Installation services of measuring equipment (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42681113) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: enercity Netz GmbH Номер конкурса: 42681113 Дата публикации: 12-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Zählergerätemontage AWE Strom
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_000000035450Die enercity Netz GmbH (Auftraggeber) schreibt den Bedarf an Dienstleistungen zur Erbringung von Zählergerätemontagen (Ausbau, Wechsel und Einbau) in der Sparte Strom aus.
Die Leistungen umfassen die Auftragssteuerung, Kundenkommunikation, Mangelbearbeitung, technische Ausführung vor Ort sowie die Erfassung, Bereitstellung und elektronische Übermittlung von Daten (z. B. Zählernummer, Zählerstand, Fotos). Die Messgeräte werden vom Auftraggeber beigestellt.
Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Zählergerätemontage Ausbau, Wechsel und Einbau für die Sparte Strom.
Geplanter Vertrags- und Ausführungsbeginn ist der 09.10.2023.
enercity Netz GmbH Auf der Papenburg 18 30459 Hannover Netzgebiet der enercity Netzgesellschaft mbH
Ausbau, Wechsel und Einbau von Stromzählern nach Vorgabe des Auftraggebers.
Zum Leistungsumfang gehören ebenfalls die unter II.1.4 aufgeführten Tätigkeiten zur Auftragssteuerung, Kundenkommunikation, Mangelbearbeitung und IT.
Die ausgeschriebenen Leistungen müssen von sachkundigen und zuverlässigen Monteuren durchgeführt werden, die Elektrofachkräfte im Sinne von NAV, DIN EN/ DIN/VDE und den berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen sind.
Der Auftragnehmer hat das für die ihm übertragenen Aufgaben eingesetzte Personal auszuwählen und gegebenenfalls zu qualifizieren. Der Auftraggeber legt höchsten Wert auf die Qualität in der Ausführung und im Umgang mit seinen Kunden und erwartet einen kontinuierlichen/gleichbleibenden Mitarbeiterstamm/-einsatz beim Auftragnehmer.
Geschätzte Stückzahlen:
2023:
a) Montage Tarifsteuergerät (TSG/Schaltuhr), ca. 40 St.
b) Ausbau Tarifsteuergerät (TSG/Schaltuhr), ca. 10 St.
c) Mangelhafte Anlagen dokumentieren, ca. 40 St.
d) Einbau Messeinrichtung 3P, ca. 500 St.
e) Einbau Messeinrichtung Stecktechnik, ca. 40 St.
f) Wechsel Messeinrichtung 3P, ca. 800 St.
g) Ausbau Messeinrichtung 3P, ca. 165 St.
2024:
h) Montage Tarifsteuergerät (TSG/Schaltuhr), ca. 150 St.
i) Ausbau Tarifsteuergerät (TSG/Schaltuhr), ca. 30 St.
j) Mangelhafte Anlagen dokumentieren, ca. 120 St.
k) Einbau Messeinrichtung 3P, ca. 2000 St.
l) Einbau Messeinrichtung Stecktechnik, ca. 150 St.
m) Wechsel Messeinrichtung 3P, ca. 3300 St.
n) Ausbau Messeinrichtung 3P, ca. 650 St.
2025:
o) Montage Tarifsteuergerät (TSG/Schaltuhr), ca. 150 St.
p) Ausbau Tarifsteuergerät (TSG/Schaltuhr), ca. 30 St.
q) Mangelhafte Anlagen dokumentieren, ca. 140 St.
r) Einbau Messeinrichtung 3P, ca. 2200 St.
s) Einbau Messeinrichtung Stecktechnik, ca. 200 St.
t) Wechsel Messeinrichtung 3P, ca. 3500 St.
u) Ausbau Messeinrichtung 3P, ca. 650 St.
2026
v) Montage Tarifsteuergerät (TSG/Schaltuhr), ca. 150 St.
w) Ausbau Tarifsteuergerät (TSG/Schaltuhr), ca. 30 St.
x) Mangelhafte Anlagen dokumentieren, ca. 160 St.
y) Einbau Messeinrichtung 3P, ca. 2400 St.
z) Einbau Messeinrichtung Stecktechnik, ca. 250 St.
aa) Wechsel Messeinrichtung 3P, ca. 3700 St.
bb) Ausbau Messeinrichtung 3P, ca. 650 St..
Verlängerung der Laufzeit:
Einmalig um 12 Monate, einseitig durch den Auftraggeber
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Unternehmensdarstellung (max. zehn DIN A4-Seiten) mit mindestens folgenden Angaben:
- Gesellschafterstruktur
- Unternehmensorganisation
- Anzahl Mitarbeiter
- Portfolio
- Beteiligungen an anderen Unternehmen (sofern vorhanden)
2) Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate sein
3) Eigenerklärung wegen des Sanktionspakets gegen Russland
4) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen
5) Erklärung, dass die Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) sowie die
Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) eingehalten werden (Tariftreueerklärung)
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Darstellung der Gesamtumsätze für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022
2) Erklärung des Nachweises einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2,5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Auftragsfall sowie Erklärung dass diese Versicherung für die Dauer des Auftrages aufrechterhalten wird
3) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
4) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
5) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Erklärung, dass im Auftragsfall alle eingesetzten Mitarbeiter über die notwendigen Ausbildungen, Qualifikationen und Erfahrungen verfügen.
2) Erklärung, dass im Auftragsfall alle in der Kundenkommunikation und in der Kommunikation mit Ansprechpartnern des Auftraggebers eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (bei Nicht-Muttersprachlern ist zu erklären, dass ein deutscher Schulabschluss vorhanden ist oder Sprachkenntnisse mindestens im Niveau C1 des europäischen Referenzrahmens für den Innendienst sowie mindestens im Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens für den Außendienst vorliegen)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Die eingesetzten Mitarbeiter sind Elektrofachkräfte im Sinne von NAV, DIN EN/ DIN/VDE und den berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen. Außerdem verfügen Sie über eine Elektroinstallationsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation mit der Zusatzqualifikation zum Arbeiten unter Spannung (AuS) nach DGUV-Regel 103-011 und haben Erfahrung im Ausbau, Wechsel und Einbau von Strommessgeräten mit Kommunikationsanbindung und Zusatzgeräten (z. B. Tarifschaltmodule).
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Vergabe des Auftrags erfolgt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsabkommens.
Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen und Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung. Der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter dem unter v. g. Ziffer I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich ggfs. dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3) gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem 30.06.2023 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise/Erklärungen geprüft. Die geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM063GP
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.