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Telecommunications services (Германия - Тендер #42680866)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Landkreis Görlitz
Номер конкурса: 42680866
Дата публикации: 12-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
20230607Regional or local authorityContract award noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean UnionNot applicableThe most economic tenderGeneral public services01C0301
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Landkreis Görlitz
      Bahnhofstr.24
      Görlitz
      02826
      Germany
      E-mail: dezernat3@kreis-gr.de
    2. Type of the contracting authority:
      Regional or local authority
    3. Main activity:
      General public services
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Geförderte Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten des Landkreises Görlitz nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell (Cluster 11 NORD)

        Reference number: DZ3-300-DR-111 NORD
      2. Main CPV code:
        64200000, 64200000, 64200000, 64200000, 64200000
      3. Type of contract:
        Services
      4. Short description:

        Ziel dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) liegt in der Vergabe von Zuwendungen zur Erschließung von bislang noch unterversorgten Gebieten des Landkreises Görlitz mit schnellen, zukunftsfähigen Gigabit-Breitbandinternetanschlüssen (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen). Das Projektgebiet teilt sich auf insgesamt vier Lose (Hauptgebiets- und Gewerbegebietslose) auf.

      5. Information about lots:
        This contract is divided into lots: yes
      6. Total value of the procurement:
        Value
    2. Description
      1. Title:

        Gemeinden Nord-Ost

      2. Additional CPV code(s):
        64200000
      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Görlitz, DE

      4. Description of the procurement:

        Ziel dieser Fördermaßnahme liegt in der möglichst umfassenden, flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen sowie Schulen mit Gigabit-Internetanschlüssen und entsprechenden Diensten im Losgebiet. Es müssen dabei mindestens die in den Vergabeunterlagen dargestellten Bandbreiten erreicht werden (tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend). Ferner ist Ziel die Anwendung des sog. Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten.

        Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 sowie Ziff. IV. der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen vom 18.09.2018 gefördert werden.

        Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass im Projektgebiet in den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes. Die Zuwendungen sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag, die den Vergabeunterlagen zu nehmen sind.

        Die Umsetzung der Fördermaßnahme steht gleichwohl unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die beteiligten Kommunen zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können.

        Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen. Es kommen daher die in den Vergabeunterlagen genannten Vorgaben und Rechtsgrundlagen zur Anwendung.

        Mit den in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung u. a. auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.

      5. Award criteria:
        Cost criterion - Weighting: 100/100
      6. Information about options:
        Options: no
      7. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      8. Additional information:
      9. Title:

        Gewerbegebiete Sonderaufruf Stadt Görlitz

      10. Additional CPV code(s):
        64200000
      11. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Görlitz, DE

      12. Description of the procurement:

        Ziel dieser Fördermaßnahme liegt in der möglichst umfassenden, flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen sowie Schulen mit Gigabit-Internetanschlüssen und entsprechenden Diensten im Losgebiet. Es müssen dabei mindestens die in den Vergabeunterlagen dargestellten Bandbreiten erreicht werden (tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend). Ferner ist Ziel die Anwendung des sog. Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten.

        Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 sowie Ziff. IV. der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen vom 18.09.2018 gefördert werden.

        Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass im Projektgebiet in den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes. Die Zuwendungen sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag, die den Vergabeunterlagen zu nehmen sind.

        Die Umsetzung der Fördermaßnahme steht gleichwohl unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die beteiligten Kommunen zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können. Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen. Es kommen daher die in den Vergabeunterlagen genannten Vorgaben und Rechtsgrundlagen zur Anwendung.

        Mit den in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung u. a. auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.

      13. Award criteria:
        Cost criterion - Weighting: 100/100
      14. Information about options:
        Options: no
      15. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      16. Additional information:
      17. Title:

        Gewerbegebiete Sonderaufruf Bad Muskau Niesky

      18. Additional CPV code(s):
        64200000
      19. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Görlitz, DE

      20. Description of the procurement:

        Ziel dieser Fördermaßnahme liegt in der möglichst umfassenden, flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen sowie Schulen mit Gigabit-Internetanschlüssen und entsprechenden Diensten im Losgebiet. Es müssen dabei mindestens die in den Vergabeunterlagen dargestellten Bandbreiten erreicht werden (tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend). Ferner ist Ziel die Anwendung des sog. Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten.

        Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 sowie Ziff. IV. der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen vom 18.09.2018 gefördert werden. Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass im Projektgebiet in den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes. Die Zuwendungen sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag, die den Vergabeunterlagen zu nehmen sind.

        Die Umsetzung der Fördermaßnahme steht gleichwohl unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die beteiligten Kommunen zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können.

        Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen. Es kommen daher die in den Vergabeunterlagen genannten Vorgaben und Rechtsgrundlagen zur Anwendung. Mit den in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung u. a. auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.

      21. Award criteria:
        Cost criterion - Weighting: 100/100
      22. Information about options:
        Options: no
      23. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      24. Additional information:
      25. Title:

        Gemeinden Görlitzer Umland

      26. Additional CPV code(s):
        64200000
      27. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Görlitz, DE

      28. Description of the procurement:

        Ziel dieser Fördermaßnahme liegt in der möglichst umfassenden, flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen sowie Schulen mit Gigabit-Internetanschlüssen und entsprechenden Diensten im Losgebiet. Es müssen dabei mindestens die in den Vergabeunterlagen dargestellten Bandbreiten erreicht werden (tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend). Ferner ist Ziel die Anwendung des sog. Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten.

        Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 sowie Ziff. IV. der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen vom 18.09.2018 gefördert werden.

        Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass im Projektgebiet in den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes. Die Zuwendungen sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag, die den Vergabeunterlagen zu nehmen sind.

        Die Umsetzung der Fördermaßnahme steht gleichwohl unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die beteiligten Kommunen zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können. Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen. Es kommen daher die in den Vergabeunterlagen genannten Vorgaben und Rechtsgrundlagen zur Anwendung.

        Mit den in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung u. a. auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.

      29. Award criteria:
        Cost criterion - Weighting: 100/100
      30. Information about options:
        Options: no
      31. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      32. Additional information:
  3. Section IV
  4. Description:
    1. Type of procedure:
      Competitive procedure with negotiation
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
    3. Information about electronic auction:
    4. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: no
  5. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
      Notice number in the OJ S: 2020/S 125-306463
    2. Information about termination of dynamic purchasing system:
    3. Information about termination of call for competition in the form of a prior information notice:
  • Section V
    1. Lot No: 1
      Title:

      Gemeinden Nord-Ost

      Lot No: 2
      Title:

      Gewerbegebiete Sonderaufruf Stadt Görlitz

      Lot No: 3
      Title:

      Gewerbegebiete Sonderaufruf Bad Muskau Niesky

      Lot No: 4
      Title:

      Gemeinden Görlitzer Umland

  • Section VI
    1. Additional information
    2. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
        Braustraße 2
        Leipzig
        04107
        Germany
        E-mail: post@lds.sachsen.de
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Service from which information about the review procedure may be obtained
        Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
        Braustraße 2
        Leipzig
        04107
        Germany
        E-mail: post@lds.sachsen.de
    3. Date of dispatch of this notice
      2023-06-07

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