexe Sachverhalte strukturiert darzustellen

        - Sehr gute Kenntnisse der Meldewesensoftware Abacus360 native insbesondere des zugrundliegenden Datenmodells und der Möglichkeiten zur Fehleranalyse

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        8. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Formblatt) mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

        9. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit mehreren WirtschaftsteilnehmernGeplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-10
      Ortszeit: 07:30
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-08-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-10
      Ortszeit: 09:00
      Ort:

      Kiel.

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
      Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

      2027.

    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Ausschluss:

      Anbieter, die nicht alle Mindestanforderungen an die Qualifikation des eingesetzten Personals gem. II.2.4 + III.1.3 der Bekanntmachung und P. II.2. der Leistungsbeschreibung einhalten können, werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Schleswig-Holstein
        Düsternbrooker Weg 94
        Kiel
        24105
        Germany
        Kontaktstelle(n): 24105
        Telefon: +49 431-988-4542
        Fax: +49 431-988-4702
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
        n.n.
        n.n.
        Germany
      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

        Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412
        Küterstraße 30
        Kiel
        24103
        Germany
        Kontaktstelle(n): 24103
        Telefon: +49 431-599-1517
        E-Mail: denise.bauer@gmsh.de
        Internet-Adresse: www.gmsh.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-08

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